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Normale Version: Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen.
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Hattest Du ´mal irgendwo geschrieben, wie lange die Ehezeit dauerte?
(19-11-2014, 23:01)wackelpudding schrieb: [ -> ]Hattest Du ´mal irgendwo geschrieben, wie lange die Ehezeit dauerte?

Bei mir? 

Von 1981 bis 1995
Wenn die Beitragszahlung durch Dich ähnlich lang war und die Versicherung noch besteht, kann das mMn durchaus interessant sein...
Ich war heute bei dem Anwalt, der mich im Strafverfahren vertritt. Er selber war zwar nicht da, aber seine Kollegin, die auch bescheid wusste.

Ich habe ihr meinen Brief an das Familiengericht vorgelegt. Darin habe ich angekündigt, Dass ich meine Schwerbehinderung bis 1971 (dem Beginn meiner Lehre) feststellen lasse. Sollte sich ein ähnlich hoher Behinderungsgrad, wie er seit 2003 fest steht, heraus stellen, dann ist davon auszugehen, dass der Versorgungsausgleich gar nicht so existent wäre, wie er jetzt existiert.

Sie hat darauf hin gemeint, dass es in diesem Fall tatsächlich zu einem Ausgleich nur von ihr an mich kommt, nicht umgekehrt. Schon der, (ab 2003) gültige Versorgungsausgleich umfasst nicht nur die Mütterrente.

LG

Robert
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
Durch einen höheren GDB verändert sich doch nicht dein Einkommen rückwirkend ????

Übrigens habe ich mal gelesen, das hat auch mal jemand anderes durchgezogen.
Der hat dann rückwirkend auch alle seine Steuerbescheide ändern lassen.
Denn durch den höheren GDB hast du auch einen höheren Steuerfreibetrag.
Das scheinen die Finanzämter tatsächlich zu machen.
(29-11-2014, 00:16)neuleben schrieb: [ -> ]Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
Durch einen höheren GDB verändert sich doch nicht dein Einkommen rückwirkend ????

Frag mich nicht, wie das die Anwältin genau gemeint hat. Sie sagte, das Ganze ist ziemlich kompliziert. 

Das mit der Steuererstattung stimmt. Das habe ich auch schon durchgezogen. Ich hoffe aber noch auf ein Merkzeichen, dass auch die KfZ-Steuer senkt. G oder aG. Die wenn ich rückwirkend auch bekäme, dann wäre es ein schöner Batzen.

LG

Robert
@neuleben

Ich habe die ganze Zeit gerätselt, womit das zusammen hängen kann, was Du im ersten Absatz gefragt hast.

Es dürfte aber damit zusammen hängen. Im Familienrecht gibt es den Begriff des überobligatorischen Einkommens. In der Regel ist das der Fall, wenn eine allein erziehende Mutter erwerbstätig ist, obwohl sie nicht arbeiten müsste. Dann registriert das Familiengericht zwar, dass Mama arbeitet, lehnt eine Senkung des Trennungs- oder Betreuungunterhaltes aber trotzdem ab. Eben weil sie nicht arbeiten müsste.

Das heißt, wenn ich voll erwerbsgemindert bin, dann kann man mir familienrechtlich maximal noch einen Minijob andichten, mehr aber auch nicht. Das tatsächliche Einkommen, das ich gehabt habe ist damit ohne Bestand.

LG

Robert
Wie erwartet, hat die Antragsgegnerin VKH beantragt. Ich soll dazu binnen 10 Tagen Stellung nehmen.

Ich habe geantwortet, dass ich erst mal den Grund für den VKH-Antrag wissen möchte. Erst dann, kann ich dazu auch Stellung nehmen.

LG

Robert
(28-11-2014, 17:07)Camper1955 schrieb: [ -> ]..
Darin habe ich angekündigt, Dass ich meine Schwerbehinderung bis 1971 (dem Beginn meiner Lehre) feststellen lasse. Sollte sich ein ähnlich hoher Behinderungsgrad, wie er seit 2003 fest steht, heraus stellen, dann ist davon auszugehen, dass der Versorgungsausgleich gar nicht so existent wäre, wie er jetzt existiert.

...
Sie hat darauf hin gemeint, dass es in diesem Fall tatsächlich zu einem Ausgleich nur von ihr an mich kommt, nicht umgekehrt.
...

Ist im Falle einer Schwerbehinderung eines Partners beim Versorgungsausgleich irgend etwas anders ?
Ja melde dich mal Camper, wie stehen die Aktien derzeit in deinem Fall ?
Hallo zusammen,

Das Ergebnis meines Antrages liegt vor. Ich bekomme jetzt (rückwirkend bis 01.10.2014) annähernd 50 € mehr Rente. Die hälftige Erziehungsrente für 3 Kinder.

Ein weiterer Versorgungsausgleich war, mangels bestehender Versicherungen nicht möglich. Die Nachzahlung ist bereits auf dem Konto.

lg

Robert

the notorious iglu

Na dann, herzlichen Glückwunsch!
50,- im Monat mehr... das ist echt ein Witz. Dachte da kommt mehr bei rum... na ja, besser als nix.
600 EUR im Jahr sind doch was?
(17-10-2015, 19:48)pudding schrieb: [ -> ]50,- im Monat mehr... das ist echt ein Witz. Dachte da kommt mehr bei rum... na ja, besser als nix.

Da keine Lebensversicherungen mehr vorhanden waren, ging es rein um den hälftigen Anteil der Mütterrente, der derzeit bei 29,21 pro Kind (West) liegt Das sind 87,63 €, die Mutti für die Erziehung von 3 Kindern mehr Rente gehabt hätte. 

Davon kriegt Papi nun 47,81 €, weil Papis Rente von Haus aus höher ist, als Mamis. Mami verbleiben demnach für die Erziehung der drei Kinder in den ersten drei Lebensjahren gerade mal 39,82 € mehr an Rente. Das ist doch schon mal was.

Papi wird finanziell die Kindererziehung höher angerechnet, als Mami.

lg

Robert
(17-10-2015, 20:01)p__ schrieb: [ -> ]600 EUR im Jahr sind doch was?

Bei unserem Sommerurlaub im nächsten Jahr betragen die Übernachtungskosten für 3 Wochen 617,92 €

Das Geld ist alleine durch die Mütterrente, die Papi kriegt, schon fast zusammen.

lg

Robert
Bei dir sind es drei Kinder, da rentiert es sich.
Bei mir wäre es nur Einer von Zwei, da lohnt sich der Aufwand wohl nicht ?
(21-10-2015, 09:14)neuleben schrieb: [ -> ]Bei dir sind es drei Kinder, da rentiert es sich.
Bei mir wäre es nur Einer von Zwei, da lohnt sich der Aufwand wohl nicht ?

Warum denn nicht?

Kleinvieh macht auch Mist.
Reizen würde mich höchstens daran, daß Exe mal wieder meinen Achselschweiß zu riechen bekommt. Big Grin
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