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Normale Version: Stiefpapa muss Strafe zahlen
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Er hat seinen Stiefsohn (nicht adoptiert) für zwei Monate beschäftigt. Im Zuge der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag wurde er nun wegen (verbotener) Beschäftigung eines Verwandten 1. Grades rechtskräftig verurteilt

http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...11527.html

Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?
(15-08-2014, 13:57)Camper1955 schrieb: [ -> ]Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?

Nein, Stiefkinder sind keine Verwandten 1. Grades, aber im 1. Grad verschwägert. Und für Verschwägerte im 1. Grad gilt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ebenfalls.
(15-08-2014, 15:29)Theo schrieb: [ -> ]Nein, Stiefkinder sind keine Verwandten 1. Grades, aber im 1. Grad verschwägert. Und für Verschwägerte im 1. Grad gilt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ebenfalls.

Danke für die Aufklärung. Dachte schon, das Strafgericht wollte die Familiengerichtsbarkeit aus den Angeln heben.