15-08-2014, 13:57
Er hat seinen Stiefsohn (nicht adoptiert) für zwei Monate beschäftigt. Im Zuge der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag wurde er nun wegen (verbotener) Beschäftigung eines Verwandten 1. Grades rechtskräftig verurteilt
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...11527.html
Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?
http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...11527.html
Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa?