04-03-2014, 22:28
Hallo liebe Leute,
mit viel Interesse hab ich mich durch euer Forum gewühlt.
Angeregt hat sich die ganze Fragerei (welche mich in der Tat wirklich plagt ) auf einer anderen Webplattform, die sich über ein ziemlich konfuses und ungerechtes 'Sozialsystem' im Bereich des Unterhaltes, ausgelassen hat.
Dort versteht man scheinbar nicht so ganz die Rolle der Frau im Unterhaltssystem. Frauen können offensichtlich vollkommen willkürlich entscheiden, ob sie ein Kind bekommen möchten oder nicht. Möchte es der Partner, können sie es abtreiben. Möchten sie es, können sie es behalten und der gegenüber zahlt.
Aber gut, genug davon - das haben andere für mich in einem anderen Forum ausführlich diskutiert.
Was mich an dem ganzen verwundert - und dem ich erst auf dieser Plattform begegnet bin: ein Vergleich.
Eine Seite verpflichtet sich einen gewissen Obulus zu entrichten (freiwillig), die andere räumt dafür andere Rechte/Pflichten ein. Klingt soweit doch super. Spart eine Menge Nerven und graue Haare.
Nehmen wir jetzt einfach mal (der Einfachheit halber) folgenden fiktiven Part:
Kindesmutter und Kindesvater haben eine One Night Stand. Vater steckt 1-2 Monate später in einer neuen Beziehung, möchte nicht, dass vom Kind etwas bei der neuen Partnerin ankommt.
Jetzt einigen sich 'KM' und 'KV' (ich hoffe, ich nutze die Abkürzungen richtig) darauf, dass der 'KV' einen gewissen Obulus monatlich entrichtet, der ungefähr auf dem Niveau des Kindesunterhaltes ('KU'?) liegt. Sagen wir mal 250-260€ ca.; auf Betreuungsunterhalt möchte man gern komplett verzichten.
Soweit so gut. Beide Parts sind sich einig. Und hier kommt gerade mein Denkfehler in's Spiel: was bitte ist hieran jetzt verwerflich? Wo liegt der Nachteil?
Klar: wird der Vater arbeitslos, hat er ein Problem. Aber auch hier gibt's ja die Möglichkeit, das aufzuheben oder anzupassen.
Vater fein raus, Mutter eine gewisse finanzielle Sicherheit. Alles super.
Problematisch wird das wohl mit dem Betreuungsunterhalt, richtig? Ergeben sich hierbei Nachteile für die Kindesmutter? Stichwort: Hartz 4? Bekommt die Kindesmutter dann kein Hartz 4? Oder wie verläuft das Ganze nun?
Soweit ich weiß, ist so ein Vergleich ja sogar rechtlich vollkommen legitim und bindend - kann so etwas mit einer Klage gekippt werden? Kann jemand (z.B. die ARGE/JobCenter, wie auch immer die heute heißen; alternativ auch das Jugendamt) dazu aufrufen, dagegen zu klagen, ehe sie weitere geldliche Mittel zur Verfügung stellen?
Oder kann man so einen Vergleich wirklich mit einem gerichtlichen Urteil gleichstellen (von der Bindung und Bedeutung her)? Das heißt, das muss die Arge und das Jugendamt eben dann schlichtweg so hinnehmen?
Vermutlich geht so etwas dann auch mit einer Anerkennung einer Vaterschaft einher? Oder könnte man sowas auch theoretisch komplett außen vor lassen?
Kurz um: meine Vermutung ist, dass das alles rechtlich nicht wirklich bindend ist und auch ggf. bei Themen wie Beantragung von ALG2 früher oder später zu Ärger führen wird. Eigentlich schade, könnte so doch das Leben vieler um einiges leichter sein.
Viele Grüße,
euer Geplagter
mit viel Interesse hab ich mich durch euer Forum gewühlt.
Angeregt hat sich die ganze Fragerei (welche mich in der Tat wirklich plagt ) auf einer anderen Webplattform, die sich über ein ziemlich konfuses und ungerechtes 'Sozialsystem' im Bereich des Unterhaltes, ausgelassen hat.
Dort versteht man scheinbar nicht so ganz die Rolle der Frau im Unterhaltssystem. Frauen können offensichtlich vollkommen willkürlich entscheiden, ob sie ein Kind bekommen möchten oder nicht. Möchte es der Partner, können sie es abtreiben. Möchten sie es, können sie es behalten und der gegenüber zahlt.
Aber gut, genug davon - das haben andere für mich in einem anderen Forum ausführlich diskutiert.
Was mich an dem ganzen verwundert - und dem ich erst auf dieser Plattform begegnet bin: ein Vergleich.
Eine Seite verpflichtet sich einen gewissen Obulus zu entrichten (freiwillig), die andere räumt dafür andere Rechte/Pflichten ein. Klingt soweit doch super. Spart eine Menge Nerven und graue Haare.
Nehmen wir jetzt einfach mal (der Einfachheit halber) folgenden fiktiven Part:
Kindesmutter und Kindesvater haben eine One Night Stand. Vater steckt 1-2 Monate später in einer neuen Beziehung, möchte nicht, dass vom Kind etwas bei der neuen Partnerin ankommt.
Jetzt einigen sich 'KM' und 'KV' (ich hoffe, ich nutze die Abkürzungen richtig) darauf, dass der 'KV' einen gewissen Obulus monatlich entrichtet, der ungefähr auf dem Niveau des Kindesunterhaltes ('KU'?) liegt. Sagen wir mal 250-260€ ca.; auf Betreuungsunterhalt möchte man gern komplett verzichten.
Soweit so gut. Beide Parts sind sich einig. Und hier kommt gerade mein Denkfehler in's Spiel: was bitte ist hieran jetzt verwerflich? Wo liegt der Nachteil?
Klar: wird der Vater arbeitslos, hat er ein Problem. Aber auch hier gibt's ja die Möglichkeit, das aufzuheben oder anzupassen.
Vater fein raus, Mutter eine gewisse finanzielle Sicherheit. Alles super.
Problematisch wird das wohl mit dem Betreuungsunterhalt, richtig? Ergeben sich hierbei Nachteile für die Kindesmutter? Stichwort: Hartz 4? Bekommt die Kindesmutter dann kein Hartz 4? Oder wie verläuft das Ganze nun?
Soweit ich weiß, ist so ein Vergleich ja sogar rechtlich vollkommen legitim und bindend - kann so etwas mit einer Klage gekippt werden? Kann jemand (z.B. die ARGE/JobCenter, wie auch immer die heute heißen; alternativ auch das Jugendamt) dazu aufrufen, dagegen zu klagen, ehe sie weitere geldliche Mittel zur Verfügung stellen?
Oder kann man so einen Vergleich wirklich mit einem gerichtlichen Urteil gleichstellen (von der Bindung und Bedeutung her)? Das heißt, das muss die Arge und das Jugendamt eben dann schlichtweg so hinnehmen?
Vermutlich geht so etwas dann auch mit einer Anerkennung einer Vaterschaft einher? Oder könnte man sowas auch theoretisch komplett außen vor lassen?
Kurz um: meine Vermutung ist, dass das alles rechtlich nicht wirklich bindend ist und auch ggf. bei Themen wie Beantragung von ALG2 früher oder später zu Ärger führen wird. Eigentlich schade, könnte so doch das Leben vieler um einiges leichter sein.
Viele Grüße,
euer Geplagter