Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Familiengericht: ist eine Rechtschutzversicherung nützlich?
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und wenn ja, ist es glaubwürdig, wenn man nach den drei Monaten Wartezeit mit einem Beratungswunsch bei einem Familien-RA um die Ecke kommt?

Erfahrungen?
Moin
Ich kann zwar Nappo an der Stelle nicht ersetzen aber der Leistungsumfang von Rechtsschutzversicherungen liegt m.W.n. im Bereich Familien"recht" irgendwo zwischen 0 und 0,000.

Bestenfalls gibt es eine kleine Beratung und sonst nix.
Ich hatte 30 Jahre Familien-Vollrechtschutz in Deutschland.
Zur Familie gehörten auch nach der Scheidung weiterhin meine Kinder.
Für Familienrecht wurde immer nur ein Beratungsgespräch beim Anwalt bezahlt, mehr nicht.

Rausgeschmissen haben sie mich dann, als mein ältester Sohn einen Motrradunfall hatte und er den darauf folgenden Prozess verlor.

War der DAS, gehört heute zur Ergo-Gruppe.
Ja. Das erste Beratungsgespräch zahlen manche, meine z.B. nicht, die zahlt nur so ne tolle Mediation die mir im Familienrecht suuuperviel bringt und eh durch Jugendämter etc. gratis durchgeführt wird.

Weiter gibt es da nichts auf dem Markt. Es hieß mal, dass die Versicherungen durch die hohe Scheidungsrate das Gebiet für sich entdeckt hätten. Anbieten tut es aber keiner. Wahrscheinlich ham die mal kurz kalkuliert was Scheidung mit Kindern im Rechtsstreit kosten kann und haben sich dann für Kuchen & Fähnchen entschieden Wink
Es gibt wohl was: http://www.arag.de/rund-ums-recht/mein-r...lienrecht/ . Wenn´s jemand interessiert, kann er sich das ja ´mal genauer anschauen, ich hab´s nicht getan.

Der Begriff Familienrechtsschutzversicherung ist etwas mißverständlich. Er bedeutet grundsätzlich nur, dass alle Familienmitglieder versichert sind, nicht auch, dass familienrechtliche Verfahren im Versicherungsumfang enthalten sind.
@ all: vielen Dank für die vielen und schnellen Einschätzungen!

@ raid: warum ist Nappo nicht mehr da?

Rechtschutzversicherungen sind in der Tat so eine Sache, aber wenn Sie nach der großen Rechnung kündigen, kann's mir ja erstmal egal sein. So wie ich das hier lese, ist Familiengericht so gut wie immer ausgeklammert (ähnlich wie Baurecht). Wohl aus gutem Grund. Auch der link zur ARAG überzeugt mich nicht wirklich...
Für die ganzen staatlichen "Hilfen" darf man kein/kaum Einkommen und Vermögen haben, oder? Ohne dieses hat man ja, so denke ich, ohnehin wenig Chancen zu obsiegen...

@ Antragsgegner: ich mag Deinen Humor. Kuchen & Fähnchen ziehe ich auch vor! Und zwar eine Mediation! Habe aber dennoch demnächst eine beim Jugendamt Confused Wenigstens kostenlos (und umsonst sicher auch Big Grin)
letzte Zeile: kaufe ein "r"!
(09-01-2014, 11:22)Zubizareta schrieb: [ -> ]@ raid: warum ist Nappo nicht mehr da?
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8443

(09-01-2014, 11:22)Zubizareta schrieb: [ -> ]Für die ganzen staatlichen "Hilfen" darf man kein/kaum Einkommen und Vermögen haben, oder?
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrad...index.html
bzw.
http://www.google.de/cse?q=Verfahrenskos...gsc.page=1

(09-01-2014, 11:22)Zubizareta schrieb: [ -> ]Ohne dieses hat man ja, so denke ich, ohnehin wenig Chancen zu obsiegen...
Nein, Dein Einkommen hat mit den Erfolgsaussichten einer Klage am Familiengericht in der Regel nichts zu tun - außer natürlich in Unterhaltssachen.
(09-01-2014, 05:32)Antragsgegner schrieb: [ -> ]Wahrscheinlich ham die mal kurz kalkuliert was Scheidung mit Kindern im Rechtsstreit kosten kann und haben sich dann für Kuchen & Fähnchen entschieden Wink
Big Grin made my day! Big Grin
(09-01-2014, 11:22)Zubizareta schrieb: [ -> ]@ Antragsgegner: ich mag Deinen Humor. Kuchen & Fähnchen ziehe ich auch vor! Und zwar eine Mediation! Habe aber dennoch demnächst eine beim Jugendamt Confused Wenigstens kostenlos (und umsonst sicher auch Big Grin)
letzte Zeile: kaufe ein "r"!

Haha, ne umsonst ist sowas nicht. Erstmal hast Du ein Tinnitus danach und bist wieder ne Erfahrung reicher, was Frauen für ein Müll reden, vor allem Exen.

Ich hatte damals drei [Unterschreitung des Mindestniveaus] vor mir: Exe, Verfahrensbeiständin und die Tante vom JA, die das ganze moderiert hat.

Muss dazu sagen, die JA-Tante war noch objektiv und vernünftig und hat mir sogar öfters mal Recht gegeben!

(09-01-2014, 11:22)Zubizareta schrieb: [ -> ]Für die ganzen staatlichen "Hilfen" darf man kein/kaum Einkommen und Vermögen haben, oder? Ohne dieses hat man ja, so denke ich, ohnehin wenig Chancen zu obsiegen...

Also hier sind die recht großzügig, wenn Du vom netto kaum was über hast. Verdiene rel. gut aber durch KU und Kredite reicht es so im Monat. Wenns gut war, hatte ich auch was über. Trotzdem wurde mir im Umgangsverfahren VKH ohne Rückzahlung bewilligt. Im TU-Verfahren wurde mir sogar die VKH ohne Vordruck bewilligt (hatte Anwalt noch nicht eingereicht) mit dem Vermerk, das es evtl. mal später eine Rückzahlungsforderung gibt. Wortlaut war "Wir gehen aufgrund von KU und TU davon aus, dass sie kein Geld haben." - man gilt also vor Gericht als Trennungsväter pauschal als arm Wink

Das war an zwei verschiedenen Gerichten. Aktuell läuft der dritte VKH-Antrag wegen Scheidung. Da ich nun in der Lohnpfändung bin, sollte der eig. ratzfatz durchgehen.


Zum Rechtsschutz: Die ARAG bietet in der Tat "Ehe-Rechtsschutz" als Modul. Allerdings auf 30.000€ begrenzt und 3 Jahre Wartezeit!
staatliche Hilfen: ja, das steht's ja drin, kein (nennenswertes) Einkommen und kein Vermögen. Damit scheidet das für mich aus.

Mediation: danke für den Hinweis, werde mir Bastelwatte einpacken Wink
Du hast ne PN bezüglich VKH.
In der Stiftung Warentest wurden in einem Roundup zwei Versicherungen genannt (ist schon etwas her). Die eine war von der Arag (die ich auch habe) und die zweite fällt mir derzeit nicht ein.
In Sorgerechtssachen hat mir diese Zusatzversicherung bei der ARAG nichts gebracht. Das Einzige was mir damals angeboten wurde, war eine Erstberatung zu bezahlen. Aber auch nur, wenn ich im weiteren Prozess diesen RA nicht nutze.