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Normale Version: Angeklagte Vergewaltigung endet mit Freispruch
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Zitat:Angeklagte Vergewaltigung endet mit Freispruch

Es steht hier Aussage gegen Aussage. Objektiv haben wir nichts für einen Tatnachweis. Die Variante des Angeklagten ist aber plausibel, das, was die Zeugin gesagt hat, nicht.
(...)
Wir wollen aber nicht so weit gehen, dass sie sich die Geschichte ausgedacht hat.

http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/nac...ice=mobile
da hat wohl eine Ärger zu Hause bekommen und musste eine simple, leicht durch zu bringende Ausrede erfinden.

Zum Glück ist das ja auch nur ein klitzekleiner Einzellfall
Vermutlich wurde sie nach der Untersuchung per Staatstaxi nach hause gebracht und konnte sich die Kosten für das reguläre Taxi sparen.
Wer bereits kurz nach der behaupteten Tat über so unmittelbar erfassbare Dinge wie den angeblichen Tatort stolpert und mehrere Versionen erzählt, soll sich also die Geschichte "nicht ausgedacht" haben?

Der Junge hatte Glück und wenige Zufälle haben ihm geholfen. Ich wage mir nicht vorzustellen, in wievielen Fällen zufällig keine Zufälle geholfen haben. Die Juristen krallen sich mit extremen Starrsinn trotz all des Missbrauchs mit dem Missbrauch an "Glaubwürdigkeiten" fest, statt sich auf Beweise zu verlassen. Die Verurteilung Unschuldiger ist möglicherweise bei Glaubwürdigkeitsverurteilungen die Regel statt die Ausnahme.
(20-11-2013, 18:04)p schrieb: [ -> ]Wer bereits kurz nach der behaupteten Tat über so unmittelbar erfassbare Dinge wie den angeblichen Tatort stolpert und mehrere Versionen erzählt, soll sich also die Geschichte "nicht ausgedacht" haben?
Deshalb hatte ich diesen Satz fett markiert.

Es bleiben nicht viele Möglichkeiten, wenn das Verfahren mit "einem ganz deutlichem Freispruch" des Angeklagten endet.
Da die vorgeblich Vergewaltigte eineindeutig genau diesen Angeklagten beschuldigt hatte und Aussage gegen Aussage stand ...

Um allerdings dem Amtsermittlungsgrundsatz nicht folgen zu müssen, bleibt eben nur noch:
"Wir wollen aber nicht so weit gehen, dass sie sich die Geschichte ausgedacht hat."
Da braucht sich schließlich die Staatsanwaltschaft nicht weiter mit diesem unbequemen Fall auseinandersetzen.
Kenne ich alles genau so aus eigenem Erleben.
(20-11-2013, 19:30)Pistachio 00 schrieb: [ -> ]"Wir wollen aber nicht so weit gehen, dass sie sich die Geschichte ausgedacht hat."

Bemerkenswert, dass eine Straftat, sprich Falschaussage vor Gericht, nicht verfolgt wird. Dem Angeklagten hätten auch locker 3 Jahre Knast blühen können, wenn die Geschichte der Dame rund gewesen wäre.
Keine Hämatome, keine Verletzungen trotz einer Vergewaltigung, unterschiedliche Storys über wichtige Teile der Geschichte - wieso sich Juristen auf dieser Basis überhaupt noch in "Glaubwürdigkeiten" zu suhlen bzw. überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, wird mir ewig ein Rätsel bleiben. Der Befund der Ärztin und die Aussagen der Lügnerin lagen der Staatsanwaltschaft doch vor!
(20-11-2013, 20:44)raid schrieb: [ -> ]Natürlich nicht! Der Junge wird ihr schon hinreichend genug Gründe gegeben haben, dass sie sich zumindest irgendwie möglicherweise virtuell gesehen evtl. u. U. zumindest potentiell quasi sozusagen von ihm genötigt fühlen musste, und er sich zumindest, selbst wenn man annimmt, dass sie minimalst von der Wahrheit abgewichen ist/sein könnte, auf unsäglichste Art und Weise (sich) wenigstens Zutritt zu ihrer geistigen sexuellen Ebene verschafft haben wird ZUMINDEST könnte, dies freilich gegen ihren Willen, infolge sie durchaus evtl. u. U. durchaus auf geistiger Ebene zumindest emotional gefühlt eine Vergewaltigung erlebt haben dürfte, nun ja könnte, sprich der junge Mann, welcher ja naturgemäß voll im Saft steht und alleine deshalb schon zumindest nicht unschuldig sein kann, auf niederträchtigste Art und Weise über sie gekommen ist. --> Also ausgedacht hat sie sich das 100pro nicht!

das ist so gut formuliert, lass das keinen Staatsanwalt in die Finger bekommen
Trift zwar nicht den Vorfall jedoch aber das Thema.



Zitat:„Die Dunkelziffer der Frauen, die jedes Jahr in Deutschland vergewaltigt werden, liegt bei etwa 160.000“, weiß Katrin L. vom Castroper Frauenhaus. Nur etwa fünf Prozent dieser Vergewaltigungen (circa 8.000) würden zur Anzeige gebracht. „Weniger als ein Prozent der Täter wird tatsächlich verurteilt.“

aber hey am 25.11 ist Internationaler Tages gegen Gewalt an Frauen.
Gibt sowas auch für uns?



Frauenhaus: weniger als 1% der Vergewaltiger werden bestraft - Ja ne ist klar...
(20-11-2013, 21:11)p schrieb: [ -> ]Keine Hämatome, keine Verletzungen trotz einer Vergewaltigung, unterschiedliche Storys über wichtige Teile der Geschichte - wieso sich Juristen auf dieser Basis überhaupt noch in "Glaubwürdigkeiten" zu suhlen bzw. überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, wird mir ewig ein Rätsel bleiben. ...
Nicht wirklich, oder ?
(21-11-2013, 23:34)Bckstn schrieb: [ -> ]
Zitat:„Die Dunkelziffer der Frauen, die jedes Jahr in Deutschland vergewaltigt werden, liegt bei etwa 160.000“, weiß Katrin L. vom Castroper Frauenhaus. Nur etwa fünf Prozent dieser Vergewaltigungen (circa 8.000) würden zur Anzeige gebracht. „Weniger als ein Prozent der Täter wird tatsächlich verurteilt.“

Besonders hübsch ist, aus einer unbekannten geschätzten Zahl (Dunkelziffer) eine feststehende faktische Ziffer zu generieren und aus dieser dann wiederum eine reale Zahl zu "errechnen".
Logisches Denken ist diesen Frauenzimmern - und den berichtenden "Jounalisten" leider gänzlich fremd.