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Normale Version: OLG Hamm 2 WF 82/13: Kindesunterhalt nach einem Jahr Untätigkeit verwirkt
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"Etwas anderes könne gelten, wenn Vollstreckungsversuche angesichts der finanziellen Situation der Unterhaltspflichtigen voraussichtlich erfolglos wären."

Besser lässt sich die Absurdität des Unterhalts"rechts" nicht ausdrücken.

Wenn diese Heinis keine Geisteskrankheit nachweisen können, gehören sie weggesperrt.
Und wenn doch, auch. In Sicherheitsverwahrung.
Das müsste man wieder ausdiskutieren, wenn die Ex nach 5 Jahren vollstrecken will, man darauf verweist, dass es verwirkt ist und sie argumentiert "Ich dachte, deine finanzielle Lage sei so schlecht, dass es sich vorher nicht gelohnt hat"...

Völlig bekloppt. Der Deutsche will alles haargenau geregelt haben nur Umgang und Unterhalt sind immer wieder riesen Spielwiesen und egal wo man den Ball hinschießt, er landet immer im eigenen Tor...