Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung
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Ein Wunder!
http://www.nw-news.de/owl/8506995_Haft_f...igung.html

Da wurde doch tatsächlich mal eine Frau dafür verknackt, dass sie jemanden durch falsch behauptete Vergewaltigung in den Knast gebracht hat.
hahaha für 3 Monate bekommt sie 20 Monate ????
da waren wohl Frauenhasser am Werk ?! hahahahha !!!!! WIE GEIL !!! Smile
Hähä - ein gerechtes Urteil - der Tag ist gerettet.
Ich hätte ihr als Ersatz zwei Tage Pranger auf dem Marktplatz angeboten.
(29-05-2013, 06:44)pudding schrieb: [ -> ]hahaha für 3 Monate bekommt sie 20 Monate ????
da waren wohl Frauenhasser am Werk ?! hahahahha !!!!! WIE GEIL !!! Smile
Naja aber trotzdem ist die Strafe niedriger als das, was ihm geblüht hätte.

Wenn wir von 5 Jahren ausgehen ist das so, als wenn jemand, der 5.000,- € geklaut hat, nur 1.666,- zurück geben muss wenn er erwischt wird.
(29-05-2013, 07:14)beppo schrieb: [ -> ]
(29-05-2013, 06:44)pudding schrieb: [ -> ]hahaha für 3 Monate bekommt sie 20 Monate ????
da waren wohl Frauenhasser am Werk ?! hahahahha !!!!! WIE GEIL !!! Smile
Naja aber trotzdem ist die Strafe niedriger als das, was ihm geblüht hätte.

Mag sein.

Aber sie hat die Strafe ohne Bewährung bekommen - sie geht also tatsächlich in den Knast!

Worüber meckerst Du dann?

Das ist doch klasse!

Andere Falschbeschuldigerinnen haben höchstens eine harmlose Bewährungsstrafe bekommen.

Simon II
10 Monate im offenen Vollzug -
(29-05-2013, 07:30)Simon ii schrieb: [ -> ]Worüber meckerst Du dann?
Gut aber noch nicht gut genug.
Genug ist es, wenn die Strafe genauso hoch ist.
Und wenn der Beschuldigte tatsächlich im Knast war, dann auch für den Richter, denn offensichtlich hat er jemand eingebuchtet, dessen Schuld nicht bewiesen war.
(29-05-2013, 07:14)beppo schrieb: [ -> ]Wenn wir von 5 Jahren ausgehen ist das so, als wenn jemand, der 5.000,- € geklaut hat, nur 1.666,- zurück geben muss wenn er erwischt wird.

Falsche Rechnung.

Es ist so als wenn jemand probiert 5000€ zu klauen aber nur 250€ erbeutet und dafür 1666€ zurück zahlen muss.
Sie geht in Berufung, mit Glück kommt sie während der Zeit nicht in U Haft.
dann kriegt sie noch 1 Jahr mit Bewährung und das wars. Ach ja, wahrscheinlich kriegt sie noch PKH und wir zahlen auch noch dafür
Jungs, so früh schon auf ? Müsst ihr gar nicht arbeiten ?? Big GrinBig Grin
(29-05-2013, 09:07)pudding schrieb: [ -> ]Jungs, so früh schon auf ? Müsst ihr gar nicht arbeiten ?? Big GrinBig Grin
Die Zeitverschiebung Big Grin
(29-05-2013, 06:52)Petrus schrieb: [ -> ]Ich hätte ihr als Ersatz zwei Tage Pranger auf dem Marktplatz angeboten.
Im Artikel steht kaum Info zur Falschbeschuldigerin oder zum Falschbeschuldigten. Es steht noch nicht mal drin, welches Gericht das entschieden hat.
Pranger ist offensichtlich unerwünscht.
(29-05-2013, 08:57)MasterOfDesaster schrieb: [ -> ].. wahrscheinlich kriegt sie noch PKH und wir zahlen auch noch dafür
Im Strafverfahren gibts keine PKH !
Vielleicht klagt ja noch der Falschbeschuldigte auf Schadensersatz.
(30-05-2013, 01:21)sorglos schrieb: [ -> ]
(29-05-2013, 08:57)MasterOfDesaster schrieb: [ -> ].. wahrscheinlich kriegt sie noch PKH und wir zahlen auch noch dafür
Im Strafverfahren gibts keine PKH !
Aber einen Pflichtverteidiger.
Ich will ja auch nicht meckern und Euch die Freude an kleinen Schritten in die richtige Richtung gönnen, aber in diesem Fall?
Die Täterin ist selbst zur Polizei gegangen und hat Widerrufen?
Hätte Sie kein Gewissen und soviel kriminelle Energie wie ein Claudia Dinkel oder die Frau die Horst Arnold auf dem Gewissen hat, dann wäre der Falschbeschuldigte immer noch im Knast! Trotz Aussage gegen Aussage!
Geil ... Ich hab gerade ähnliches am Laufen. Meine Ex behauptet ich wäre gewalttätig, hätte mein Kind verprügelt etc. Die Fakten sind jedoch beweisbar, die Fakten, das es ebenso nicht ist.

Ich beantrag auch 20 Monate für meine Ex Big Grin
Wäre interessant zu hören, was daraus wird. Meine Ex war bzgl. der Vorwürfe so extrem, dass selbst die Vormundschaftsbehörde mit dem Kommentar "die zieht ja alle Register" kam - obwohl alles gut dokumentiert, weigerte sich die Staatsanwaltschaft etwas gegen sie zu unternehmen.
Ich hab zwei Mütter die ins selbe Horn blasen. Anzeige 1 wurde eingestellt, Anzeige 2 beinhaltet jedoch Prozessbetrug, damit schaff ich (hoffentlich) öffentliches Interesse, der Staatsanwalt hat geschrieben, er werde nach den Ermittlungen entscheiden, ob und inwieweit gehandelt wird.
(03-06-2013, 13:27)IPAD schrieb: [ -> ]Anzeige 2 beinhaltet jedoch Prozessbetrug, damit schaff ich (hoffentlich) öffentliches Interesse, der Staatsanwalt hat geschrieben, er werde nach den Ermittlungen entscheiden, ob und inwieweit gehandelt wird.
Viel Glück - wie schrieb der STA in meinem Fall so schön: "er [also ich] ist ja nicht zu Schaden gekommen" - bestätigt durch eine Oberstaatsanwältin aus Karlsruhe. Meine Ex hatte versucht mir eine wirklich widerliche schlimme Sache anzuhängen und hatte sich dabei zu dämlich angestellt.
Ist Versuch also nicht strafbar?
(04-06-2013, 12:19)MasterOfDesaster schrieb: [ -> ]Ist Versuch also nicht strafbar?
Es war nicht nur ein Versuch, sondern eine glasklare Aussage, die im seitenweise unterschriebenen Verhörprotokoll steht - also Falschbeschuldigung. Das ganze wurde durch den STA noch gedeckt, indem er in der Rechtfertigung gegenüber der Oberstaatsanwältin behauptete, alles würde nur auf meiner Aussage beruhen - also eine glatte Lüge. Und die OSTAin hat das dann gedeckt und gleich im vorneherein eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie selbst negativ beschieden - ein ziemlich kriminelles Stück.

Nur versuch mal einer, sich gegen so einen korrupten Haufen zu wehren, ohne viel Geld einzusetzen.
Die üblen Fälle sind keine Seltenheit. Heute wieder aus der Zeitung: http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...50989.html

Sieben Jahre Haft für den Ex-Freund der Falschbeschuldigerin, die er bis zum letzten Tag abgesessen hat. Später dann schriftlich von ihr: "Die vorgeworfenen Vorwürfe sind frei erfunden". Jetzt steht sie vor Gericht.

Und wie üblich den deutschen Zeitungen ist ihr Foto verpixelt, sie ist "Claudia K.", der unschuldig ins Gefängnis Gebrachte dagegen gleich im ersten Satz mit vollem Namen genannt, Thomas Ewers und auch mit Foto: http://www.derwesten.de/panorama/sass-th...20486.html - eine überaus bittere Geschichte.

Welchen gigantischen Flurschaden unser "Rechts"system mit jedem neuen Fall anrichtet, das ahnen die beteiligten Juristen und hohen Figuren nicht einmal ansatzweise.

blue

(17-04-2014, 12:02)p schrieb: [ -> ]Welchen gigantischen Flurschaden unser "Rechts"system mit jedem neuen Fall anrichtet, das ahnen die beteiligten Juristen und hohen Figuren nicht einmal ansatzweise.
Ich gehe nicht davon aus, dass Du die niedrige Geburtenrate meinst. Weil, man könnte ja meinen, dass es gefährlich werden könnte, wenn Mann sich mit einer Frau einläßt.

Ansonsten könnte es natürlich sein, dass man diese "Flurschäden" gerne bewußt hervorrufen möchte.
(17-04-2014, 12:02)p schrieb: [ -> ]Und wie üblich den deutschen Zeitungen ist ihr Foto verpixelt, sie ist "Claudia K.", der unschuldig ins Gefängnis Gebrachte dagegen gleich im ersten Satz mit vollem Namen genannt, Thomas Ewers und auch mit Foto: http://www.derwesten.de/panorama/sass-th...20486.html - eine überaus bittere Geschichte.
Der Mann hat sieben Jahre im Knast gesessen, als Opfer dieses Rechtsstaats. Warum sollte man ihn verpixeln? Der Mann braucht sich nicht zu verstecken.

Widerlich sind allerdings diese beiden Textstellen aus dem Zeitungsartikel
Zitat:Und also diese Idee: Sie solle die Vergewaltigungen erfinden. Sonst, habe er gedroht, werde er der Tochter etwas antun.
Zitat:Dazu sein Vorstrafenregister. Er ist kein Unschuldsengel, dieser Ewers, wenn auch womöglich kein Vergewaltiger.
(17-04-2014, 21:39)blue schrieb: [ -> ]Ansonsten könnte es natürlich sein, dass man diese "Flurschäden" gerne bewußt hervorrufen möchte.
Wenn diese Frau jetzt nicht für mindestens sieben Jahre in den Knast kommt (und danach sieht es aus), müssen Männer daraus die Konsequenz im Umgang mit Frauen und dem Rechtsstaat ziehen. Ich glaube nicht, dass die Artikelschreiber oder die Juristen das bewusst hervorrufen wollen.
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