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Normale Version: LG Stuttgart 8 O 357/07: Sexauktion im Internet und die Folgen
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Urteil des LG Stuttgart 8 O 357/07 vom 11.01.2008

Nach einer Auktion zur "Ersteigerung sexueller Dienstleistungen" hat die „ersteigerte“ Frau bei einer Schwangerschaft Anspruch auf die Daten der möglichen Väter

Die Klägerin hat sich bei einer Internetplatform für sexuelle Dienstleistungen mehrmals "ersteigern" lassen. Sie hatte mit sechs verschiedenen Männern, die bei der "Versteigerung" jeweils unter "Nicknames" aufgetreten sind, sexuellen Kontakt. Dabei wurde sie [Unterschreitung des Mindestniveaus].

Die Frau kann die Herausgabe aller Kontaktdaten der in Frage kommenden Väter verlangen, da

1. der Vertrag über die "Ersteigerung" sexueller Dienstleistungen aufgrund der heutigen, liberalisierten Auffassungen nicht als sittenwidrig anzusehen ist
2. das Interesse der möglichen Väter an der Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten gegenüber dem Interesse des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft nachrangig ist
3. das Versäumnis der Klägerin nach den Namen zu fragen, nicht zu Lasten des Kindes gehen darf.

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7386.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20080033.pdf

Gast1

Eine Hure, die
a) schwanger wird,
b) nicht abtreibt und
c) noch Geld für Sex verlangt,
ist ja sowas von unfähig!

Ich erschaudere immer wieder, wie dämlich Frauen anstellen dürfen
und wir Männer das wieder richten bzw. bezahlen müssen,
was sie verbockt haben.

Aber sie haben ja Ersatzpapi Staat, der alles für sie richtet. Damit ja beim weiblichen Geschlecht kein Hauch von Eigenverantwortung aufkommt.
Dumm geboren und nichts dazugelernt lassen sie sich von Unbekannten f*, egal, Papi Staat sucht der Frau schon einen Zahler.

Mir fehlen die Worte, solchen Hirnriss zu beschreiben.