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Normale Version: LSG Sachsen, L 7 AS 745/11 - Auskunftsanspruch nachehelicher Unterhalt
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Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II besteht auch bei denkbarem Anspruch eines Leistungsempfängers auf nachehelichen Unterhalt gegen ehemaligen Ehepartner.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...gb-ii.html
Das war doch immer schon so? Und oft wird auch bei undenkbarem Anspruch das Auskunftsersuchen verschickt?
(08-04-2013, 13:40)p schrieb: [ -> ]Und oft wird auch bei undenkbarem Anspruch das Auskunftsersuchen verschickt?
Der Verschicker wird sich etwas debei gedacht haben.
(08-04-2013, 21:22)Das Nerdliche Orakel schrieb: [ -> ]Der Verschicker wird sich etwas debei gedacht haben.

Na eben. Vielleicht zahlt ja ein Depp, ohne die Rechtslage zu
prüfen.