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Folgt man dem Anwalts-Link und liest bis zum Schluss, so stellt man fest, dass die Staatsanwaltschaft mal eben 50 Euronencent pro Kopie haben will.

Und da ja die Hauptaufgabe eines Bürokraten die Anzettelung eines Papierkriegs ist, kann man ja mal locker mit 20-30 Seiten rechnen.
(23-10-2013, 15:11)MitGlied schrieb: [ -> ]...mal locker mit 20-30 Seiten rechnen.
Lach. Nach 8 Jahren Dauerbespitzelung hättest du bei mir locker zwei Nullen dranhängen müssen...Big Grin

Zu den Kopie-Kosten:
Man kann auch zur StA/Gericht hingehen und Einsicht vor Ort nehmen. Dabei Scanner mitnehmen (ankündigen/Bedingungen erfragen) und sich das kostenfrei einsannen - dauert halt, je nach Dicke der Akte. Da muss man abwägen Zeitaufwand/Fako gegen Kopierkosten.
Wenn der "Ermittlungszeitraum" nicht so lange war, sollte das machbar sein.
Wie und zu welchem Zeitpunkt stell man einen Befangenheitsantrag gegen den Richter?
Kann mir hier jemand helfen?
Hatte die Woche Akteneinsicht genommen. War sehr interessant.
Fakt ist dass der Staat auf Knopfdruck sich sämtliche Kontoauszüge der letzten X Jahre von jeder beliebigen Bank zuschicken lassen kann, den Aufwand zahlt natürlich der Steuerzahler. Er erhält aich problemlos Auskunft darüber ob noch weitere Konten/Anlagen etc vorhanden sind.
Nur mal so zur Info für die die immer an das Gute im Staat glauben möchten.

Der Anwalt der KM hat die Strafanzeige auf ihr Verlangen hin gestellt. Meine Frage hierzu: Den muss sie doch selber zahlen oder gibts da staatliche Zuschüsse?

g_r

(31-10-2013, 13:19)Blumentopferde schrieb: [ -> ]Nur mal so zur Info für die die immer an das Gute im Staat glauben möchten.

Ach, ich dachte der Neandertaler wäre schon ausgestorben. Big Grin
(31-10-2013, 13:19)Blumentopferde schrieb: [ -> ]Der Anwalt der KM hat die Strafanzeige auf ihr Verlangen hin gestellt. Meine Frage hierzu: Den muss sie doch selber zahlen oder gibts da staatliche Zuschüsse?

Den zahlt sie selbst - und hier sollte man darauf achten, dass dieser Anwalt auch ordentlich viel zu tun bekommt. Smile
Gibts n paar Tipps dazu?
@Blumentopferde

An der Stelle wird's schwierig, weil die Ermittlungen vom Staatsanwalt geführt werden. Und in Strafsachen ist es am besten, sich ruhig zu verhalten und das Verfahren weder zu fördern noch durch sinnlose Kommunikation anzuheizen oder irgendeinen der Beteiligten auf dumme Gedanken zu bringen.
update:

Aktueller Stand ist, dass ich mittlerweile (mit Beschwerde über das Landgericht) meinen Anwalt als Pflichtverteidiger bekommen habe.
Ich werd Euch auf dem Laufenden halten.
Typisch, dass das erst nach Beschwerde klappt. Erstmal abbügeln und die massgebliche bereits bestehende Rechtssprechung dazu ignorieren. Gibts schon einen Termin für die Verhandlung?
nein bis jetzt alles ruhig, außer mein Anwalt der bekommt die Krise wenn er sieht wie schlampig der Staatsanwalt gearbeitet hat und trotzdem einfach wild drauflosschiesst
Heute früh kam Post vom AG (Staatsanwaltschaft) mit u.a. folgendem Wortlaut:

Zitat:Die Staatsanwaltschaft wird sich hier (Betreff Anzeige der KM wegen Unterhaltspflichtverletzung §170, Anmerkung von mir) angesichts der Gesamtumstände einer Verfahrenserledigung nach § 153a StPO nicht verschließen. Insofern ist indes fraglich, ob aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte derzeit nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht eine tragfähige Grundlage gefunden werden kann.

Sollte eine entsprechende Verfahrenserledigung nicht zustandekommen, werden weitere Ermittlungen.....

Mein Anwalt meinte, dass hier noch nicht abzusehen sei wie das gehen sollte, evtl. müsste ich mich bereit erklären einen bestimmten Betrag zu zahlen.

Ich persönlich sehe nicht ein warum ich ein Schuldeingeständnis (und das wäre es genau für mich) abgeben soll und auch noch Zahlungen leisten soll die ich gar nicht kann (krankheitsbedingte Kosten sind dabei noch gar nicht eingerechnet), ausserdem läuft parallel noch die Abänderungsklage, hier ist noch nix entschieden.

So Jungs, nun brauche ich Eure Meinungen und Erfahrungen dazu.
Was für eine billige Tour des Staatsanwalts. Er hat nichts in der Hand und versucht es immer noch mit Erpressung. §153a StPO mit Auflagen ist eine Art verkappter Strafbefehl, der dir nun hier serviert werden soll. Aber erst, nachdem sie gemerkt haben, dass du einen Anwalt bekommen hast, was ihnen offenbar überhaupt nicht passt.

Es heisst: "Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten...". Diese Zustimmung würde ich nicht geben. Da du keine Schuld hast und nach wie vor nicht in der Lage bist, irgendwelche Geldbeträge (siehe Punkt 4 des Paragrafen) aufzubringen, stimmst du einer Einstellung unter Auflagen nicht zu. Ohne Auflagen kann er gerne einstellen oder alternativ sich auf ein längeres Verfahren einstellen, in dem seine nichtexistenten Beweise zur Sprache kommen werden.
Wie der Camper immer rät: bestehe auf einem vollständigen Freispruch! Alles andere ist inakzeptabel - Nappo z.B. musste erfahren, dass der Staatsanwalt nach Lust und Laune das Verfahren nach Jahren wieder aufleben lässt - weil sich der Zeitraum geändert hat (logisch, die Uhr bleibt nicht stehen..).

In deinem Fall: a) entweder stellt der Staatsanwalt von sich aus das Verfahren ein, weil er die Sinnlosigkeit erkennt - was für dich bedeutet, dass es deinerseits eine Unterhaltspflichtverletzung gem. §170 StGB nie gegeben hat.
Oder b) der Staatsanwalt geht ins Hauptverfahren, kann Dir keine Unterhaltspflichtverletzung beweisen und der Richter muss dich freisprechen.

Da ich Deutschlands Richter kenne, würde ich an deiner Stelle zu Variante a) tendieren.

Austriake
Mit dem Schreiben hat er ja zugegeben, dass er nix in der Hand hat. Meint aber immer noch es so hindrehen zu können als doch.
Mein Anwalt kennt die Richterin (!) die darüber urteilen würde und er meinte gleich, dass wir dann sofort Berufung einlegen und weitergehen da die Tusse hier Scheuklappen aufhat, spätestens dann wird die Anklage einkassiert.
Wo ist eigentlich Ibykus?
@Blumentopferde

(07-01-2014, 18:42)Austriake schrieb: [ -> ]Wie der Camper immer rät: bestehe auf einem vollständigen Freispruch!

Austriake

Richtig. Bei Leistungsunfähigkeit muss man Dir nachweisen, dass Du leistungsfähig bist, oder bei gutem Willen zumindest leistungsfähig sein könntest.

Notfalls kommt es dann halt auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren.

Keinesfalls einer Einstellung gegen Auflagen zustimmen. Verlange ein Urteil, wenn es ohne Auflagen nicht geht.

Wenn Du voll Erwerbsgemindert bist, mach auch Krankheitskosten geltend, die Deinem notwendigen Selbstbehalt hinzu gerechnet werden müssen bzw. von Deinem Einkommen erst mal abgezogen werden müssen, um dann auf Dein bereinigtes Nettoeinkommen zu kommen.

Robert Stegmann
update:
Das Schreiben der RAttin kann ich Euch nicht vorenthalten.

Viel Spaß ;-)
hihi, ja die RAtte iss total wirr. Sämtliche Schriftsätze sehen im Prinzip so aus. Ich frage mittlerweile meinen Anwalt nur noch ob was rechtlich relevantes drinsteht ansonsten wünsche ich ihm einen schönen Tag.
Dummdreist wie die Ex. Selbst mein Anwalt bekommt schon nen roten Kopf wenn er wieder mit der Tusse was zu tun haben muss.
Mögliche Gründe für diese lächerlichen Anträge:

1. Der Antrag geht zwar ans Gericht, aber sie schreibt ihn für die Ex. Die Sätze da drin sind zwar unhaltbar, aber dürften der Psyche der Ex trotzdem gefallen. So bindet man Mandanten an sich.
2. Sie glaubt an irgeneiner Art Handel nach dem Motto "wenn ich 500 fordere und der Gegner 1000, wird der Richter 750 vorschlagen. Wenn ich 200 fordere und der Gegner 1000, wird der Richter 600 vorschlagen."
3. Die Hoffnung, dass der Gegner auf jeden Mist eingeht, damit einerseits über sich selbst stolpert, andererseits erst damit Worte und Informationen liefert, die dann verwertbar sind.
Eine wichtige Erkenntnis:

Wenn man Geld irgendwo unterbringt/verschiebt/parkt - dann NIEMALS per Überweisung, so dass die Bewegungen nachvollziehbar sind.

Bar abheben, irgendwo auf ein Konto einzahlen, wnn möglich im EU-Ausland. Von diesem Konto niemals Überweisungen tätigen - nur per Plastekarte Bargeld ziehen!!!!

Austriake
(03-02-2014, 20:58)Austriake schrieb: [ -> ]Bar abheben, irgendwo auf ein Konto einzahlen, wnn möglich im EU-Ausland. Von diesem Konto niemals Überweisungen tätigen - nur per Plastekarte Bargeld ziehen!!!!

Die "Plastekarte" wird ihn überführen. Das System ist heutzutage dermassen dicht, dass man solche Beiträge nicht einmal mehr als Tipp zur Geldwäsche ansehen kann.
(03-02-2014, 21:06)Petrus schrieb: [ -> ]
(03-02-2014, 20:58)Austriake schrieb: [ -> ]Bar abheben, irgendwo auf ein Konto einzahlen, wnn möglich im EU-Ausland. Von diesem Konto niemals Überweisungen tätigen - nur per Plastekarte Bargeld ziehen!!!!

Die "Plastekarte" wird ihn überführen. Das System ist heutzutage dermassen dicht, dass man solche Beiträge nicht einmal mehr als Tipp zur Geldwäsche ansehen kann.

Zumindest die gegnerische Anwältin hätte so keine Kenntnis gehabt, wann wo wieviel Geld wohin geflossen ist. So hat die Anwältin unseren Blumentopferde überführt, trotz vorhandenem Geld keinen Unterhalt zu zahlen.

Austriake
(05-02-2014, 10:43)Austriake schrieb: [ -> ]
(03-02-2014, 21:06)Petrus schrieb: [ -> ]Die "Plastekarte" wird ihn überführen. ...

... So hat die Anwältin unseren Blumentopferde überführt, trotz vorhandenem Geld keinen Unterhalt zu zahlen.

äh, wie ?

Grundsätzlich muss man sich im Klaren darüber sein, dass jeder, der in DE gemeldet ist, mehr oder weniger transparent für die Behörden ist. Aufgrund international abgestimmter Verträge (OECD etc) und dem Deutschen Steuerrecht sind nicht nur Konten und Vermögen bekannt, sondern auch die Entwicklung des Vermögens über die letzten Jahre.

Wer aussteigen will, braucht einen langen Atem und muss sich auf die eine oder andere Art von seinem Geld trennen. Wenn Vermögen bekannt ist, bleibt man in DE zehn Jahre lang beschränkt steuerpflichtig, muss also aus allem in DE generierten Kapital die Steuern auf die Zinsen nach DE abführen.
Das geld hab ich für einen nahen verwandten aufbewahrt. Das ist belegt.
(05-02-2014, 12:11)Petrus schrieb: [ -> ]äh, wie ?

Grundsätzlich muss man sich im Klaren darüber sein, dass jeder, der in DE gemeldet ist, mehr oder weniger transparent für die Behörden ist.

Für die Behörden. Nicht aber für irgendwelche Anwaltsbüros.

Wenn Exenanwältin diese Informationen nicht kostenlos und frei Haus (via Überweisungsbelegen, Kontoauszügen etc.pp.) geliefert bekommen hätte, hätte sie dieses Schreiben so nicht aufsetzen können - und dem Familiengericht nicht beweisen, dass Blumentopferde zwar Geld hatte, aber nicht zahlen wollte.
Ohne diese Informationen hätte die RAttin nur irgendwelche Spekulationen vortragen können, die der beklagte Unetrhaltspflichtige müde lächelnd hätte aussitzen können.

Warum empfehlen wir an anderer Stelle, in Dokumenten alles zu schwärzen, was die Gegenseite, das Gericht oder andere nichts angeht?

Austriake

(05-02-2014, 14:18)Blumentopferde schrieb: [ -> ]Das geld hab ich für einen nahen verwandten aufbewahrt. Das ist belegt.

Das wirst Du jetzt aufwendig beweisen müssen.

Hätte die RAttin diese Information nicht gehabt, wärst Du fein raus.

Austriake
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