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Hab grad von einem Bekannt erfahren was denn eine Titelerstellung beim Notar kostet: 8, 81€ inkl MwSt.

Update fürs Protokoll:

1) Schreiben vom Amtsgericht bekommen:  "Das Verfahren -Az- wurde zuständigkeitshalber innerhalb des Gerichts abgegeben und nunmehr unter obigen Aktenzeichen geführt."
2) Kostenforderung der Landesjustizkasse Bamberg inkl 5€ Mahngebühren.
(11-08-2017, 05:38)Arminius schrieb: [ -> ]
Zitat:Das wollte ich mir für die Berufung aufheben. Ich dachte so geht das.

Ja...aber ohne Berechnung dürfte eigentlich keine Richter mehr einen Eröffnungsbeschluss ausstellen.

@BTE

Bei mir nach 3 Anklageschriften NICHTERÖFFNUNGSBESCHLUSS...Die STA wollte partout keine Berechnung in der Anklageschrift aufführen.

Dem Richter ist der Kragen geplatzt... Big Grin Big Grin Big Grin
weiter gehts:

Brief vom RA an FA:
Zitat:wegen Unterhalt Kind und VKH
übersende ich dem Amtsgericht XYZ noch das Schreiben des Unterzeichners vom August 2017 dahingehend, dass die Gegenseite aufgefordert wurde zu erklären, dass diese keine Rechte mehr aus dem Titel herleitet.

Hierauf hat die Gegenseite sich nicht gemeldet, weshalb nun Abänderungsklage notwendig war.

Des Weiteren reiche ich hiermit für den  Antragsteller noch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen nach. Es wird beantragt die Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.

Ebenso übersende ich dem Amtsgericht XYZ anbei das Schreiben des KIND 1 vom September 2017 in Kopie. Unterzeichner geht davon aus, dass sich das Verfahren somit erledigt hat.
Rechtsanwalt

Brief von KIND 1 an FA:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkenne ich die Abänderung des Anerkenntnisbeschlusses des Amtsgerichts XYZ, Abteilung für Familiensachen, vom 04/2015, Az abcedfg an. Folglich schuldet mir mein Vater, BLUMENTOPFERDE, ab August 2017 keinen Unterhalt mehr.

Das Amtsgericht XYZ, Abteilung für Familiensachen, habe ich via Post ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt.

mfg
KIND 1
Also hat das Kind eine verspätete Anerkennung der Ungültigkeit des Titels geliefert, nachdem der Klageantrag draussen war. Endlich mal was, das abgeheftet werden kann. Bleiben Kind 2, die Schulden und das x-te Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung?
weiter mit: RA an FA

Zitat:wegen Unterhalt Kind und VKH
teile ich dem Amtsgericht Buxtehude mit, dass nicht verständlich ist, weshalb das Schreiben vom 19.09.2017 an den Antragsteller gerichtet wird, und nicht an Unterzeichner, dessen Vertretung für den Antragsteller aktenkundig sein dürfte.

Im Übrigen dürfte sich die Kenntnis- und Stellungnahmefrist mit Schreiben Unterzeichners vom 19.09.2017 überschnitten haben. Es wird auf das Schreiben Unterzeichners vom 19.09.2017 verwiesen.


Desweiteren hätte er gerne Krankheitskosten von mir. Ich hab ihm den Auszug meiner Apotheke geschickt, das reicht ihm wohl nicht. Leider hab ich nicht jede noch so kleine Fuzzipuppi-Rechnung die in irgendeiner Art und Weise was mit meiner Krankheit zu tun hat aufgehoben. Auch die Fahrten die dauernd von meinem Umfeld geleistet werden (Doc, Apo, sonst. Fahrdienste usw) hab ich natürlich nicht dokumentiert.
Gibts irgendwas was z.B. über das SGB hergezogen werden kann? Z.B. Pauschalen die einem Schwerbehinderten zustehen o.ä.
Pauschalisierte Sätze gelten im Unterhaltsrecht nichts. Es muss immer alles einzeln nachgewiesen werden.
RA an AG (§ 170):

Zitat:wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
teile ich dem Amtsgericht BlaBlubb mit, dass im Rahmen des Unterhaltsabänderungsverfahrens das Kind 1 bereits eine
Erklärung abgegeben hat, dass es auf weitere Rechte aus dem Titel verzichtet. Es ist insoweit unterhaltsrechtlich nicht aufgeklärt bzw. Auskunft
darüber erteilt, welche unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen sowohl die Kindsmutter als auch die Kinder jeweils hatten. Nach Kenntnis des
Angeschuldigten ist diesem zu Ohren gekommen, dass sowohl die Kindsmutter als auch die Kinder selbst auf Grund des Versterbens des Großvater
des Kindes 1, geerbt hatten. Insofern wird vorgelegt Seite 5 des notariellen Testaments in Kopie als Anlage Ast 6.

Da das Kind 1 unterhaltsrechtlich BAföG-Leistungen bezogen hat war er nicht mehr bedürftig, da in die BAföG-Leistungen eventuelle Zahlungen des Angeschuldigten eingerechnet
bzw. diesem angerechnet werden. Es wäre insoweit nämlich der Angeschuldigte verpflichtet gewesen Zahlungen an das BAföG-Amt zu leisten. Hätte der Angeschuldigte an das Kind 1 bezahlt, hätte dieses weniger BAföG erhalten. Des Weiteren hat der Angeschuldigte erhebliche Aufwendungen hinsichtlich Medikamentenzuzahlungen auf Grund seiner Erkrankung. Insofern wird auch vorgelegt der Ausdruck der Apotheke vom 07.2017 über Zuzahlungen in Höhe von insgesamt 65,00 €.
Lass Dir von Apotheker Duplikate der Rechnung geben.
Dein Anwalt macht das als Pflichtverteidiger?
Ja

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Dann isser gut. Der macht sich sogar Gedanken um den Fall. Nicht selbstverständlich.
(27-09-2017, 19:11)p__ schrieb: [ -> ]Dann isser gut. Der macht sich sogar Gedanken um den Fall. Nicht selbstverständlich.

Naja, davor waren einige Wochen #inDenBobboTreten nötig. Der eine oder andere Hinweis hier aus dem Forum war auch mit dabei und steckt hier in diesem Ergebnis auch mit drin.
Der hat mit mir eine Heidenarbeit und kaum Profit. Warscheinlich kam hier auch das wirtschaftliche Denken dazu. Wir haben ihn viel mit E-Mails und Telefonaten beschäftigt so, dass er irgendwann mal gezwungen war sich die Sache "richtig" anzuschaun oder gleich in die Tonne zu kloppen. Ich bin selber noch überrascht.
gestriges Gerichtsverfahren wg §170 wurde eingestellt § 153

Nebenbei bin ich auch ganz froh, dass ich mich damals scheiden ließ - alter die Exe ist jetzt 3x soviel.
Bester Satz als der Richter die Zeugin nach dem Beschluss reingerufen hat: "Fr ExBlumentopferde, Sie werden nicht mehr gebraucht.Das Verfahren wurde eingestellt." #gesichteinschlaf
Gratuliere. Noch was, das du ad acta legen kannst. Damit ist auch die Luft raus, wenn weitere Anzeigen kommen sollten.

Und sogar mit einem so treffenden Satz des Richters, kann mir vorstellen dass der nicht ganz zufällig so formuliert war, vielleicht ist er selber geschieden :-) Und fürs Aussehen der Dame bist natürlich du verantwortlich. Bei all dem Ärger und den Sorgen hat sie sich eben etwsa Kummerspeck anfressen müssen, alles deine Schuld, hehe.

Meine Ex wurde auch blitzschnell adipositös. Hätte sie echt nicht wiedererkannt, zum Glück hat sich ihre schmierigen Filzhaare beibehalten, sonst wärs schwer geworden sie zu erkennen.
Ich weiß ja nicht, mit was für einer Sorte W.iber ihr euch so einlasst - aber meine Exe sieht immer noch gut aus, auch jetzt mit Ende fünfzig.
Nur als Organspenderin taugt sie nicht mehr, Leber ist hin.....
Da die Damen keine Zeitmaschine eingebaut haben, ist die Voraussage über ihren Fettgehalt etwas schwierig.
(05-10-2017, 15:26)p__ schrieb: [ -> ]Da die Damen keine Zeitmaschine eingebaut haben, ist die Voraussage über ihren Fettgehalt etwas schwierig.

Möglicherweise ist es auch eine Frage der Eitelkeit und des Selbstwertgefühls. Meine Exe ist histrionisch gestört, der ist ihr (gutes) Aussehen wichtiger als alles andere.
Es heisst doch: "schau dir die Mutter an dann weisst du wie die Tochter in 20 Jahren aussieht/drauf ist"

Bei Exe hätte das zu 100% getroffen, bei meiner jetzigen ist sie ganz anderst.
Immerhin ne 50/50 Quote

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(05-10-2017, 13:37)Blumentopferde schrieb: [ -> ]gestriges Gerichtsverfahren wg §170 wurde eingestellt § 153

...Du hast aber nicht irgendeine Schuld eingestanden, oder?

Ich vermute mal § 153 Abs 2 und die Kosten wurden der Staatskasse aufgedrückt !
Sobald ichs schriftlich hab stell ichs hier ein.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
Weiter gehts.
Hab gestern ein Schreiben vom JA bezüglich UVG für Kind 2. Das übliche "du must" "du bist verpflichtet" blablabla "Rückstand haben wollen" "Zettel vollständig ausfüllen"
Einzig was fehlt sind die permanenten Drohungen mit irgendwelchen Strafzahlungen bzw Gefängnis
Das ist ein Standardschreiben, das geht an alle raus für die Unterhaltvorschuss beantragt wurde. Geht ja jetzt bis zum 18. Geburtstag.

Ich hab auch sowas bekommen und eine "besorgte" Antwort geschrieben mit ein paar drängenden Implikationen. Und auch eine bekommen, die war witzig. Eine Entschuldigung, es sei nur ein Formbrief, sie seien im Stress und würden den rundum verschicken, ch solle ihn ignorieren. Mittlerweile kann ich schon einen eigenen Ordner mit Entschuldigungen des Jugendamts aufmachen :-)

Mercedes_AMG

Du kannst es ja wie der grosse Diktator machen und dich bei derartigen Androhungen selber anzeigen.
https://das-maennermagazin.de/blog/die-s...verletzung

Ich habe das Thema so in der Schweiz durchgezogen und deswegen zwar noch nicht goldene Eier in der Hose, aber
zumindest silberne. Nachdem die Selbstanzeige gemacht wurde, ging es dann zur Staatsanwaltschaft wo man sich wahrscheinlich schon die Hände gerieben hat weil da so ein Volldepp kommen wird der sich selber reinreitet. Pustekuchen. Die Einvernahme mit Ihren Standartfragen war herrlich. Die haben dann das Verfahren mit einem launisch wirkenden Brief eingestellt, weil gar keine Vorraussetzung der Strafbarkeit vorlag. Lustig hingegen war die Akteneinsicht. Dort habe ich dann gelesen, dass die die Androhung des Beistandes und diesem Amt auf der Grundlage einer falschen Aussage der Ex verfasst haben.
Nachdem ich denen und der Ex in Kopie geschrieben hatte, habe das "erwogen wird, eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs und Verleumdung" einzuleiten war Ruhe in der Kiste. Seit 4 Monaten. Immerhin.
Zitat:... Im oben genannten Verfahren erging am 17.04.2015 ein Anerkenntnisbeschluss. In diesem Beschluss wurde entschieden, dass Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. AUs diesem Grund sind von Ihnen auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die Gegenseite könnte grundsätzlich ihre Kosten gegen Sie festsetzen lassen. Hierauf hat Ihre bewilligte Verfahrenskostenhilfe keinen EInfluss gem §123ZPO. Die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite wurde durch die Staatskasse ausbezahlt. Mit der Auszahlung ist der ANspruch auf die Staatskasse übergegangen gem §59RVG und es erfolgte die Rechnungsstellung.

Für evtl. Ratenzahlungen oder ähnliches müssten SIe sich an die Landesjustizkasse Bamberg wenden. Es steht Ihnen grundsätzlich frei Rechtsmittel gegen den Kostenansatz einzulegen.

Sollten noch Fragen.....blablablubb


Sodele, nachdem sich das Gericht ja mit den Schriftsätzen Zeit läßt, war doch heute tatsächlich der Herr Gerichtsvollzieher vor meiner Tür gestanden und wollte Geld oder Aufkleber verteilen. "Zwangsvollstreckungssache Landesjustizkasse". Dumm nur, dass ich heut nicht zuhause war. War da nicht was, dass die sich vorher anmelden müssen?

Er hat dafür einen netten Brief dagelassen und möchte, dass ich bis Ende Nov. bei ihm aufschlage für eine Vermögensauskunft.
Die hab ich doch vor einigen Jahren schon abgegeben. Zählt das nicht mehr?

Dummerweise hab ich n paar Tage vorher ne OP und kann dem nicht nachkommen.

Was mach ich hiermit?
Hab dem Herrn OGV ne Mail geschickt:

Zitat:Sehr geehrter Herr OberGerichtsVollzieher,
bezüglich Ihres Schreibens vom x.11.2017, möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, dass ich den von Ihnen vorgeschlagenen Termin am yy.11.2017, wegen eines Klinikaufenthaltes, nicht wahrnehmen kann.
Bitte beachten Sie, dass ich diesbezüglich bei einem Termin nach dem yy.11.2017 einen barrierefreien Zugang zu Ihren Räumen benötige.
Wenn Ihnen das bis dahin etwas weiterhilft, könnte ich Ihnen meinen unbefristeten EU-Rentenbescheid per Mail zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Blumentopferde
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