Trennungsfaq-Forum

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(11-07-2017, 13:41)p__ schrieb: [ -> ]§232 StPO. Aber hier eher §236 StPO, Vorführungsbefehl. Die Polizei wird dann zum Taxi.

Was kann schon passieren? Sie fahren vor meine Haustür, ich bin nicht da, sie fahren wieder zurück. Was kann schon schlimmer sein als es jetzt eh schon ist?

Die werden mich wieder zu einer Geldstrafe verknacken, mit oder ohne mich im Gericht. Dafür habe ich einen Pflichtverteidiger. Ich muss nicht nicht zusätzlich meine Zeit damit verschwenden.
Um den weiteren Verlauf der Dinge zu skizzieren: Der Richter versuchts sicher zuerst mit einem Vorführbefehl. Bei einem nicht vollstreckbaren Vorführbefehl wird er auf §232 StPO zurückschalten, weil er einen Haftbefehl nicht genügend rechtfertigen kann und das Verfahren trotzdem durchziehen will. Dann wird er dich ohne deine Anwesenheit zu 180 Tagessätzen wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilen.

Die zahlst du nicht, also werden sie in 180 Tage Haftstrafe umgewandelt mit Ladung zum Antritt der Haftstrafe. Die missachtest du, es folgt der Haftbefehl. Der bleibt 5 Jahre lang gültig (Haftstrafe zwischen 30 und 365 Tagen) bis die Vollstreckungsverjährung eintritt. So lange bleibst du auf der Fahndungsliste.

Wirst du gefasst, empfehle ich § 455 StPO :-)

(1) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt.

(2) Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist.

(3) Die Strafvollstreckung kann auch dann aufgeschoben werden, wenn sich der Verurteilte in einem körperlichen Zustand befindet, bei dem eine sofortige Vollstreckung mit der Einrichtung der Strafanstalt unverträglich ist.
(4) Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unterbrechen, wenn

1. der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt,
2. wegen einer Krankheit von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist oder
3. der Verurteilte sonst schwer erkrankt und die Krankheit in einer Vollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden kann

und zu erwarten ist, daß die Krankheit voraussichtlich für eine erhebliche Zeit fortbestehen wird. Die Vollstreckung darf nicht unterbrochen werden, wenn überwiegende Gründe, namentlich der öffentlichen Sicherheit, entgegenstehen.
Schade, dass man diese Maßnahmen nicht bei Umgangsboykott durchführen kann.
Wozu auch? Dabei gehen ja nur Kinder drauf. Die spielen doch keine Rolle. Hier gehts dagegen um 50 EUR Restunterhalt bei einem erwerbsunfähigen Vater, sowas kann man doch nicht dulden, das muss verfolgt werden mit der ganzen Härte des Rechtsstaats!
Ich war letztens auf einer Infoveranstaltung, bei der es primär um das Thema Kindesentfremdung ging. Meldet sich aus dem Plenum eine Dame vom Verband der Alleinverziehenden. Das erste und größte Problem, das sie nennt ist... 3x dürft ihr raten... Geld. Denn viele Alleinverziehende würden später unter Altersarmut leiden. Ich musste mir ein hysterisches Lachen verkneifen.
Es ist schade, dass du dem Gerichtstermin durch Nichterscheinen ausweichst.
So hat das FG die totale Entscheidungsfreiheit und wird diese zum Nachteil aller KV ausnutzen.

Sinnvoller wäre, sich dem Termin zu stellen und leichte Kooperationsbereitschaft zu zeigen.
Den Termin dabei zeitlich in die Länge zu ziehen und Rückgrat zu zeigen.
In die Länge ziehen heisst, dass der Termin von morgens bis abends dauert.
Gandhi.
Weglaufen ist sehr einfach und bringt nicht viel.
(11-07-2017, 21:34)hans2000 schrieb: [ -> ]So hat das FG die totale Entscheidungsfreiheit und wird diese zum Nachteil aller KV ausnutzen.
Sinnvoller wäre, sich dem Termin zu stellen und leichte Kooperationsbereitschaft zu zeigen.

@hans2000

Du weißt schon das wir hier im Strafrecht sind ?

Ich hoffe Du erklärst niemanden das er "Kooperationsbereitschaft" im Strafrecht zeigen soll.

Gehe davon aus das Du mit FG = Familiengericht meinst....sonst SORRY.
Naja, ich sehe hier eine 28 Seiten lange Diskussion und dieses ohne Ergebnis.
Warum nicht mal die Taktik ändern und eine abweichende Position vor dem Richter einnehmen ?
Was gibt es aktuell noch zu verlieren ?
(11-07-2017, 22:48)hans2000 schrieb: [ -> ]Was gibt es aktuell noch zu verlieren ?

Daraus kann man aber auch den Schluss von Blumentopferde ziehen: Da alles schon verloren und weg ist, kann man sich auch die Mühe sparen, sich mit dem Quark zu beschäftigen.
Danke p, dass du mir in den Rücken fällst.
Wenn es doch nichts mehr zu verlieren gibt, so kann er doch zumindest a la Ghandi agieren.
Verloren hat er alles, gewinnen kann er einiges
Ich falle dir nicht in Rücken, sondern erkläre dir mögliche Gründe für sein Handeln.
(11-07-2017, 22:48)hans2000 schrieb: [ -> ]Naja, ich sehe hier eine 28 Seiten lange Diskussion und dieses ohne Ergebnis.
Warum nicht mal die Taktik ändern und eine abweichende Position vor dem Richter einnehmen ?
Was gibt es aktuell noch zu verlieren ?

Schade ist zunächst mal, dass du dir diese 28 Seiten nicht angesehen hast, sonst wüsstest du worum es geht.
Hoch qualitative Seiten!!!
Ergebnis ?
Hier ist des Rechnungs-Rätsels Lösung:


Zitat:... Im oben genannten Verfahren erging am 17.04.2015 ein Anerkenntnisbeschluss. In diesem Beschluss wurde entschieden, dass Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. AUs diesem Grund sind von Ihnen auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die Gegenseite könnte grundsätzlich ihre Kosten gegen Sie festsetzen lassen. Hierauf hat Ihre bewilligte Verfahrenskostenhilfe keinen EInfluss gem §123ZPO. Die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite wurde durch die Staatskasse ausbezahlt. Mit der Auszahlung ist der ANspruch auf die Staatskasse übergegangen gem §59RVG und es erfolgte die Rechnungsstellung.

Für evtl. Ratenzahlungen oder ähnliches müssten SIe sich an die Landesjustizkasse Bamberg wenden. Es steht Ihnen grundsätzlich frei Rechtsmittel gegen den Kostenansatz einzulegen.

Sollten noch Fragen.....blablablubb
Über zwei Jahre her... du bist doch sowieso unpfändbar? Wirfs auf den übrigen Schuldenhaufen.
Hier ein neuer Zettel von der Landesjustizkasse Bamberg, Betreffs der o.g. Rechnung:

https://mega.nz/#!IFgwAbYa!nGzjU1uRgEdGn...ti_xNXdoI4
(28-07-2017, 15:18)Flo schrieb: [ -> ]Du hast doch hoffentlich ned einen Ratenzahlungsvorschlag gemacht oder?!

Doch: 0,- €


Es kam jetzt auch gleich das JA:
https://mega.nz/#!BcoHxCoa!zdGX34ZOADrsl...Acf_TlBT0Q

Dabei ist mir aufgefallen, dass als Anlage ein Erhebungsbogen angegeben wurde - dieser aber tatsächlich nicht dabei ist.
Was mach ich jetzt damit?
Der Brief ist der bundeseinheitliche Standardbrief, den gerade ein paarhunderttausend Väter als Einwurfeinschreiben bekommen, da die Exen jetzt neu Unterhaltsvorschuss beantragen können.

Ich würde ihn gemäss deiner eingeschlagenen Richtung wegwerfen. Es ist doch alles egal geworden und der Unterhalt gegen dich ist doch ohnehin längst ausgeurteilt.

Mercedes_AMG

Das spielt alles keine Rolle. Schreiben wegwerfen und gut ist. 
Wer etwas will darf auf Auskunft klagen. Ich ziehe das gerade in der Schweiz durch. Da ich sowieso- offiziell- unter dem Existenzminimum lebe ist mir alles ziemlich egal. 

Mehr Gelassenheit ist lebensverlängernd.
Bei mir bekommen die nur noch die 3 Strafanzeigen zugesendet inkl. Termine HV und die dazugehörigen Beschlüsse...
(29-07-2017, 18:27)Flo schrieb: [ -> ]@Arminius
Darf ich fragen, bist du als Vater auch entsorgt (worden)?

Ja...Allerdings hab ich nach 6 Jahren Kampf im Familienrecht aufgegeben und bin komplett ins Strafrecht übergetreten. Meine Erfolgserlebnisse sind dort wesentlich höher.
Hat jemand ne Ahnung was mich als "Wiederholungstäter" erwartet? Ich weiss, zwischen Geldstrafe und Knast ist alles drin. Nur, wie realistisch ist Knast wegen 50EUR?
(02-08-2017, 10:42)Blumentopferde schrieb: [ -> ]Hat jemand ne Ahnung was mich als "Wiederholungstäter" erwartet?

Ja, hier hatte ich meine Wette dazu gesetzt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid186519
Hab mittlerweile auch geschnallt, dass ich beim Strafgericht nicht einfach fernbleiben kann wie beim Familiengericht und dann ohne mich geurteilt wird. Also werd ich da wohl ober übel antreten. Und wenn ich schon in die Arena muss dann möchte ich das nicht ganz planlos, wie die letzten male als ich noch halbwegs Vertrauen in den Anwalt und etwas in den Staat hatte. Ich brauch halt etwas länger wie andere. Das letzte Mal hat ja mein Herr Pflichtverteidiger - ohne meine Einwilligung - einfach mal alles zugegeben. Keine Ahnung ob das gut oder schlecht war hauptsache keine Freiheitsberaubung und Ruhe vor dem A-A.
Welches Vorgehen macht am meisten Sinn? Meine Idee: nichts zugeben, Aussage verweigern, Urteil abwarten. Hab ich überhaupt irgendeine Möglichkeit?
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