Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Scheidung steht bevor
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8
Da wäre ich jedoch vorsichtig. Die Exe könnte ggf. mit den "Ermittlungsbehörden" kooperieren und wenn diese denen mitteilt, wann Du zufälligerweise an Ort X bist, könnten die dich festhalten und interviewen. So wie ich es es bisher verstanden habe, geht es im ersten Schritt nur um die Feststellung, wo Du gemeldet bist, damit sodann im zweiten Schritt entschieden werden kann, ob gegen Dich unter bekannter Adresse ein Verfahren eingeleitet werden kann / soll / .... etc.

Ich bin immer spontan und kurzfristig angemeldet in Germanistan unterwegs ;-)
Ich gebe da gerne Auskunft; das Mahnverfahren möchte ich sehen Big Grin 
ฉันต้องการดูขั้นตอนการติดตามหนี้ Big Grin (der gleiche Text auf Thai)

Aber ich möchte natürlich keinen unnötigen Ärger, deswegen werde ich Deinem Rat folgen Smile
Es geht nach §131a StPO, Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung. Dein Name bekommt einen Eintrag im Bundeszentralregister mit der Eintragung "zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben". Soweit ich weiss, gilt das dann generell im Schengenraum und natürlich, wenn du beispielsweise in eine deutsche Botschaft marschierst, um einen neuen Pass zu beantragen. "Da liegt was vor" heisst es dann. Hast du irgendwann Polizeikontakt, machen die genau das mit dir: Aufenthaltsermittlung.

Damit ist noch kein Verfahren, keine Festnahme und erst recht keine Verurteilung verbunden. Das kann sich daraus entwickeln oder auch nicht.

Zivilrechtliche Schulden sind es etwas ganz anderes. Das wäre grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung. Auch da sollte man sich nicht zu sicher fühlen. Sicher kann in vielen Staaten nicht realistisch vollstreckt werden. Aber es kann so einiges passieren. Unerwartete Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen, ein Erbfall in Deutschland, stetig veränderte internationale Regeln... es ist immer ein dynamisches Abwägen.
Vielen Dank!
Nachdem die Polizei wohl erfolglos war fragt jetzt das Jugendamt ganz nett per email ob ich denen meine aktuelle Anschrift mitteilen kann. Ich überlege, ob wenn ich jetzt antworte ich weniger Probleme an der Grenze haben würde, weil dann die Anschriftsfestellung ja nicht mehr nötig wäre. Was meint ihr? Und: Ist mit Vollstreckung oder Ärger im fernen Asien zu rechnen?
Nimm doch mal spaßeshalber diese Adresse:

Shanfari Sheik (dein Name)
P.O. Box 783 Muscat
Postal Code 100
Sultanate of Oman

hab da mal ne Weile gearbeitet. Das Jugendamt wird nie eine Antwort von dieser Adresse bekommen.........
Hab mich dagegen entschieden. Für mich gibt es nichts zu gewinnen, wenn ich deren Arbeit erleichtere.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8