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Normale Version: FDP und Union wollen mehr Unterhalt verhindern
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"Wir wollen, dass kein Mensch, der in Deutschland arbeitet, weniger als 8,50 Euro verdient", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Union und FDP haben bereits angekündigt, die Bundesratsinitiative im Bundestag stoppen zu wollen.

www.welt.de/politik/deutschland/article114040470/Bundesrat-stimmt-fuer-gesetzlichen-Mindestlohn.html

Erst durch den diesen Mindestlohn wären viele Unterhaltspflichtige erst wieder in der Lage Unterhalt zu zahlen, weil viele Männer im Niedriglohnsektor arbeiten müssen.
(01-03-2013, 14:29)Leutnant Dino schrieb: [ -> ]Erst durch den diesen Mindestlohn wären viele Unterhaltspflichtige erst wieder in der Lage Unterhalt zu zahlen, weil viele Männer im Niedriglohnsektor arbeiten müssen.
Das ist totaler Unsinn. Mit 8,50 € kann man keinen Mindestunterhalt bezahlen!

Die Väter werden dadurch immer in der Aufstocker-Kontrolle durch das Hartz4-Amt gehalten - während dadurch die Mütter schnell mit wenig Lohn aus den Hartz4-Kontrolle rauskommen. Die SPD macht Frauenpolitik und die Union hilft mächtig dabei.
Der Nettolohn würde dann bei mindestens 1.100 € liegen. Da kann man doch ein wenig Unterhalt abdrücken.
Wenn man wie Peter Lustig wohnt ohne Kinderzimmer und sich für die Energie auf´s Fahrrad schwingt vielleicht
@leutnant
Du kannst ja fast feministisch schönen. Dein Netto liegt zu hoch und du hast von Mindestunterhalt gesprochen - der läge bei 6 Jährigem schon bei 272.-

Ich komme bei 8,50 und normalerweise 170 Stunden monatliche in Vollzeit auf folgendes:

Bruttolohn 1445,00 €
- Lohnsteuer 88,08 €
- Kirchensteuer 0,00 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
- Steuern gesamt 88,08 €
- Rentenversicherung 136,55 €
- Arbeitslosenversicherung 21,68 €
- Krankenversicherung 118,49 €
- Pflegeversicherung 18,42 €
- Sozialabgaben 295,14 €
Nettolohn 1.061,78 €

Abzüglich berufsbedingte Aufwendungen, z.B. Monatsfahrkarte in Berlin, bleibt unter 1000 übrig. Also Selbstbehalt. Dito Altersvorsorge, etc.

Im Ergebnis würden die Richter aber wohl trotzdem auf Mindestunterhalt verurteilen. Sie können dann einfach den Mindestlohn auf X Nebenjobs hochrechnen. Wetten?

Das ergibt dann (wenn ich mal annehme, dass Vater und Mutter in gleich teuerer Wohnung wohnen und gleich viel arbeiten+verdienen und Kind rund 1/3 also 10 Tage monatlich beim Vater ist):

Zitat:Bedarf Mutter*)
Wohnung 550.-
Regelsatz Erw. 382.-
Regelsatz Kind 255.- (Amt schenkt ihr auch den Teil fürs abwesende Kind)
Gesamt: 1187.-

Einkommensanrechnung Mutter
Nettolohn 1061.-
Kindergeld 184,-
Kindesunterhalt 272.-
Gesamt 1517.- (= liegt 330 über Hartz IV) = kein Ämterstreß


Zitat:Bedarf Vater*)
Wohnung 550.-
Regelsatz Erw. 382.-
Regelsatz Kind 85.- (anteilig)
Gesamt: 1017.-

Einkommensanrechnung Vater
Nettolohn 1061.-
- Kindesunterhalt -272.-
- Freibetrag - 330.-
Gesamt 459.- (= liegt unter Hartz IV und erhält 558 als Aufstockung)

*) Alleinerziehungszuschlag hab ich jetzt mal der Übersichtlichkeit halber weggelassen
Mit 8,50 liegt man perfekt mitten im Korridor für vollen Mindestunterhalt und aufstockendes H4.
Nicht eingerechnet ist auch private Altersvorsorge, möglicherweise Umgangskosten.
Wenn man diese Zusammenhänge der Anspruchsbündelung bei den Müttern und der Ausbeutung der Väter mal genauer verstanden hat, dann kommt man zu dem Ergebnis:

Für einen Vater mit 2 Kindern ist es völlig egal ob er für 1200 oder für 3200 Euro arbeiten geht. Er hat immer gleich viel in der Tasch.
(01-03-2013, 15:25)sorglos schrieb: [ -> ]Wenn man diese Zusammenhänge der Anspruchsbündelung bei den Müttern und der Ausbeutung der Väter mal genauer verstanden hat, dann kommt man zu dem Ergebnis:

Für einen Vater mit 2 Kindern ist es völlig egal ob er für 1200 oder für 3200 Euro arbeiten geht. Er hat immer gleich viel in der Tasch.

das hab ich am 1. Tag hier im Forum gemerkt. Sad

Es ist noch schlimmer. Es ist egal ob du 1200 Netto oder 2200 Netto verdienst. Also 3500 Brutto
Diese Ungleichbehandlung in Deutschland ist unerträglich. Warum ist ein 2facher Vater der nicht gelernt hat und dadurch nur nen 1200Euro Job bekommt was besseres als ich.

Und diese Rechnung ist ja komplett grob. Wo sind die Schulden, die man gern aufnimmt um die gemeinsame Wohnung einzurichten. Einer mit 1200 kommt erst garnicht in die Versuchung oder holt sich was vom Amt Wink Die Schulden hab ich heut noch an der Backe weil wovon soll ich die den abstottern?

Das nenne ich mal Gleichheitsprinzip

iglu

Mindestlöhne werden sowieso an Singles bemessen. Für unsereins also a priori uninteressant.

Wäre mir aber trotzdem ein Fest, wenn die Lohnsubvention für Ausbeuter eingedämmt würde.

Andererseits werden sich dann immer noch genug Trottel finden, die sich als Selbständige, Subunternehmer oder Franchisenehmer ausbeuten lassen.

Oder wie heute auch schon üblich: man lässt die Leute 12 Stunden malochen und bezahlt ihnen 8.
(01-03-2013, 15:39)iglu schrieb: [ -> ]Wäre mir aber trotzdem ein Fest, wenn die Lohnsubvention für Ausbeuter eingedämmt würde.
Das ist ja gewerkschaftlich naiv gedacht. Das wird nie passieren. Schon gar nicht durch diese Mindestlohnpolitik.

Ein Lösung sehe ich nur andersrum. Selber bessere Ausbeuter werden ;-) Wir können selber Niedriglohn-Unternehmen gründen. Und von diesen Mechanismen profitieren:

Die Umverteilung der Wertschöpfung von fleißig zu (kapital-)reich und zu (anspruchs-)reich. Da geben sich SPD und CDU nichts. Die jeweils herrschende Koalition ist völlig egal.

Ungefähr so: Mehrere arbeiten für Niedrigstlohn und stocken auf. Der Profit wird reihum immer für ein Jahr auf einen "Geschäftsführer" gebündelt, der fetten ALG! -Anspruch erwirbt und dann ein halbes Jahr in die Sonne fahren kann. Wieviel Unterhalt wir dabei zahlen ist völlig egal - es wird immer aufgestockt.
So ist viel mehr aus diesem Staat rauszuholen. Von Frauen und Kapitalisten lernen, heißt siegen lernen.

Die neue Lebensplanung für Männer [die keinen 5000 Euro-Job haben] sieht dann so aus:

ab 18-30: Leben, lernen, vögeln - du darfs verdienen soviel du willst, erleben, was du willst. Hauptsache nix sparen.
von 30 - 45: pünktlich zum ersten Kind solltest du all dein Geld in Erlebnisse umgesetzt haben. Dann kannst du aufstocken, ein wenig für die Freibeträge dazuverdienen und hast viel Zeit für die Kinder, am besten im Wechselmodell...
von 45-60 : wenn das jüngste Kind 18 ist, ist die Zeit für einen 2. beruflichen Frühling - wenn du dich ertragsneutral vorbereitet hast, kann das gut gelingen.
ab 60: eine Goldene Gans heiraten: Du kannst Ausschau halten nach einer Frau, die viele Rentenansprüche erheiratet hat, ne geförderte Führungsquote abgekriegt hat oder so. Dann kannst du ihre Rente und dein Leben mit ihr teilen.

iglu

Na, da hat sich aber jemand Gedanken gemacht.Big Grin
Gedanken?
Nö, wir sind weiter. [...hast PN....]

iglu

Na dann schick mir mal euer GeschäftsmodellWink
(01-03-2013, 15:10)sorglos schrieb: [ -> ]Ich komme bei 8,50 und normalerweise 170 Stunden monatliche in Vollzeit auf folgendes:

Fehlt da nicht die erhöhte Erwerbsobliegenheit, also der Zwangs-Zusatzjob in der Berechnung?

Das mit dem Mindestlohn ist doch ohnehin ein Fake. Da bekommt derjenige, der seit 20 Jahren festangestellt ist 15 Euro Stundenlohn, und sein neuer Kollege, der exakt den gleichen Job macht, aktuell vielleicht 8 Euro. Künftig bekommt der dann 8,50 Euro? Pfffff.
Interessant in diesem Zusammenhang finde ich, daß SPD und GRÜNE immer mit der gelogenen 23%igen Lohndiskriminierung von Frauen hausieren gehen, aber überhaupt kein Problem damit haben, wenn ein Zeitarbeiter für den gleichen Job 40% weniger als der Festangestellte bekommt. Muß wohl daran liegen, daß Zeitarbeiter überwiegend Männer sind. Und die haben es wohl sowieso nicht besser verdient...
(01-03-2013, 15:10)sorglos schrieb: [ -> ]
Zitat:(= liegt 330 über Hartz IV) = kein Ämterstreß
*) Alleinerziehungszuschlag hab ich jetzt mal der Übersichtlichkeit halber weggelassen
Der Alleinerziehendenzuschlag sind noch einmal 138 Euro.
Eine Frau, die 1325 Euro fürs Nichtstun kriegt und für für 192 Euro mehr 170 Stunden arbeitet, muss bekloppt sein.
(01-03-2013, 22:49)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]
(01-03-2013, 15:10)sorglos schrieb: [ -> ]Ich komme bei 8,50 und normalerweise 170 Stunden monatliche in Vollzeit auf folgendes:

Fehlt da nicht die erhöhte Erwerbsobliegenheit, also der Zwangs-Zusatzjob in der Berechnung?
Völlig egal. Bei Vollzeit zu einem staatlichen Mindestlohn müssen sie sich schon ein wenig mehr ausdenken.

Vorallem im Unterhaltsrecht gilt das Fiktivitätsprinzip - im Sozialrecht gilt das Faktizitätsprinzip:
d.h. es wird nur das Einkommen angerechnet, was wirklich zufließt - und es wird der Unterhalt abgezogen, der abfließt. Einer, der selbst nur 25-Stunden arbeitet und zum 100% KU verurteilt wird, hat dennoch vom Jobcenter mit wenig Streß zu rechnen. Er stockt halt mehr auf.
(01-03-2013, 23:04)Das Nerdliche Orakel schrieb: [ -> ]
(01-03-2013, 15:10)sorglos schrieb: [ -> ]
Zitat:(= liegt 330 über Hartz IV) = kein Ämterstreß
*) Alleinerziehungszuschlag hab ich jetzt mal der Übersichtlichkeit halber weggelassen
Der Alleinerziehendenzuschlag sind noch einmal 138 Euro.
Eine Frau, die 1325 Euro fürs Nichtstun kriegt und für für 192 Euro mehr 170 Stunden arbeitet, muss bekloppt sein.
Eben. Hier wird es etwas schwieriger. Denn einerseits ist streitig, ob und wie der AE-Zuschlag zwischen den Eltern aufzuteilen wäre. Andererseits würde die Mutter im obigen Beispiel den Kinderzuschlag bekommen = 140€ pro Kind!! http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...schlag.pdf
Der VAMV wirbt sogar damit [will kein Link jetzt setzen] dass die Alleinerziehende wählen kann ob sie AE-Zuschlag oder Kinderzuschlag nimmt.
Also wäre sie noch bekloppter, wenn sie zu dem Mindestlohn arbeiten würde.