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Normale Version: Unterhalt / Anwalt / RVG Abrechnung
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Hallo,
wenn man gegen einen Beschluss bezüglich Unterhalt eine Beschwerde (nächste Instanz) einlegen möchte, wie komme ich an einen Anwalt der mich nach RVG-Kosten vertritt? Ich beantrage und bekomme auch keine Prozesskostenhilfe.

Ich möchte keinen Anwalt der außertariflich abrechnet, denn er bekommt eh alles von mir vorgefertigt. Wenn es keinen Anwaltszwang gäbe würde ich mich selbst vertreten.

Kann das Gericht angerufen werden mir einen Pflichtanwalt zu stellen, den man selbstverständlich selbst bezahlt, aber dem seine Kostennote nach RVG abgerechnet wird.

Wenn schon Anwaltspflicht, dann muss doch auch einer gestellt werden. Oder?!

Wie mache ich das?

Danke für die Antworten.

Gruß

blue

(18-01-2013, 22:32)Familiengerichts-Schan schrieb: [ -> ]Wenn schon Anwaltspflicht, dann muss doch auch einer gestellt werden. Oder?!
Im Strafrecht mag das richtig sein. Im deutschen Familienrecht wird davon ausgegangen, dass Du Dir einen Anwalt leisten kannst.

Was war die Frage?
(18-01-2013, 23:02)blue schrieb: [ -> ]
(18-01-2013, 22:32)Familiengerichts-Schan schrieb: [ -> ]Wenn schon Anwaltspflicht, dann muss doch auch einer gestellt werden. Oder?!
Im Strafrecht mag das richtig sein. Im deutschen Familienrecht wird davon ausgegangen, dass Du Dir einen Anwalt leisten kannst.

Was war die Frage?


leisten JA.
aber welcher anwalt arbeitet nach RVG im FamRecht.

blue

(18-01-2013, 23:04)Familiengerichts-Schan schrieb: [ -> ]aber welcher anwalt arbeitet nach RVG im FamRecht.
Irgendwie bist Du gebunden. Die Auswahl ist recht dürftig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Common_Law