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Normale Version: OLG Dresden 23 UF 1041/11: Härtefallscheidung kein Problem
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OLG Dresden 23 UF 1041/11, Volltext noch nicht gefunden.

Die hohen Hürden für eine Härtefallscheidung können schnell ganz niedrig werden: Ein unbedachter Satz, auch im Suff geäussert (oder die Behauptung, der Ex habe so einen Satz geäussert) im Aufruhr der Trennung und schon geht es rasend schnell: "In diesem Fall liege eine unzumutbare Härte vor".

"In dem Fall wollte sich die Frau vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen. Ihr Mann habe ihr gedroht. So habe er ihr gesagt "dass sie nicht lebend vom Hof komme" und dabei einen Hammer in der Hand gehalten. Zusätzlich habe er gedroht, das Haus anzuzünden."

Dann kam ein Gewaltschutzverfahren, durch das sich die Situation beruhigt habe. Trotzdem: Trennungsjahr ist abgeschafft. Wer als Frau ist (denn so ein Satz von einem Mann dürfte wie üblich keine Wirkung haben, ebensowenig wie ein Gewaltschutzverfahren) und schnell raus aus der Ehe will, sollte erst ein Gewaltschutzverfahren vorschalten. Bewährt und hilfreich sind dabei Provokationen oder wenn einem dafür die Phantasie fehlt, einfach die Behauptung von Aussagen des Ex. Und schon gehts voran.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...oetig.html
Was ich jetzt nicht so ganz verstehe: Das ist doch eher gut für den Mann?

Wo also ist jetzt der Knackpunkt?

Simon II
Manchmal ist es gut, manchmal nicht. Die Tricks, um mit dem Gewaltschutztrick auf Härtefallscheidung zu plädieren, liegen nicht in seiner Hand, die kann nur die Frau durchziehen.
Sie hat diese Möglichkeiten und diese Freiheit. Männer in der Regel nicht.