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Normale Version: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
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@p...

Ich sprach von dem angedachten Erziehungsgutachten im Rahmen des Alleinsorgeantrages der KM vom 20.09.09.

Der Adoptionsantrag erging erst in 2012 und der ergab sich auf Grund gewisser Umstände.

Ich bin jetzt ggü. einem NICHT von mir gezeugten Kind erziehungsfähig.

Ist voll krass und geil. Oder?

Erziehungsfähigkeit erhalten, weil freiwilliger Fremdversorgung zugestimmt und somit Steuerentlastung in nicht unerheblicher Höhe erzielt. Das Volk sollte mir dankbar sein. Weil ich es entlastet habe.

AchtungExclamation

Das Adoptionsverfahren war ursächlich NICHT geplant.

Es ersparte mir allenfalls ein bisschen Geld. Geld, dass ich hätte aufwenden müssen, um von "Experten" den Status erziehungsUNfähig verpasst zu bekommen.

Sehe ich so naiv aus, dass ich meine Erziehungsunfähigkeit auch noch bezahlen würde?
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