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Normale Version: Ein Fall wie viele Andere.....
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Ibykus

(17-01-2015, 02:17)webmin schrieb: [ -> ]Der Umgangsboyott hat ja jetzt schon stattgefunden.
Frage: Hat der Widerspruch gegen das Ordnungsgeld aufschiebende Wirkung?
Das Gericht wird jedenfalls nicht vollstrecken, solange sein Beschluss nicht rechtskräftig ist.
Ich dachte nur dabei an Bußgelder(so liegt mir was in Erinnerung)die bei Widerspruch auch keine aufschiebene Wirkung haben.

Ibykus

(17-01-2015, 12:06)webmin schrieb: [ -> ]Ich dachte nur dabei an Bußgelder(so liegt mir was in Erinnerung)die bei Widerspruch auch keine aufschiebene Wirkung haben.
für Bußgelder gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz!

Hier gilt  § 570 Abs. 1 ZPO !
Na, wenn sie denn ein Ordnungsgeld bekommt, widerspruch einlegt, dann kann ich mir den Umgang wohl die nächsten monate wohl abschreiben.
Wenn sie in widerspruch geht, müsste ich alle 14 Tage erneut Ordnungsgeld beantragen? Oder wird das anschliessend in Summe behandelt?
Kein Problem weise auf das Urteil vom EGMR gleich mit hin. Das könnte Wirkung zeigen.
Nun habe ich es konkret:
Der Umgang wird wegen Kindesmishandlung, sprich, ich soll ihn geschlagen haben, ausgesetzt.
KM hat es mit dem Handy aufgenommen wie er das gesagt haben soll.
Seltsamerweise, hatte ich sehr wenig kontakt zu meinen kleinen, so dass die Km vorsichtshalber gesagt hat "den Zeitpunkt konnte er nicht benennen"
Die gegnerische RAin hat sich sehr geschickt gezeigt, denn sie versucht es so darzustellen, dass man noch zum schluss sagen könnte: die Km hatte berechtigte zweifel....
Sie sebst hat einen Verfahrenspfleger beantragt.
Nächste woche ist mündliche Verhandlung, wobei der kleine von der verfahrenspflegerin und dem Richter befragt wird.
Es gibt keinerlei blaue Flecken, es ist nichts besonderes passiert.
Lt Aussage der Km hat sie auch noch über 1 woche nach meinen Umgang gewartet,bis sie den Umgangsausschluss beschlossen hatte.
Ich schicke p mal den Schriftwechsel zu.
Puuuuhhhh!
Nach aehnlichen falschen Misshandlungsvorwuerfen hatte ich damals einen Sommer lang begleitete Umgaenge.
Die KM trägt hier nicht schlüssig vor.
Ich hatte ihn am 20.12.14 das letzte mal 2014 gesehen, dann erst wieder am 2.1.15.
Dann passierte 1 Wo nichts, bis sie Montag ankündigte, der Umgang fällt bis auf weiteres aus.
Ihre RAin wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts.
Alles sehr ungewöhnlich.
Auch an diesem Montag sprach sie mit der GAin, wandte sich aber nicht hilfesuchend an Ihr.
Nun musste sich ihre RAin eine Strategie ausdenken, die zwar Lücken und Ösen hat, aber dennoch schlüssig vorgetragen ist.
Ich persönlich glaube nicht ,dass der Kleine irgendwas sagt, auch nicht wenn die KM ihn instruiert hat.
Seltsamer ist, dass die KM behauptet, er hätte es der Kindergärtnerin gesagt.
In der EA ist der Name der KG nicht genannt worden.
Die GAin wird diesbezüglich mit der betreffenden Person reden.
Die derzeit eingesetzte GAin ist eine Losungsorientierte Psychologin und der Kleine wird nach meinen jetzigen Kenntnisstand seltsamerweise von dieser nicht befragt.
Bis jetzt ist sie nicht einmal geladen.

Ibykus

Ich empfehle dringend, sich zum momentanen Zeitpunkt nicht mehr öffentlich zum Vorgang zu äußern!
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