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Normale Version: 10 UF 20/11 OLG Brandenburg Nebentätigkeit nur, wenn 40 Wochenstunden unterschritten
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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint

nachzulesen unter Randziffer 28.

Immer wieder werden die Märchen von Nebentätigkeiten verbreitet, auch durch die Gerichte. Von bis zu 48 Wochenstunden war schon die Rede.

Das BVerfG geht in ihren Berechnungen immer von 170 Stunden im Monat aus, offenbar haben sich jetzt die OLG´s endlich diesen Berechnungsmethoden angeschlossen.