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Normale Version: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
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(28-03-2013, 12:43)Ibykus schrieb: [ -> ]Ein Vergleich ohne mein Einverständnis?

Nein. Ein Vergleich in jedem Fall ausser dem Fall, dass der Antragsteller gebetsmühlenartig die Worte wiederholt und auf alle Vorschläge antwortet: "Ich beantrage einen Beschluss".

(28-03-2013, 12:43)Ibykus schrieb: [ -> ]Dann müsste es doch verdammt nochmal möglich sein, dem "Treiben" dieser Richterin Grenzen zu setzen.

Wie? Nicht in der endlosen Rückschau dieses Threads "was man hätte machen sollen", sondern ausgehend vom jetzigen status quo.

Ibykus

ich weiß wirklich nicht, in welchen Verfahren Ihr untererwegs seid?! Man muss nicht gebetsmühlenartig einen Beschlusss beantragen.
Es genügt, einen Antrag zu stellen und/ oder einen Vergleich abzulehnen.

In der Vergangenheit aber haben sich die Parteien hier immer wieder auf die Richterin eingelassen und diskutiert oder "verhandelt", wo nix mehr zu verhandeln war, weil die gegensätzlichen Positionen fest standen. Dann ist die Verhandlung zu Ende. Und am Ende der Gerichtsverhandlung stellen die Parteien vernünftigerweise ihre Anträge, soweit sie sich aufgrund der Verhandlung geändert haben oder nehmen Bezug darauf, §§ 139, 297 ZPO.
Wenn der Richter nicht danach fragt, dann weise ich darauf hin, dass ich meinen Antrag aus meinem Schiftsatz vom .. ändere, ansonsten einem Vergleich zustimme.

Wer sich statt dessen lieber mit der Richterin auf endlose Diskussionen einläßt -was diese ja schon aus Zeitgründen auch nicht gerne macht- kommt schwerlich zu einem Ende.

Mein Rat insoweit: Macht es wie die RAin meiner Exe! "Ich bleibe bei meinem Antrag, den Antragsgegner vom Umgang mit seinem Kind auszuschließen ...."
Das sie damit nicht durchkommt, war jedem klar. Nur mütterlicher Starrsinn ließen ihr keine Wahl.
Danach hatte sie wohl die "Faxen dicke" und hat geschmissen.
Nun ist bekanntlich RA Borkenkäfer in Aktion! Wink
Zusammenfassend:

@ Ibykus - Ich wage nicht zu beurteilen, wie konkret eine Umgangsregelung tatsächlich sein sollte. Fakt ist, der letzte Vergleich aus dem vergangenen Jahr war sehr bewusst noch relativ "flexibel" gehalten (Umgangshäufigkeit und - dauer, aber keine konkreten Termine). Das führte just beim zweiten Umgang schon zu immensen Streit über das konkrete Datum des nächsten Umganges. Insofern hätte diesmal eine eindeutigere Lösung her sollen, um nicht mehr über die Terminfindung streiten zu müssen.
Ansonsten danke ich für die Ratschläge. Dass du nicht glauben kannst, was in unserem Verfahren tatsächlich passiert ist, kann ich nicht übelnehmen, denn mein häufigster Kommentar zu den Schilderungen meines LG war "Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen!". Im Laufe der vergangenen beiden Jahre hat sich allerdings mein ehemals recht unerschütterlicher Glauben an die Gerechtigkeit im Rechtssystem stark gewandelt.
Vielleicht sind mein LG und ich ja aber auch wirklich nur zu dumm den vermeintlich so einfachen Sachverhalt juristisch einzufordern, wer weiß...

@ p - Schön zu sehen, dass man mit seinen Erfahrungen doch scheinbar nicht ganz so allein steht. Denn eben dieses die "strittige Antragsschnittmenge" richterlich vom Tisch fegen, um im Anschluss ungefragt die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen, gepaart mit der besagten Beschlussallergie, kommt wohl doch der Wahrheit am nächsten.

Ich gebe dann Bescheid, ob und inwieweit auf unseren Antrag zur Abänderung der Niederschrift des "Vergleichs", reagiert wird.

Ibykus

1.
Jessy schrieb:Was dabei rauskam
Vorweg - die Richterin scheint sich extrem schwer mir konkreten Beschlüssen zu tun, ihr Ziel scheint auf Biegen und Brechen eine brauchbare Elternkommunikation zu sein. Dieses hohe Ziel in allen Ehren, hat sie sich diesmal zwar für einige konkrete Formulierungen entschieden, aber genug Potential für Konflikte bleibt - offensichtlich ist das so gewollt.
- Umgang wie beantragt ohne KM, im vierwöchentlichen Rythmus, aber ohne Festlegung konkreter Wochentag
- Mediation ab nächstem Monat unter hälftiger Kostenteilung, soweit die Gesprächstermine nicht auf den Tag des Umganges gelegt werden können
- Umgangspflegschaft zunächst für die nächsten drei Termine
- Modalitäten zu Terminvereinbarung, -ausfall und Ordnungsmittel wurden nicht schriftlich festgehalten, da hat sich die Richterin wieder nur mündlich in Richtung KM gewandt
- Auskunftspflicht findet im Rahmen der Elterngespräche statt
- KM und ihr LG müssen sich auf richterliche Anordnung vom Umgangsort während der Umgangszeiten fernhalten
- Verfahrenskosten werden geteilt

2.
Jessy schrieb:Post ist da.
Es ist wieder ein Vergleich, kein Beschluss. Und in der Formulierung genauso wischiwaschi wie der erste Vergleich, ..

3.
Jessy schrieb:Ich gebe dann Bescheid, ob und inwieweit auf unseren Antrag zur Abänderung der Niederschrift des "Vergleichs", reagiert wird.

Der unter 3. angesprochene "Abänderungsantrag" betrifft die Regelung zu 1. ?

Gehe ich richtig in der Annahme, das der Vergleich bereits beschlossen ist?
Was ist denn an dem Vergleich fehlerhaft?
- die Protokollierung des Inhaltes?
- liegt ein Irrtum über die Annnahme eines Vergleichsbeschlusses vor?
- ist er materiellrechtlich unwirksam?
- bestehen Mängel hinsichtlich seiner Bestimmtheit?
- hat sich die zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert? ---> § 48 FamFG!

Für mich ist nicht ganz klar, worin die in 36 IV FamFG geforderte "Unrichtigkeit" liegt (§ 36 IV ist nicht ganz so einfach, wie er sich liest!).

Vielleicht könntest Du mir auch mal den Beschluss über den Vergleich und die Niederschrift zur Verfügung stellen!?

Mir sind beim Querlesen dieses Threads noch Fragen aufgefallen, die Du -soweit sie sich noch nicht erledigt haben- auch einmal zusammen fassen könntest.

(schon wieder 22:30h Rolleyes - mon dieu!)
Ja, unter anderem. Im Vergleich steht "jeweils ein Umgang im April, Mai, Juni". Drin stehen sollte aber "ausgehend vom April-Umgang im vierwöchentlichen Rythmus vorwiegend samstags".

Nur an den Ordnungsmitteln ist nicht zu rütteln. Die Richterin nimmt die Androhung selbiger keinesfalls schriftlich auf. Sollte die KM wieder Zicken machen, sollte man sich schriftlich an die Richterin wenden, und sie würde Ordnungsmittel dann im Rahmen eines neuerlichen mündlichen Anhörungstermin verhängen oder auch nicht. Sie sagte selbst wörtlich "Ich verhänge niemals schriftlich Ordnungsmittel." Warum auch immer.
(28-03-2013, 23:00)Ibykus schrieb: [ -> ](...)
- Umgang wie beantragt ohne KM, im vierwöchentlichen Rythmus, aber ohne Festlegung konkreter Wochentag
(...)
Diese Stelle deutet auf ein Defizit der Antragstellung hin.
Ein Vergleich kann natürlich nur so gut sein, wie der Gegenstand des Vergleichs, das, was beantragt und von der Gegenseite bestätigt wurde.

Ein Vergleich ist mE immer dann einem Beschluß vorzuziehen, wenn der Vergleich die eigene Position stärkt.
Hingegen würde ich einen Beschluß vorziehen, wenn meine Position schwach ist und der Beschwerdeweg beabsichtigt ist und Aussicht Erfolg verspricht.

Jessy, was wurde Eurerseits konkret an Umgang beantragt?

Ibykus

(28-03-2013, 23:26)Jessy schrieb: [ -> ]Ja, unter anderem.
sry -ich war noch nicht fertig mit meinem Beitrag Big Grin
@ Skipper

1. Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers von April (beginnend mit Samstag, dem 13.04.2013) bis Juni 2013 ist die Antragsgegnerin verpflichtet, die gemeinsamen Kinder im monatlichen Wechsel jeweils an jedem 2. Freitag, beziehungsweise Samstag des Monats von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr witterungsgerecht gekleidet an den Antragsteller herauszugeben. Ggf. notwendige Wechselkleidung (z.B. Sport-& Badebekleidung) ist mitzugeben.
2. Von Juli bis Dezember 2013 wird die Umgangszeit auf 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgeweitet.
Ich stell morgen nochmal den ersten Antrag, den ersten Vergleich, den zweiten Antrag, den zweiten Vergleich und unseren Antrag auf Abänderung des Vergleichswortlautes (die Niederschrift des Protokolls liegt leider noch nicht vor) per Scan online. Kann ich heute nicht mehr machen, sonst wacht unsere Kleine auf und ich bin als Osterhase enttarnt. Wink

Ich hab jetzt auch nochmal meinen LG interviewt: Tatsächlich hat die Richterin am Ende den "Vergleich" ins Mikro diktiert - aber das was sie reindiktiert hat, entspricht nicht dem, was uns schriftlich zugesandt wurde.

Ibykus

(28-03-2013, 23:26)Jessy schrieb: [ -> ]Die Richterin nimmt die Androhung selbiger keinesfalls schriftlich auf. Sollte die KM wieder Zicken machen, sollte man sich schriftlich an die Richterin wenden, und sie würde Ordnungsmittel dann im Rahmen eines neuerlichen mündlichen Anhörungstermin verhängen oder auch nicht. Sie sagte selbst wörtlich "Ich verhänge niemals schriftlich Ordnungsmittel." Warum auch immer.
das muss sie aber auf Antrag!
Sonst macht es das OLG, dass auch die Sache an das AG zurück geben kann und dem AG auferlegen kann, den Vergleich unter Beachtung der Rechtsauffassung des OLG abzuändern.
Diesen Antrag, Jessy, hat das Gericht im Vergleich also bestätigt!
Damit ist es der Elternvereinbarung/Regelung beigetreten, sie ist also bindend und kann mW sogar vollstreckt werden.

Die kleinste Abweichung von dieser Regelung würde ich/hätte ich sofort dem Gericht vortragen...

So habe ich es in eigener Sache gemacht... und wenige Tage später war die KM unter Androhung von max. Ordnungsgeld zum Abbruch einer Reise verpflichtet, um mir die Kids zu übergeben... Rolleyes

Und ich hatte KEIN Ordnungsgeld beantragt! Meine Umgangsänträge waren nicht einmal 'kontradiktorisch' gestellt. Die KM hatte ich -mit Mißachtung strafend- nur als Verfahrensbeteiligte benannt. Die Anträge Hauptantrag und einstweiliger Rechtsschutz dann, meine Anträge waren kurz und knackig, nicht einmal 2 Seiten lang. Am Ende dann in der Hauptsache ein Vergleich, den ich dem Gericht in die Feder diktierte, dem die KM nur noch zustimmen konnte...

Ja. So einfach geht das!Wink
Gut, vielleicht haben wir uns an der Stelle dann doch zu schnell "einschüchtern" lassen, denn am Ende des Verfahrens (das war recht zeitnah zur Ordnungsmittel-Debatte) meinte die Richterin auch "Herr KV, ich weiß dass Ihnen die Möglichkeit des OLG geläufig ist. Das wird hier aber auch nicht anders entscheiden, und sie möchten doch schließlich auch eine Einigung und nicht nur um des Streites willen hier herkommen..."

Ibykus

BVerfG schrieb:1. Allerdings hat das Amtsgericht die Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG zu Unrecht verweigert.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...75210.html

skipper schrieb:Diesen Antrag, Jessy, hat das Gericht im Vergleich also bestätigt!
Damit ist es der Elternvereinbarung/Regelung beigetreten, sie ist also bindend und kann mW sogar vollstreckt werden.
nein, nur unter den Voraussetzungen des 89 II !

Allerdings scheitert eine Vollstreckung hier wegen der Ungenauigkeit der einzelnen Regelungen.

Weil die Richterin das vermutlich weiß, weigert sie sich den Passus 89 II aufzunehmen.
@ Skipper - Ja, prinzipiell hat es das natürlich schon. Das war aber auch im ersten Verfahren schon so. Und dennoch hat die KM einen Umgangstermin platzen lassen, ohne dass es Folgen gehabt hätte. Im (nun aufgehobenen) Beschluss zur EA-Sache (ging um den März-Umgang) stand dann aber nur in der Begründung "Ein konkreter Termin konnte zwischen den Eltern nicht vereinbart werden." - und das, obwohl wir mittels E-Mails nachgewiesen haben, dass sehr wohl ein konkreter Termin vereinbart gewesen war, die KM ihn aber vier Tage vorher abgesagt hat.
@ Ibykus - Danke, das war lehrreich. Bleibt die Frage: Ist es sinnvoll, jetzt noch dementsprechend nachzuschießen?
Ja, Iby.
Ich meine mich zu erinnern, daß wir darüber hier bereits stritten, ob Vollstreckung die Androhung von Ordnungsmitteln meint/einschließt/voraussetzt oder die direkte zwangsweise Herstellung des verpflichteten Zustandes.

Meine Verfahren waren weit vor der FamFG-Reform. Lasse mich da gern über den neusten Stand informieren, ja sogar belehren.Wink
Jessy,
die Formulierung guter Elternvereinbarungen ist eine Kunst.
Gut sind sie mE, wenn sie das Potenzial für Mißverständnisse und Streit auf Null reduzieren. Sie sollten auch 'gernerisch' verfaßt sein, also ganz ohne konkrete Terminnennung auskommen... und vor allem dafür sorgen, daß sich die Streit-Eltern nicht mehr begegnen und absprechen müssen.
.
Aller guten Dinge sind drei...?!

Da ich etwas müde bin und kaum mehr Lust habe, mich noch großartig damit auseinander zu setzen, hier in aller Kürze das Neuste.

Das war der Vergleich des letzten Verfahrens:
[attachment=723]

Daraufhin ging unsererseits folgendes Schreiben ans Gericht:

------------------------------------------
Antrag auf Korrektur des Vermerks vom xx.x.2013 und Erteilung einer Abschrift des Tonträger-Protokolls
bzgl. der Umgangssache Vater ./. Mutter - Az: xxyyzz


Sehr geehrte Damen und Herren,

die dem Antragsteller heute zugegangene Abschrift des Vermerks vom xx.xx.2013 stimmt in seiner schriftlichen Ausführung in einigen wesentlichen Punkten nicht bzw. nicht in der erforderlichen Genauigkeit mit den in der mündlichen Verhandlung besprochenen Vereinbarungen überein.
Da das nunmehr abgeschlossene Verfahren vor allem notwendig geworden war, weil der Vermerk des vorangegangenen Verfahrens, insbesondere im Bezug auf die konkreten Umgangstermine, schriftlich zu ungenau die Übereinkünfte der mündlichen Verhandlung wiedergegeben hatte, besteht der Antragsteller in diesem Fall auf eine genaue schriftliche Festhaltung des mündlichen Besprochenen.

Daher wird im Einzelnen beantragt, den Vermerk wie folgt abzuändern, bzw. zu ergänzen:

2. […] Dieser soll in Absprache mit der xyz im Monat April, aktuell geplant am xx.04.2013 von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr, stattfinden.

3. […], dass im Mai und Juni 2013 jeweils ein weiterer mindestens vierstündiger Umgang stattfinden soll, […]. Diese Termine, sowie die weiteren Umgangstermine ab Juli 2013, finden ausgehend vom Umgangstermin im April im vierwöchentlichen Rhythmus vorwiegend samstags statt.

6. […] Beide Elternteile werden diesbezüglich jeweils selbstständig Kontakt mit der Diakonie aufnehmen und einen monatlichen Termin dort vereinbaren. Soweit diese Termine nicht so koordiniert werden können, dass sie auf den Tag des Umganges fallen, finden sie unter hälftiger Gesamtkostenteilung statt.

7. […], dass ab dem 01.04.2013 […]. Die Antragsgegnerin und deren Lebensgefährte haben sich dementsprechend vom vorab mitgeteilten Umgangsort fernzuhalten.

Desweiteren bittet der Antragsteller darum, kurz festzuhalten, dass mit diesem Beschluss der Beschluss vom xx.02.2013 als aufgehoben gilt.
Darüber hinaus bittet der Antragsteller um die Zusendung einer Abschrift der Übertragung vom Tonträger.

Vielen Dank.
---------------------------------

Heute hatte mein LG mit der Rechtspflegerin telefoniert (eigentlich wegen der ab Mai geplanten Umgangspflegschaft, die heute sehr ruppig telefonisch mitgeteilt hat, sie habe noch keine Bestellung vom Gericht erhalten und mache vorher auch keinen Finger krumm zwecks Terminvergabe, etc.) und erfahren, dass die Gegenseite die Änderungen komplett ablehnt. Morgen werden wir die Ladung für einen mündlichen Anhörungstermin Mitte Mai erhalten. Bin gespannt, ob da nochmal der ganze Sachverhalt aufgerollt wird, oder ob es nur um die beantragten und abgelehnten Änderungen geht. Die Gegenseite wird diesmal wohl wieder mit Anwältin auftreten. Hurra.
Eine Abschrift des Tonträger-Protokolls haben wir nicht erhalten, "da müsse irgendein Fehler passiert sein, denn das Diktierte sei bruchstückhaft und unzusammenhängend", so die Rechtspflegerin.

April-Umgang ist zumindest mal sichergestellt, wie das dann im Mai mit der Umgangspflegschaft läuft, oder auch nicht, steht in den Sternen. Einen Mediationstermin gibt es natürlich nicht, da die KM sich bisher nicht bei der zuständigen Stelle gerührt hat.

--> Kleiner, nicht ganz unwesentlicher Nachtrag: Die Richterin rief eben an. Auf die Frage, wie es zu einem so eklatanten Unterschied zwischen mündlich Besprochenem und schriftlich Ausgeführtem kommen konnte, meinte sie, sie war der Ansicht, sie wäre zu der KM deutlich genug gewesen und müsse daher den Vergleich nicht so exakt, bzw. detailliert formulieren; sie habe jetzt aber festgestellt, dass die Nachhaltigkeit mündlicher Rügen in Richtung KM zu gering sei und werde das beim nächsten Mal anders handhaben. Sie hat übrigens tatsächlich nur rudimentär ins Aufnahmegerät diktiert, weswegen unter dem Vermerk (ist mir auch erst kürzlich aufgefallen) auch nicht steht "Vorgelesen und genehmigt", denn genau das ist ja auch nicht passiert.
Prinzipiell wären am kommenden Termin auch nur die beantragten Änderungen zu diskutieren, sie gehe aber davon aus, dass die Gegenseite nochmal die ganze Angelegenheit zur Diskussion stellt. Also nochmal eine komplett neue "Chance".
(11-04-2013, 16:09)Jessy schrieb: [ -> ]"da müsse irgendein Fehler passiert sein, denn das Diktierte sei bruchstückhaft und unzusammenhängend"

Na so ein Zufall. Jeden Tag zehnmal benutzt und ausgerechnet bei Euch versagt das Ding. Dafür scheint das Telefon der Richterin ausnehmend gut zu funktionieren. Wenn sie so viel Zeit ins Beschluss schreiben investieren würde wie ins telefonieren, müsste sie sich nicht um die Beschlussfassung herummogeln. Manche Frau... ähm... Leute telefonieren halt sehr gerne.

Zur Sache später noch was.

blue

(11-04-2013, 16:09)Jessy schrieb: [ -> ]Eine Abschrift des Tonträger-Protokolls haben wir nicht erhalten, "da müsse irgendein Fehler passiert sein, denn das Diktierte sei bruchstückhaft und unzusammenhängend", so die Rechtspflegerin.
Hehe, was für ein Zufall. Wink Was soll die gute Tippse denn nun machen? Den Richter belästigen, weil sie das Schriftstück nicht aufsetzen kann?

Verarschen tue ich mich dann doch lieber selbst!
Die Negativ-Beeinflussung der KM reißt nicht ab, sondern findet immer dollere Auswüchse. Nach der Bezeichnung als "Derjenige, der nur Ärger macht" und als "böser Onkel" haben wir erfahren, dass unsere kleinen Mitbringsel für die Kinder im Müll landen (kackdreist beklagt aber die RAttin der hExe, die Mädels hätten ja kein echtes Geschenk zum Geburtstag bekommen) und die Kids meinen LG unter Hausarrest-Androhung nicht "Papa" nennen dürfen. Dazu wird eine Erwartungshaltung geschürt, die ihresgleichen sucht. So waren die Kids enttäucht, dass wir nicht Spielplatz, Schwimmbad, Eis essen und Fahrradfahren in die vier Stunden Umgang quetschen konnten, wie es die KM ihnen versprochen hatte. Die erbetenen Wechselklamotten gab die KM nur unvollständig mit (allerdings waren wir darauf vorbereitet).
Lachen musste ich beinahe, als die KM das Profil unserer Reifen bemoserte und uns anwies, wir mögen ein Hundegitter in unserem Auto installieren (der Hund ist mit einem Spezialgeschirr im Kofferraum unseres Kombis angegurtet).

Trotz des laufenden Strafverfahrens wegen Nötigung und anderem (Verhandlung ist Ende des Monats, wir müssen als Zeugen hin) kreuzt der LG der KM bei jeder Übergabe auf und gibt sein Prollverhalten zum Besten, beim letzten Umgang wurden wir gar zum Spielplatz und zur Eisdiele "verfolgt".

Das Jugendamt rät dazu, den Umgang wieder einzustellen, denn die Situation werde für die Kinder mehr und mehr zur Belastung.

Nächster Umgangsverhandlungstermin ist erst wieder im Juni, wurde verschoben da die RAttin der KM längere Zeit unpäßlich ist.
Umgangspflegschaft konnte das JA nicht auf die Beine stellen, also gibt es "nur" eine begleitete Übergabe (die im Übrigen alles runterspielt, was die KM und ihr LG so ablassen).

Hin und Her überlegen zwecks folgendem:
eA-Antrag stellen zwecks Ordnungsgeld wegen der Negativ-Beeinflussungs-Auswüchse? Oder noch bis zum mündlichen Termin im Juni warten und da den Antrag stellen? Wieviel Erfolg verspricht so ein Antrag (prinzipiell haben wir für zwei der drei massivsten Kinder-Aussagen diesbezüglich die Umgangs-/Übergabebegleitungs-Tussi als Zeugen)? Wir wollen nicht, dass die KM in ihrem Verhalten noch bestärkt wird, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Nach Inkrafttreten der neuen Sorgerechtsregelung hier nochmal in die Vollen gehen oder wird uns das zwecks nicht existenter Elternkommunikation (für die mein LG nix kann, denn die KM verweigert die vereinbarte Mediation weil die Kostenfrage nicht ganz geklärt ist) nur sinnlos um die Ohren fliegen?
Ja, läuft schlecht...

Ein wenig habe ich den Eindruck, daß KM und ihr Neuer sich zu Lasten der Kinder ausleben - möglicherweise gibt´s Spannungen im Innenverhältnis, die so ventiliert werden.

Nun ist ja die Geburt eines Kindes der Beiden keine Garantie dafür, daß danach Harmonie einkehrt. Möglicherweise brauchen Deinen LG seine Kinder dann ganz besonders.

Aus meiner Sicht -im Sinne der Kinder, wobei Euch das Kraft kosten wird- könnt ihr diese nur bedingungslos annehmen. Wie auch immer sie sich verhalten - sie müssen in diesen Verhältnissen überleben. Die Ansicht des Jugendamtes bedeutet ja nicht, dass es den Kindern besser gehen würde, sondern nur, dass ihr Leiden nicht mehr auffiele...

Die Störversuche könnt Ihr z. Z. wohl nur schlucken. Ich würde in dieser Situation versuchen im Umgangsverfahren die B e l a s t u n g d e r K i n d e r anschaulich und mit Beispielen unterlegt zu schildern. Das wäre dann wohl der Hinweis an das Gericht, dass die KM kindeswohlschädigend bindungsintolerant ist. Vielleicht hilft´s beim späteren Sorgerechtsverfahren... das ich auf jeden Fall angehen würde, auch wenn es keine Erfolgsgarantie gibt. Aber das ist nur meine Meinung - ich könnte verstehen, wenn ihr das ganz anders seht.

iglu

Wie heißt es so schön: es wird erst schlimmer, bevor es besser wird.

Seht zu, dass ihr den Umgang ausweitet, Ferienaufenthalte etc. Dann werden selbst Dumm und Dümmer kapieren, wo der Hammer hängt.

Ganz ehrlich: wenn die Mutter meines Kindes so etwas abziehen würde, dann hätte jemand aus ihrem engsten Umfeld, sagen wir mal, Besuch bekommen.

Aber gegen Dummheit ist eben kein Kraut gewachsen. Das ist sehr nützlich. Dummheit ist unser Verbündeter und so ziemlich das einzige, worauf bei Menschen Verlass ist.
Bleibt im Spiel! Denkt daran, dass die nichts Besseres zu tun haben. Irgendwann verlieren sie entweder den Spaß daran oder sie stolpern über ihre eigene Dummheit.

blue

(10-05-2013, 22:36)Jessy schrieb: [ -> ]Das Jugendamt rät dazu, den Umgang wieder einzustellen, denn die Situation werde für die Kinder mehr und mehr zur Belastung.

Nächster Umgangsverhandlungstermin ist erst wieder im Juni, wurde verschoben da die RAttin der KM längere Zeit unpäßlich ist.
Ihr laßt euch am Nasenring in der Manege herumführen. Hatte ich euch bereits vorhergesagt.

Tick, tick, tick....15 Jahre später....

Hallo Du! Ich habe gehört, dass Du mein Vater bist.
Ich: Ja, davon habe ich auch gehört. Immerhin stehst Du als Punkt auf meinen Kontoauszügen
Er: Jawie: liebst Du mich denn nicht?
Ich: Nö wieso?
Er: Weil ich Dein Sohn bin!
Ich: Ich kenne Dich doch gar nicht!
....
?
@ wackelpudding: Danke für die Einschätzung, andere Sichtweisen sind immer willkommen, zumal wir uns gerade auch irgendwie festgefahren haben.

@ iglu: Umgang ausweiten würden wir liebend gerne, aber Übernachtungen wurden zwecks Alter abgebügelt und mehr als einmal monatlich zum Umgang fahren ist finanziell nicht drin.

@ blue: Vorschläge es besser zu machen? Die KM scheißt sich nicht um Aufforderungen von Gericht/JA an ihre Wohlverhaltenspflicht zu denken, das JA geht den Weg des vermeintlich geringeren Widerstandes (Umgang einstellen), und das Gericht kann der RAttin der KM schlecht vorwerfen, ihre Krankheit sei nur Verzögerungstaktik - zumal ja Umgang (wenn auch unter grotesken Begleiterscheinungen) stattfindet.
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