Zitat:Die Grundrechte auf körperliche Selbstbestimmung und Religionsfreiheit gelten auch für Kinder. Tragen Sie, sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, bitte dafür Sorge, dass diese Rechte nicht für religiöse Interessen Erwachsener aufgegeben werden, und lehnen Sie deshalb ....
http://www.avaaz.org/de/petition/Schutz_...n/?cxXIfbb
Bitte unterzeichnen Sie und verbreiten Sie diese Petition weiter – vielen Dank!
Ich denke, da sollte man mitmachen.
Grundrechte sind unteilbar und schützenswert. Unterzeichnet, wenn auch mit wenig Hoffnung, dass das irgendeinen unserer Volkszertreter interessiert. In diesem Land nicht zum Kohlhas zu werden grenzt schon an Masochismus.
Dies hier ist auch ziemlich gut:
Artikel 24 Gesundheitsvorsorge
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
UN-Kinderrechtekonvention
Die Kinderrechtskonvention hat Deutschland, trotz Ratifizierung, noch nie so recht interessiert, siehe Umgangsrecht, Sorgerecht etc.
...ein Grund mehr, auf diese zu Verweisen.
Soweit ich weiß, ist die Möglichkeit zur Individualbeschwerde in Vorbereitung oder könnte sogar schon möglich sein.