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Normale Version: Doppelte Staatsbuergerschaft innerhalb der EU moeglich
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Hallo Forengemeinde,

ich richte mich an alle Auslandsdeutsche. Ich hoffe Ihr wisst, dass es innerhalb der EU moeglich ist die Staatsangehoerigkeit eures neuen Heimatlandes anzunehmen ohne die deutsche aufgeben zu muessen?

Die schlechte Nachricht vorweg: Spanien und Oesterreich gehoeren leider nicht dazu!

In vielen Laendern der EU ist es Unterhaltsschuldern seit ca. 3 Jahren moeglich den Pass der neuen Heimat anzunehmen und dabei noch 100 % Deutscher zu bleiben.
Haken dabei: das Fuehrungszeugnis muss natuerlich sauber sein, dass wird zur Einbuergerung benoetigt.
Hier die Links, auf denen alles nachzulesen ist, u.a. das Bundesministerium des Inneren:

www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE...
(unter Staatsbuergerschaft googeln)

www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/

www.einbuergern.de/content/e1315/e1462/e3486/
(unter Beibehaltung googeln)

Fuer junge und fitte Unterhaltsschuldner eine gute Loesung, ohne sich je mehr mit daemlichen deutschen Auslandsvertretungen herumaergern zu muessen! Aber auch fuer aeltere Semester geeignet, die einfach nur ihre Ruhe haben moechten.

Es gruessen Euch, der & die Globalisierte
1. Es ist glaubhaft zu machen, dass noch Bindungen zu Deutschland bestehen. (Ein unterhaltsbedürftiges entfremdetes Kind ist sicher ein guter Grund)
2. Ein laufendes Ermittlungsverfahren (z.B. §170) erscheint nicht im Führungszeugnis, also sollte man sich erst zur "Aburteilung und Bestrafung" stellen, nachdem man die 2te Staatsbürgerschaft hat, danach kann man dann die deutsche Justiz durch Berufung, Revision etc. nerven, bis ein freispruch rauskommt.
3. Danach kann man sich dann zum geeigneten Zeitpunkt seiner Schulden durch eine Privatinsolvenz entledigen, z.B. in F geht das deutlich schneller als D.
Hallo Mitglied,

was du als 1. zitierst ist falsch!!!
Fuer die Eu ist dies nicmehrht noetig seit 2008. Ist doch eindeutig die Gesetzgebung!

Ausserhalb der EU ist die sogenannte Beibehaltungsgenehmigung weiterhin einzuholen, da gebe ich dir Recht, z.b. fuer die USA.
Als Beibehaltung gibt man natuerlich nicht sein Kind als Grund an, bei Unterhaltsschuldnern wird diese wahrscheinlich eh abgelehnt, ist ja eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in Koeln.