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Normale Version: Änderung des Steuerrechts beim Betreuungsfreibetrag für Väter
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Der Vater kann jetzt dem Antrag der Mutter auf Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.320 Euro widersprechen, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind zeitweise selbst betreut. Dass das Kind allein bei der Mutter gemeldet ist, spielt keine Rolle mehr:
http://www.test.de/Kinderfreibetraege-Me...4-4362398/