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Normale Version: Unterhalt und Pflegegeld
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Bernie

Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch Helfen. Darf Pflegegeld als Einkommen beim Kindesunterhalt dazugerechnet werden, wenn der Unterhaltspflichtiger dieses bekommt damit er gepflegt wird??

Bernie
Pflegegeld ist nur unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, wenn man es vom pflegebedürftigen Angehörigen erhält (er bekommt es seinerseits gemäss §69 BSHG). Beim Pflegebedürftigen ist es kein Einkommen.

karlma

@p: SGB XII §§ 61 - 66