(22-01-2014, 21:32)raid schrieb: [ -> ]Dies in Kopie anbei und die Sache dürfte sich erledigt haben.
Da wäre ich ja schön blöd. Die sollen gefälligst in ihrer Akte nachsehen. Die SB's sind schliesslich auch verpflichtet,
sich selber Kenntnis zu verschaffen, ohne das dies wieder Aufwand für den Leistungsberechtigten bedeutet. Das Stichwort heißt "Aktenstudium".
(22-01-2014, 21:32)raid schrieb: [ -> ]Weiterhin gilt natürlich, dass Lohnsteuererklärungen im Leistungsbezug keinen Sinn mehr machen. Ich gehe aber davon aus, dass Du diese Erklärung gemacht hattest, als Du noch nicht im Leistungsbezug warst oder ggf. auf dieses Geld angewiesen warst, weil Du vom Jobcenter aufgrund einer Falschberechnung zu wenig Geld erhalten hast.
Nein. So nicht. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in diesem Zusammenhang verpflichtend. Sie trägt zur Senkung der Hilfebedürftigkeit bei (§2 Abs. 2 SGB II). Für mich ist sie bis dato auch Pflicht gewesen,
um Einnahmen für die Insolvenzgläubiger zu generieren. Ich hatte insgesamt fast 300 Euro vom FA zurück bekommen, aber das Insogericht hat sich anteilig alles bis 10/2012 einverleibt.
(22-01-2014, 21:32)raid schrieb: [ -> ]Noch ein Tipp:
Beantrage doch mal einen Sachbearbeiter-Wechsel beim Jobcenter.
Habe ich schon gemacht. Die ersten drei habe ich auch ohne Beschwerde verschlissen, weil die vermutlich mit meinen Eingaben überfordert waren. Der Vorstand der optierenden Kommune persönlich ist aber der Meinung, das seine Mitarbeiter prima Arbeit leisten und sich sogar mit den Kollegen besprechen, um die Richtigkeit meiner Rechtsauffassung zu überprüfen.
Das war, so der Absender, für mich natürlich nicht erkennbar. Worüber die Kollegen dabei genau gesprochen haben, welche Qualifikation sie hatten, darüber eine fundierte Aussage zu treffen und was das Ergebnis der Gespräche war, schreibt der Vorstand allerdings nicht. Es bleibt jedenfalls bei den bisherigen Zuständigkeiten. Es ist natürlich mein gutes
Recht, meine Rechtsauffassung sozialgerichtlich klären zu lassen. Vom dem Geld, was der Landkreis für Gerichts- und Beschwerdeverfahren und Verwaltungskosten für
Überprüfungsanträge und Widersprüche bisher verballert hat, könnte unsere 6köpfige Bedarfsgemeinschaft bis zur Volljährigkeit der Kinder darin sozialverträglich und auskömmlich
Leben. Aber ich erstelle noch eine Chronik zu der Bescheidungspraxis, die ich dann an den Bund der Steuerzahler und an den Landesrechnungshof schicken werde.
Dann können sich noch mehr Leute damit beschäftigen und es wird für das Land Niedersachsen noch teurer. Vielleicht fragt dann ja mal jemand die Verantwortlichen,
wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis noch zu rechtfertigen ist.
(22-01-2014, 21:32)raid schrieb: [ -> ]Du hast augenscheinlich wirklich das Glück an den kompetentesten Jobcenter-Mitarbeiter in ganz Deutschland gekommen zu sein.
Das ist nur einer von dem halben Dutzend, mit denen ich bisher zu tun hatte. Viel spannender ist für mich die abschliessende Antwort vom Landessozialministerium hinsichtlich meiner Rechtsaufsichtsbeschwerde, falls ich denen einen für mich positiven Beschluß vom LSG schicken kann.
Bisher ist man dort ja wegen dem rechtsanhängigen Gerichtsverfahren zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft ob der richterlichen Unabhängigkeit sehr
zurückhaltend, ein Statement abzugeben.
(22-01-2014, 21:32)raid schrieb: [ -> ]Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen!
Ich versuchs...
(22-01-2014, 21:32)raid schrieb: [ -> ]PS. Lass dir auch zukünftig, so wie ich es mache, den Eingang von Schreiben, die Du an's Jobcenter schickst e.g. einen Weiterbewilligungsantrag, via eMail bestätigen.
Eine E-Mail ist kein beweissicheres Zustellungsdokument, auch nicht, wenn der Absender vom Jobcenter kommt. Den Mailbody und den Header mit dem Ausgangsserver kannst du auf jedem Server dazwischen mitlesen und modifizieren. Müsstest du als ITler eigentlich wissen. Nicht mal ein Einschreiben mit
Rückschein ist zustellsicher ("Sorry Herr Richter, in dem Umschlag von Herrn ST war nichts drin.")
Das könnte vor Gericht für mich quasi gleichbedeutend mit Eintreffen von Blücher bei Waterloo ausgehen. Man hat eben die Beweislast der Zustellung. Entweder versiegelst du deine Post mit Zeugen und gehst mit denen zum Briekasten des JC, um deine Dokumente einzuwerfen, oder du
lässt deine Post vom Gerichtsvollzieher zustellen. Letzteres kostet aber
mal eben 9 Euro.