Trennungsfaq-Forum

Normale Version: aus Altergründen überforderter Alleinerziehender
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Ibykus

TEST Huh
[quote="vorsichtiger"]
Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?[/qoute]
aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):
Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA
Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.
Vorsichtiger schrieb:
"Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?"

aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):
Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA
Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.
Ibykus,

schreibst du hier mit Zaubertinte? Smile
Der Beitrag kommt von Ibykus ,da er irgendwie nicht Posten kann.
@vorsichtiger
Zitat:Iby, hab ich's vielleicht überlesen? Was kann er denn Deiner Meinung nach machen um das Jugendamt in die Verantwortung zu nehmen? Wie ist denn Dein Vorschlag?
aber meine Meinung zu solchen Vorgängen ist doch allerseits bekannt (jedenfalls werde ich nicht selten in diesem Sinn interpretiert):
Handgranatenweitwurf!
Zielobjekt: JA
Das Gute: man trifft dort selten die Falschen.
Das Schlechte: die Übung steht in Widerspruch zu dem Verhalten, es in Anspruch nehmen zu wollen.

Allerdings gibts ja gesetzliche Anspruchsgrundlagen im SGB.
Weiter oben hat @Bluter ja einen Fall geschildert, dem offensichtlich ein Gerichtsverfahren vorangegangen ist (sein muss), bevor das JA tätig wurde.

iglu

Hats Ibykus entschärft oder ist das eine originelle Form von Protest?Big Grin
Siehe mein überarbeiteter Beitrag.
Zitat:Der Beitrag kommt von Ibykus ,da er irgendwie nicht Posten kann.
...vielleicht auch aus Altersgründen überfordert.
Er sollte beim JA eine Hilfe beantragen...

Wink

Ibykus

vom JA Hilfe erwarten?
Das hieße doch, vom Regen in die Traufe zu gelangen!

Wer gibt denn solche Ratschläge?

(mein Gott - jetzt hat er's!)
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