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Normale Version: Unterhaltsentwicklung 2000-2011
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Ich stelle das hier mal ohne grossen Kommentar ein, verlinkt vom FemokratieBlog. Schoen knackig und eine bemerkenswerte Abhaengigkeit. Da freut sich jeder Regressionsgeradenleger.

blue

Was ist denn "das hier"?
(27-10-2011, 21:22)blue schrieb: [ -> ]Was ist denn "das hier"?

Ein Link? Genauer bezeichnet durch die Ueberschrift dieses postings. Sieht man den nicht?

blue

(27-10-2011, 22:22)Ray schrieb: [ -> ]Sieht man den nicht?
Der ist zu sehen. In der Tat! Was Du mir allerdings sagen möchtest, erschließt sich mir mit Ansehen nicht.


(27-10-2011, 22:37)blue schrieb: [ -> ]Der ist zu sehen. In der Tat! Was Du mir allerdings sagen möchtest, erschließt sich mir mit Ansehen nicht.

Nur um mal sicher zu gehen - verstehst du das posting im Femokratieblog auch nicht? Der Link ist dort i.M. der Erste und es steht eigentlich nicht viel mehr dazu da, als ich hier geschrieben habe.

Wenn dem so ist, kann ich dir nicht helfen - kapiere das aber eigentlich nicht. Vielleicht kann es jemand mit deinen Worten erklaeren?

edit: die blaue Linie uebersehen?
Viel besser ist es hier

www.hefam.de/DT/DTab1982-2008.xls

gegliedert

Wobei allerdings zu beachten ist, dass es sich bis 2001 um DM-Beträge handelt.

lg

Camper
Schon hart wie sich die Unterhaltsverpflichtungen erhöht haben. Auch macht die erste Grafik sehr deutlich, dass die Lohn und Gehälter stagnieren und nicht angepasst wurden.
Kaufkraftverluste musste folglich der Arbeitnehmer hinnehmen und dazu noch mehr abdrücken!
Da ich gerade keine eigenen Daten zur Hand habe beschränke ich mich auf eine beispielhafte Darstellung zur Entwicklung des KU, im Falle eines hier als rechnerisch ca. durchschnittlich dargestellten Einkommensbeziehers.
Das Kind ist angesiedelt in der Altersstufe 2.
Von Einstufungsspielereien habe ich der Anschaulichkeit wegen abgesehen.
Fragen zum Thema Mehrbedarf habe ich ebenfalls ausgeklammert.

Der angenommene Einkommensdurchschnitt lag bei 135% RU.
Von dort an aufwärts wurde das KG hälftig angerechnet.
Die Einkommensgruppe 6 (alt) entspricht ca. der heutigen Einkommensgruppe 3 (neu) und der Unterhaltspflichtige erzielte ein bereinigtes Einkommen i.H.v. 2200€ (4300DM).

Bedarf des Kindes, 2000: 582DM (298€)
Bedarf des Kindes, 2011: 401€
Bedarf des Kindes, Steigerung: 35%

Zahlbetrag, 2000: 447DM (229€)
Zahlbetrag, 2011: 309€
Zahlbetrag, Steigerung: 35%

Die schicke blaue Linie kann demnach nicht "die Entwicklung des Kindesunterhaltes" wiedergeben, wenn nicht wenigstens ein konkretes Beispiel hierzu angeführt wird.
Die vom Autor des verlinkten Beitrages vermutete Kopplung der Kindesunterhalte an das deutsche Exportvolumen kann ich bisher nicht nachvollziehen.

Gerade am unteren Ende der Einkommensskala mag sich das Verhältnis von Einkommen zu Unterhaltslast besonders verschärft haben, am oberen Ende jedoch eher entschärft.
Während heute ein Pflichtiger mit 1500€ bereinigtem Netto 18% (272€) seines Einkommens für KU abdrückt, kommt ein Besserverdiener mit 5100€ bereinigtem Netto auf einen relativ geringen Zahlbetrag von 9,6% (491€).

Wenn wir uns nun aber doch auf weitere Zahlenspielereien einlassen und zuvor ausgeklammerte Posten (Höherstufung, Mehrbedarf) einbeziehen, wird deutlich in welchen Situationen sich manch Pflichtige mit minderem Einkommen befinden.
Man sollte auch nicht außer acht lassen, was der Bedarf für 3 Kinder, 1 Kind in jeder Altersstufe, 2000 und 2011 war bzw. ist

Bei 1500,00 € Nettoeinkommen, Entspricht 2933,75 DM waren im Jahr 2000 1074 DM (entspricht 549,13 €) fällig

Im Jahr 2011 sind 831,00 € (entspricht 1625,29 DM)

Die Mangelfälle steigen rapide an. Nicht zuletzt dadurch, dass der notwendige Selbstbehalt 2000 bei 1500 DM (entspricht 766,94 €) lag, und nun bei 950 € (entspricht 1858,04 DM) liegt.

lg

Camper
(28-10-2011, 08:39)Bluter schrieb: [ -> ]Fragen zum Thema Mehrbedarf habe ich ebenfalls ausgeklammert.

Und gerade durch den haben sich für viele die Unterhaltszahlungen massiv erhöht (Danke, geliebtes Führerkollektiv des BGH für die Betreuungskosten als Mehrbedarf).

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass überhaupt keine eindeutigen Rechnung gemacht werden können, weil das Unterhaltsrecht (mit voller Absicht) mit seinen Änderungen über die Zeit hinweg ein katastrophales Chaos darstellt. Ich hab das in früheren Rechnungen immer so gemacht, dass ich eine Rechnung für zwei, drei Beispielfälle gemacht habe, möglichst "typische" Beispiele.
(28-10-2011, 07:46)Heinrich schrieb: [ -> ]Schon hart wie sich die Unterhaltsverpflichtungen erhöht haben. Auch macht die erste Grafik sehr deutlich, dass die Lohn und Gehälter stagnieren und nicht angepasst wurden.

Und die meisten Männer zahlen brav den Unterhalt in voller Höhe. So lange die Mehrheit zahlen kann, wird der Unterhalt immer überproportional steigen. Deswegen ist der Unterhalt immer noch zu gering, denn es gehen noch zu wenig Männer daran Pleite. Ich bin aus diesem Grund für eine drastische Unterhaltserhöhung!

Sehe ich das jetzt richtig?

SB
2000: 766€
2011: 950€
Dif. 184€

KU
2000: 229€
2011: 309€
Dif. 80€

Wenn die Zahlen stimmen, dann wurde der SB um 184€ angehoben, der KU für ein Kind ist aber nur um 80€ gestiegen. Für die Mangelfälle eine Entlastung, wenn ich recht sehe.

blue

(29-10-2011, 10:23)Skipper schrieb: [ -> ]SB
2000: 766€
2011: 950€
Dif. 184€
Entspricht in etwa der Erhöhung des Selbstbehalts beim Betreuungsunterhalt durch die Erweiterungen der Ganztags -Kitas, -Schulen etc...Smile
(29-10-2011, 10:23)Skipper schrieb: [ -> ]Sehe ich das jetzt richtig?

SB
2000: 766€
2011: 950€
Dif. 184€

KU
2000: 229€
2011: 309€
Dif. 80€

2000 waren es DM-Beträge 220 DM sind 112 €. Das ist die Berechnung für ein Kind unter 6 in Stufe 1. Jetzt kostet ein Kind in diesem Alter 225 € in Stufe 1.

Das ist, um den gleichen Lebensstandart zu haben wie vorher, eine Differenz von knapp fast 300 € Netto. Von Brutto wollen wir gar nicht erst zu reden anfangen.

lg

Camper

Ich habe die Werte von Bluter übernommen!
Die erschienen mir bereits bereinigt.

Meine Bewertung bezog sich NUR auf den Mangelfall und den SB!

Darüber schlagen die Erhöhungen voll durch und reduzieren die bereiten Mittel.
Zudem muß man auch feststellen, daß KU-Steigerungen und SB nicht zeitlgleich erfolgten.
p,

aus dem von dir genannten Grund, der sich aus der pauschalen blauen Linie ergibt, versuchte ich das Thema auf die Bahn der individuellen prozentualen Belastung zu lenken und hatte bewusst die Ausschlusszeilen geschrieben - damit auf die Existenz dieser Faktoren hingewiesen - weil diese in dem merkwürdigen Diagramm nicht erwähnt wurden, sondern dort ausschließlich von Kindesunterhalt die Rede ist.
Und hierzu wurde auch mein letzter Satz angefügt.
- Ich kenne doch meine Pappenheimer! :p

@Skipper,

somit ergibt sich aus dem Beispiel eine prozentuale Steigerungen des SB i.H.v. 24%.
Allerdings lassen sich deine beiden Werte nicht miteinander verknüpfen, da mein Mustermann nicht Gefahr läuft als Mangelfall zu enden.
Insofern siehst du es nicht richtig.

Die individuelle prozentuale Belastung nimmt erst mit der dritten Altersstufe wieder leicht ab, bis dahin aber innerhalb der zwei ersten Altersstufen stark zu.
Zuhname, wegen Fremdbetreuung (Mehrbedarf, i.d.R. ab 3.Lj, des Kindes, bis weiterführende Schule), Abnahme, wegen möglicher einsetzender Erwerbspflicht des Berechtigten (eigene anrechenbare Einkünfte aus Job/Ausbildung) und fortfallen der Fremdbetreuung (wg. wachsender Eigenständigkeit).
- Von denkbarem Sonderbedarf bisher noch keine Silbe.
Trotz erreichen der dritten Altersstufe, kann es also durchaus sein, dass real die Zahlbeträge insgesamt sinken.

In irgendeinen Chart einen blauen Strich zu pinseln halte ich aus diesem Grund für nicht angebracht.
Seriös geht anders!
Ich meine, es richtig zu sehen, auch wenn die Werte aus einer höheren Gehaltsstufe stammen. In unteren Stufen verschieben sich beide KU-Werte (2000 zu 2011) 'parallel'.
Zudem bin ich der Auffassung, daß die absoluten Werte verglichen werden müssen.
Einem konkreten Mehr aufgrund höheren SB steht ein konkretes Mehr an KU gegenüber.

Das wäre so, als sei die Gehaltssteigerung eines Vorstandes um 1% völlig ungerecht zu einer Gehaltssteigerung einer Verkäuferin um 10%. Er hat uU 10000, sie 100 Euro/Monat mehr.
...mit sinkender prozentualer Tendenz, im Verhältnis zum Einkommen, wie ich bereits ausführte.
Was genau meinst du mit "absolute Werte" vergleichen?

Ich hatte nicht zum Spaß einen mittleren Wert gewählt und anschließend darüber ausgeführt wo die Unterschiede liegen, dieser Hinweis geht auch an @Camper1955.

Ab der alten Stufe 6 (RU), wurde das Kindergelt hälftig angerechnet, darunter weniger bis nicht, heute bereits ab der ersten Einkommensgruppe.
Dass Frau Dr. Hahne und ihre Papageien aus Kindergeld/Kinderfreibetrag dann noch andere lustige Sachen entwickelten (Kindergeldanteil für Betreuung - die da nennen es Umgang - einsetzen und den KG-Anteil in Betreuungsunterhalte buttern) ist eine andere Geschichte.

Es ist ja durchaus möglich, dass sich für etliche Zahlesel aus den gesamten Entwicklungen Steigerungen von insgesamt 90% ergeben haben, allerdings wäre dies entsprechend darzustellen, worauf der Zeichner der blauen Linie bisher verzichtet hat.
Er schieb - ich wiederhole mich: Kindesunterhalt.

Mir geht es hier vornehmlich darum Sachverhalte so dargestellt zu wissen, dass 1. auch ich diese nachvollziehen kann, 2. diese möglichen Angriffen standhalten.
Das ist ausnahmsweise mal nicht die Idee der 5-Bande gewesen sondern geht aus dem §1612 hervor.
Das ist ein Geschenk der Zypresse.
Sie nannte es "Vergrößerung der zu verteilenden Masse" so als wenn sie neues Geld gefunden hätte und es nicht den Vätern gestohlen hätte.
Bluter,
sorry, war mathematisch nicht korrekt von mir.

Ich wollte sagen, es müssen die Euro-Beträge verglichen werden, nicht die Prozentualwerte, um den Eintritt und den Mangels erkennen zu können. Ein Vergleich der Protentwerte gibt nur Auskunft darüber, ob und wie schnell die Schere öffnet.
Richtig Camper. Jeder einzelne %-Punkt mehr wirkt auf den Pflichtigen der mehr Kinder hat, wie ein Verdoppeler-Verdreifacher Hebel aus usw.

Das heisst, wenn der Unterhalt um z.B. 35% gestiegen ist, bedeutet er für jemanden der 2 Kinder hat, natürlich 2 mal x 35% mehr.

Man sollte vielleicht grundsätzlich für eine seriös Rechnung immer mit 2 Kindern rechnen, da der Durchschnitt der Geburtenrate ja trotz allem noch über der 1,5 Kinder pro Frau Grenze liegt und somit aufgerundet gehört.

Es ist ein Trick des Staates, der frech einfach nur immer mit einem Kind rechnet. Darauf sollte man nicht reinfallen.



Der mieseste Trick ist der mit einer unbefristeten Beurkundung des KU, wenn das Kind gerade geboren wurde und häufig ohne ausreichende Kenntnisvermittlung bzw. Berücksichtigung abzugsfähiger Posten.
In öffentlich geführten Diskussionen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist solch Stuss besonders geistreich!
Du bist ausschließlich als Mann gesteigert erwerbspflichtig sollst aber beruflich den Damen die Steigbügel halten und zurückstecken.

Kasimir

199,- € waren es zu Beginn (Stand 2008) Amtsbeistand. Ein Jahr später (2009) waren es bereits 345,- € tituliert bei Gericht.

Eine Steigerung von 73,37% in einem Jahr.

(08-11-2011, 13:24)Vater schrieb: [ -> ]Das heisst, wenn der Unterhalt um z.B. 35% gestiegen ist, bedeutet er für jemanden der 2 Kinder hat, natürlich 2 mal x 35% mehr.
Naja, das ist natürlich Blödsinn.
Wenn der Unterhalt für 1 Kind um 35% steigt, steigt er für 2 Kinder auch um 35%.
@beppo

klar. Das Problem mit den Prozenten ist ja die Bezugsgrösse. Richtig muss es heissen: Er Zahlt eben 2 mal ...JE ... 35% mehr. Also pro Kind.

Interessant wird es doch dann mit den effektiven Zahlen. Also die Eurobeträge.

Und dort sollte man meiner Meinung nach die Durchschnittslöhne in Verhältnis setzen zu der Durchschnittsfamilie (getrennt) mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern.

Wenn also der Durchschnitts-Lohn z.B. von 2001 bis 2011 um insgesamt z.b. 10% gestiegen ist, von 1400 Euro Lohn z.B. auf 1540 Euro. (hat jemand reale Zahlen?)

Dann kann man dies ins Verhältnis setzen zu den Zahlen der Düsseldorfer Tabelle.

Heute z.b. 2x291 = 582 Euro (DT 2011, Kind ab 7)
2x356 = 712 Euro (Kind ab 12)

Durchschnittseinkommen
1540-582 = 958 Euro Grenze Mangelfall, Mangelfall sicher ab nächster Steuer"senkung"
1540-712 = 848 Euro Mangelfall ganz ohne Umgangskosten/ BU

-> Normalfall = Mangelfall

2001 ebenfalls Normalfall Mangelfall?


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