Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Kind noch nie gesehen: Leiblicher Vater klagt in Straßburg auf Umgangsrecht
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Frankfurt/Main - Ein Mann aus Fulda klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf ein Umgangsrecht als leiblicher Vater mit seinem mutmaßlichen Kind. Die Straßburger Richter haben für Donnerstag (15. September) die Veröffentlichung ihres schriftlichen Urteils angekündigt.

Der Kläger hatte eine Beziehung zu einer verheirateten Frau, die währenddessen schwanger wurde und sich entschied, bei ihrem Ehemann zu bleiben. Nach Aussage der Mutter kommt auch der Ehemann als Vater infrage, zweifelsfrei feststellen ließ sie es nie. Der Kläger hofft, dass der EGMR einen Vaterschaftstest vorschreibt und ihm ein Umgangsrecht mit dem Kind einräumt, das er noch nie sah. In Deutschland scheiterte er in allen Instanzen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht.


http://nachrichten.t-online.de/prozess-u...index?news

Kasimir

Selten erlebt man Männer die entschieden darum kämpfen, endlich Alimente zahlen zu dürfen.
Es gibt viele Dinge die mehr wert sind als Geld, da gehört für viele z.B. eine gelebte Vaterschaft dazu, auch wenn in diese Fall die Umstände grottig sind.
er könnte sein vaterschaft auch leben indem er einfach einer anderen madam ein kind macht. also jetzt mal ganz praktisch und ohne weitere emotionen betrachtet Smile

S-Klasse

So hier mal Pressestimmen aus Hessen, in dem Fall vom Hessischen Rundfunk.

Auszug:

"Auch kein Glück beim Bundesverfassungsgericht
Tatsächlich hatte das Ehepaar nach eigenen Angaben im Interesse der Familie den Vaterschaftstest abgelehnt. Auch beim Bundesverfassungsgericht blitzte der Mann aus Fulda mit seinem Anliegen ab: In Karlsruhe lehnten die Richter seinen Antrag ohne Begründung ab."

Der Staatsfeminismus wird es zukünftig immer schwerer haben Väter auszugrenzen und als Zahlesel zu degradieren.

Jeder Vater zählt - wehrt euch, steht auf und kämpft!

Pressestimmen

karlma

(14-09-2011, 19:25)expat schrieb: [ -> ]er könnte sein vaterschaft auch leben indem er einfach einer anderen madam ein kind macht.

Korrekt. Dann hat er zwei Kinder, wobei er die Vaterschaft nur bei einem leben darf (wenn die Besitzerin es denn zulässt).
Ich lege Wert auf die gelebte Vaterschaft zu allen meinen 5 Kindern.