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Normale Version: Zivilprozesskosten künftig steuerlich absetzbar
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Einen Lichtblick für alle "Verlierer" hat nun der Bundesfinanzhof in München geschaffen, in dem er in einem aktuellen Urteil entschieden hat, dass die Kosten eines Zivilprozesses künftig als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können (12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10).

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