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Normale Version: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
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blue

(06-05-2011, 10:07)FreiHerr schrieb: [ -> ]Unsere HR-Tussi rechnet offensichtlich falsch, ...
Das Problem hatte ich auch. Sie soll sich an den Rechtspfleger des Gerichtes wenden an dem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt wurde. Gib ihr gleich die Telefonnummer von dort.
Ja, ja, die "überbordende Frauensolidarität" ist bei Unterhaltspfändungen nicht selten. Der Tip von blue ist bestens!

Der AG als Drittschuldner steht bei der Pfändung nun halt in doppelter Haftung - gegenüber dem Gläubiger auf maximale Auszahlung des Pfändbaren und gegenüber dem Arbeitnehmer auf Auszahlung des maximalen Unpfändbaren. Wegen dieser Zwickmühle mögen AG die Pfändungen so wenig. In Großunternehmen, wo das häufiger vorkommt, existiert mehr Erfahrung - in Kleinunternehmen kann das dann zu Streß führen, der letztlich den AN den Job kostet.
(06-05-2011, 10:40)sorglos schrieb: [ -> ]Ja, ja, die "überbordende Frauensolidarität" ist bei Unterhaltspfändungen nicht selten. Der Tip von blue ist bestens!

Mit der "Solidarität" müßte ich schon mehrfach schmerzlich feststellen. Ich hatte bisher immer Richterinen zugewiesen bekommen - die Urteile waren entsprechned sehr weiblich ausgelegt Angry Soll natürlich nicht heißen, dass die männlichen Richter grundsätzlich anders entscheiden würden.

Danke für den Tipp. ich werde am Montag zum Rechtspfleger gehen.

Ich nehme an, ich kann die aufteilung noch über ihn rechtzeitig ändern?

blue

(06-05-2011, 10:49)FreiHerr schrieb: [ -> ]Ich nehme an, ich kann die aufteilung noch über ihn rechtzeitig ändern?
Entweder leierst Du dem Rechtspfleger eine genaue Berechnung aus den Rippen, oder besser, HR-Tusse und Rechtspfleger telefonieren kurz miteinander. Geht schneller, hat in meinem Fall gewirkt.

Ich habe inzwischen eine Gehaltsabrechnung bekommen. Die Abtretung sieht schon besser aus, als der Betrag, der mir am Telefon genannt wurde. aber immer noch 15% zu hoch, meiner Meinung nach.

Wie ist es bei Gehaltspfändung: bekommt der Schuldner eine Berechnung der Pfändung? Hat er Recht drauf?

Kann man eigentlich ohne eine "vollstreckbare ausfertigung" pfänden? Wie kann der Schuldner überprüfen, das es sie schon gibt? Bekommt er eine Kopie vom Gericht?

Hasserfuellter

Und niccht zu vergessen die Eintragung einer Grundschuld einer Immobilie
auf Kosten des "Schuldners"
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