Der Typ ist allgemein bekannt für seine skurrilen Ansichten.
Seinen Auswurf zu lesen lohnt sich nur aus humoristischen Gründen.
Und je älter er wird, desto mehr steigert er sich in seinen Wahn.
B. hat sich offenbar auf Kindesentzieherinnen spezialisiert.
Ist schließlich nicht das erste Mal, dass der Typ sich einer solchen bindungsintoleranten Austrägerin bedient, um die eigene Zunft zu demaskieren und sich ganz nebenbei auch selbst zum Obst zu machen.
Um mal das Thema noch mal aufzugreifen.
So wie es aussieht, wurde über die Verfassungsbeschwerde ja noch nicht entschieden.
Weder auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes, noch auf der Seite des Anwaltes steht irgend etwas von einer Entscheidung.
Wenn aber schon ein Aktenzeichen genannt ist, dann wurde die Vorlage zur Entscheidung angenommen.
Hängt diese Vorlage vielleicht mit der Gesetzesreform zusammen, die so heftig kritisiert wird? Sozuasagen in vorauseilendem Gehorsam?
(01-01-2013, 18:56)Camper1955 schrieb: [ -> ](...)
Wenn aber schon ein Aktenzeichen genannt ist, dann wurde die Vorlage zur Entscheidung angenommen.
(...)
Ein Aktenzeichen bekommt man in jedem Fall - soweit ich weiß - unabhängig von weiteren Prüfungen.
Das Aktenzeichen gibt bereit einige Aufschlüsse, welcher Senat, welches Register usw.
Zauneggers Beschwerde wurde auch nicht zur Entscheidung angenommen... und WAS ist daraus geworden. Das war und ist nur noch peinlich für das BVerfG.
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(01-01-2013, 19:24)Skipper schrieb: [ -> ]Zauneggers Beschwerde wurde auch nicht zur Entscheidung angenommen... und WAS ist daraus geworden. Das war und ist nur noch peinlich für das BVerfG.
Kannst Du mir dazu bitte einen Link geben?
Für den Rest. Danke mal.