Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Die Umgangsvereinbarung ist von meiner Rechtsanwältin verfasst und an das zuständige Familiengericht gesendet worden.

Ja, ich wollte mehr. Habe aber nach der Intervention einiger Forenmitglieder hier zurück gerudert und das Eine oder Andere auch eingesehen, dass das nicht so laufen kann wie ich es mir gerne vorgestellt habe.
Deswegen „nur“ die erweiterte Umgangsvereinbarung.

Nein, KM ist nicht geläutert oder gewährt mir Umgang nach belieben.
Es müssen schon feste Regelungen sein, zwecks Orientierung für beide Elternteile.

Ich habe mich nicht gekloppt, Gewalt ging von KM aus.
Natürlich werde ich dich/euch auf dem Laufenden halten, was das Konfliktgespräch in Sachen „nur“ = (ironisch) erweiterte Umgangsvereinbarung bewirkt hat.

@marecello schrieb.
"Die Umgangsvereinbarung ist von meiner Rechtsanwältin verfasst und an das zuständige Familiengericht gesendet worden."

Wie hat denn das Fam.Ger. reagiert und sind die Torpedierungen bzw. Versuche dazu protokolliert bzw. dem Fam.Ger. nachgereicht worden?

Gibt es Zeugen für Gewalttätigkeiten der KM ?

In jedem Falle halte ich es für Ratsam, ja vielleicht sogar für entscheidend, dass die Rechtsanwältin, die auch die Umgangsvereinbarung verfasst hat, an diesem Gespräch teilnimmt, damit nicht @marecelle von den JATanten in die Mangel genommen wird und sic hdaraus nachteilige Beurteilungen ergeben, von denen er garantiert nichts erfährt !
Beide Elternteile, also KM und ich haben Anträge wg. Umgang beim Familiengericht gestellt.

Das FamGer. sendete beide Anträge, also KM und meinen Antrag an das Jugendamt.
Der Herr Jugendamtsmitarbeiter der auch die beiden Vermittlungsgespräche moderiert hatte, wird auch das Konflikt regulierende Gespräch moderieren.

Ich bin der Auffassung, wie die Gegenseite, dass die außergerichtlichen Gespräche mit Herrn Jugendamtsmitarbeiter nicht zu einer konkreten Regelung geführt hat.
Demzufolge halte ich eine gerichtliche Umgangsregelung bzw. eine Vermittlung im Umgangsverfahren für unumgänglich halten.

Ja, unsere Tochter ist Zeugin von der Gewalt der KM, sie erzählt davon.

Also ich werde am Konflikt regulierenden Gespräch teilnehmen, kooperativ sein, habe meine RA darüber informiert. Ich werde schon allein klar kommen, mit dem Herrn Jugendamtmitarbeiter.

Vor einigen Tagen fand dass Konflikt regulierende Gespräch im Jugendamt wegen Umgangsregelung für unser Kind, statt.

Folgende Punkte über den Umgang mit unserem Kind wurden besprochen und die KM stimmte folgenden Vorschlägen zu oder auch nicht.

1.)
Ich verzichte auf den Umgang mit unserer Tochter Kind an den ungeraden Wochenenden Samstag von 10:00 bis 18:00, damit die KM unserer Tochter auch ein durchgehendes Wochenende hat.
Begründung: da unsere Tochter ab September 2010 in Halbtags - Kita ging und ab Januar 2011 den Ganztags - Kita besucht, sehe ich den Umgang der KM an den ungeraden KW für unsere Tochter und KM für äußerst sinnvoll. Damit die KM und unsere Tochter ein Wochenende ohne Unterbrechung verbringen können.

Das heißt, Umgang des Vaters mit Tochter an geraden KW von Freitag 16:00 (15:30 wäre besser wegen Anschluss mit öffentlichen Verkehrsmitteln) abholen und am Sonntag 18:00 am Wohnhaus übergeben.
KM hat unsere Tochter an ungeraden KW.

Streitig ist, ob ich unsere Tochter von der Kita abholen kann. Mir wäre es lieber, unsere Tochter an den geraden KW von der Kita abzuholen. So habe ich auch Kontakt mit der Erzieherin unserer Tochter und bekomme Informationen über den Entwicklungsstand von unserem Kind, Termine für Elterngespräche und andere Mitteilungen was unsere Tochter und die Kita betrifft, mit.
Wichtige Entscheidungen, was das Sorgerecht von unserer Tochter betrifft, werden mir von der KM vorenthalten.
Ich erfuhr von der KM erst im Jugendamt, dass unsere Tochter nicht im Jahr 2012, sondern erst im Jahr 2013 eingeschult werden soll.
Auf mein Nachfragen bei der Erzieherin unserer Tochter, bestätigte mir diese, dass die KM mit ihr ausgemacht habe, dass unsere Tochter noch ein Jahr länger in die Kita gehen solle, bevor sie eingeschult werden soll. Der Stichtag für die Einschulung im Hessen ist der 30 Juni und unsere Tochter wird am 4. Juli 2012 6 Jahre alt.

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig. Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.

Siehe:
http://www.studienkreis.de/service/schul...essen.html


2.)
Für Ostern 2011 habe ich in Absprache (kurzfristig) mit der KM folgende Vereinbarung getroffen.
2 Tage bei KM und zwei Tage beim Vater (Karfreitag und Karsamstag bei KM und Ostersonntag und Ostermontag beim Vater. 2011 keine gemeinsame Osterferien, weil ich meinen Urlaub schon Anfang des Jahres planen musste).

Für die Osterferien 2012 hälftige Osternferien beim Vater und andere Hälfte bei KM, im Wechsel.
Ferien richten sich nach den Schulferien in Hessen.
Regelung Osterfeiertage 2012 einen Osterfeiertag bei KM und einen Feiertag beim Vater, im Wechsel.

Pfingsten 2011, den ersten Pfingstfeiertag beim Vater und den zweiten Pfingstfeiertag bei KM, im Wechsel.
In Hessen gibt es keine Pfingstferien.

Weihnachtsferien hälftig bei KM und Vater, im Wechsel.
24.12 und 25.12 Weihnachtsfeiertag 2011 beim Vater,
26.12 Weihnachtsfeiertag bei KM, im Wechsel

3.)
Geburtstag unserer Tochter an einem Werktag. Geburtstagsfeier deshalb darauffolgendes Wochenende in der Wohnung der KM.
Ich kann in die Wohnung der KM kommen, ich bin eingeladen.
Geburtstagsfeier beim Vater, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung am darauffolgenden Wochenende.
Kein Wechsel der Geburtstage unserer Tochter, KM besteht darauf, dass die Geburtstage unserer Tochter immer bei der KM gefeiert werden sollen.

4.)
Sommerferien soll beim nächsten Gespräch in 3 Wochen im Jugendamt besprochen werden.

5.)
Für abgesagte Termine möchte KM keine Ersatztermine mit mir ausmachen.

6.)
Telefonische Kontakte mit unserer Tochter keine Einigung, KM möchte das nicht schriftlich fixieren lassen. Habe ich nicht verstanden, warum. Wird aber noch in 3 Wochen angesprochen werden.

Die einvernehmlichen Ergebnisse des Gesprächs über die Umgangsregelungen möchte das Jugendamt dem FamGer. zukommen lassen. Termin beim FamGer. ist nach dem Jugendamt Termin

KM war dieses Mal aufgeschlossener für die neuen Umgangsregelungen.
KM erzählte mir, dass sie Probleme mit ihrer RA’in hätte. Habe aber nicht weiter nachgefragt.

Einschätzung des Jugendamtmitarbeiters nach dem Gespräch:
Kindesmutter ist trotzig, Kindesvater ist kämpferisch.

Eigentlich bisher ganz gute Ergebnisse, sofern sie umgesetzt werden.

Dzombo

@marcello...

Möchte die KM für von sich aus abgesagte Termine keinen Ersatz mit Dir ausmachen? Wenn ja, was ist, wenn die KM immer öfter Termine absagt? Den Punkt musst Du in drei wochen nochmal zwingend ansprechen.

Das mit den Sommerferien erst in drei Wochen besprechen. Verstehe ich nicht. Osterferien geht nicht, weil Du da bereits Anfang des Jahres planen musstest. Aber in Bezug für die, jedenfalls für mich, höherwertig einzustufenenden Sommerferien, wird quasi erst kurz davor drüber geredet? Ist schon bisle komisch.

Abschlussend. Du sagst es.....wenn sie denn umgesetzt werden.

Denke dran, es passiert täglich, dass beim JA so besprochen, aber in der Folge vom JA ganz anders dargelegt wurde bzw. wird.

Für trotzig und kämpferisch könnte ersatzweise auch psychisch unterdrückt bzw. männlich agressiv stehen.

blue

(12-02-2011, 15:03)Terbeck schrieb: [ -> ]Die KM hat eine vermutlich ausgekochte RAin im Hintergrund, an deren langer Leine sie ihre Spielchen spielt.
Und evtl. einen gut bekannten alteingesessenen 68er Richter am AG. Wink
Danke für eure Resonanz und eure mutmachende Aufmunterung.

Heute könnte ich die Ex in die Hölle schicken.
Letzte Woche haben wir bei der Übergabe ausgemacht, entweder nehme ich unsere Tochter Freitag und Samstag oder Sonntag und Montag.
Das könne sie sich die KM aussuchen. Sie wolle mich anrufen.
Heute gegen 13:00 ruft sie mich an, ich könne unsere Tochter erst am Sonntag Abend gegen 16:00 oder 17:00 abholen.
2 Std. Bahnfahrt inklusive, einfache Strecke.
Ich habe so einen Hals gehabt und ihr gesagt, dass ich unsere Tochter nicht abholen werde.
Ich bereue was ich gesagt habe, weil ich meine Tochter sehr liebe und wir uns brauchen.
In dieser Situation habe ich eine unendliche Wut verspürt, weil man(n) so machtlos ist.

Ich kann Männer verstehen, die in so einer Situation überreagieren.
Natürlich werde ich nicht.

Gespräch mit dem Jugendamt.
Ich musste Anfang 2011 meinen Sommerurlaub verplanen. Der Arbeitgeber wollte das so. Ich habe Anfang Juni meinen Sommerurlaub beantragt, bewilligt und das Ticket schon in der Hosentasche.
Daher ist mein Ansinnen für 2012 die hälftigen Sommerferien mit meiner Tochter zu verbringen.
Ersatztermine für entgangener Umgang muss unbedingt ausgemacht werden.
Genauso bestehe ich auf telefonischen Kontakt mit unserer Tochter und das Abholen von der Kita am langen Wochenende.










(23-04-2011, 14:01)marecello schrieb: [ -> ]Heute gegen 13:00 ruft sie mich an, ich könne unsere Tochter erst am Sonntag Abend gegen 16:00 oder 17:00 abholen.

Solche Geschichten kenn ich sehr gut von einem eigenen Fall. Kurz vorher mal eben einen kleinen Tritt in die Vereinbarung....

Noch ein Detail zur Regelung: Bei vielen Exen ist es angebracht, auch Tageszeiten in die Regelung zu schreiben. Mir ging es z.B. auch so, dass ich das Kind an Weihnachten haben sollte, Madame Ex verlangte später, ich hätte es aber um 9 Uhr vormittags zurückzubringen, weil (man setze eine typische Exenbegründung aus dem Katalog ein). Schliesslich hätten wir ja auch keine Uhrzeit ausgemacht.

Im Voraus kann man natürlich keine exakte Uhrzeit reinschreiben. Aber man kann eingrenzen, Beispiele: Der Vater holt das Kind am 25.12. bis spätestens 9 Uhr ab. Oder: Das Kind verbringt den 26.12. beim Vater und wird Abends vom Vater zurückgebracht.

Als Regel gilt: Je strittiger der Umgang, desto exakter und ausführlicher die Umgangsvereinbarung. Jede Unschärfe gibt der Saboteurin neues Material, um Ärger zu machen.
Was beim JA nicht geht, geht bei Gericht, dafür gibt es mindestens die regelmäßige Rechtsprechung.
Dem Kindesalter angemessen sind heute die hälftigen Ferien, Feiertage, Telefonkontakte, auch ausgefallene Wochenenden die nachgeholt werden.
Die Begründung des Richters möchte ich sehen, die dem nun beinahe 6-jährigen Kind das verweigert.

Zitat:Ich habe so einen Hals gehabt und ihr gesagt, dass ich unsere Tochter nicht abholen werde.
Schlucken oder Spucken, das ist hier die Frage.
In diesem Fall und zu diesem Zeitpunkt hätte ich geschluckt - habe ich schon so oft, dass es mich nicht mehr sonderlich stört.
Ich wünsche dir, dass deine Impulse zukünftig weniger heftige Ampiltuden erzeugen.
Gerade gestern erst habe ich wieder geschluckt und unser Kind bekam die Ablehnung durch Muddi voll mit, war gar aktiver Gesprächspart.
Bei uns ist es derzeit noch so, dass solche Aktionen uns eher zusammenschweißen als auseinander treiben.
Und wir verbünden uns in solchen Situationen mittels Blickkontakt, Tenor: Kann man halt nichts machen.
Deswegen zum JA oder zum Gericht laufe ich nicht, aber mit jedem erneuten Reibungspunkt habe ich wieder einen, den ich anderen Betroffenen mitteilen kann, damit diese erst gar nicht in eine solche Bredouille kommen.

Hier war der Haken in der Ferienregelung.
Ich habe Kind in der ersten Hälfte, Muddi (überwiegend Dritte) in der Zweiten.
Ich hole also das Kind am Freitag, ungerade KW.
Kind bleibt bis Ende der geraden KW.
Die zweite Hälfte endet mit ungeradem WE, der sich normalerweise das gemeinsame WE anschließt.
Nun gehen aber die Ferien bis Samstag, also Essig, sagt Muddi.
Kind und Vater dürfen somit nun für drei satte Wochen die Füße still halten, was die Muddi - frag´ mich mal einer wieso - freut.

Aber all diese Kleinigkeiten kann und sollte man in Umgangsregelungen (gerichtlich protokolliert) berücksichtigen, um eventuell zukünftig auftretende Spannungsspitzen erfolgreich zu vermeiden oder halt darauf verweisen zu können.
@marecello
Selbst wenn man dem JA auf die Nerven geht und darauf besteht, Umgangsregeln so exakt wie möglich schriftlich fixiert zu bekommen, sollte das nicht stören. Man sieht ja, mit welchen Teufeleien solche Exen arbeiten.
Während der KV als Zahlesel die Woche über ackert, um der KM und dem Kind finanziell die Luft zum Atmen zu bieten, hat die EX doch alle Zeit der Welt, sich mit ihrer vermutlich im Hintergrund sehr aktiven RAin auszutauschen und die Strategien festzulegen.
Und selbst wenn es mühsam ist, würde ich dem Jugendamt solche "Ausfälle" schriftlich zur Kenntnis geben. Das engt dessen Spielraum hinischtlich seines Kommentars an das FamG enorm ein.
Wie sich auch hier gezeigt hat, werden alternative Abhol- und Zurückbring-Zeiten weidlich gegen den KV ausgenutzt und man findet darin nur noch die Vorteilsnahme der KM.
Allerdings bringt es nichts, am Telefon der "Dame" gegenüber auszurasten oder ausfällig zu werden. Das nutzt sie nur aus, rennt damit zur RAin und die meldet das dann süffisant an den Herrn 68iger Richter als Gefahr für das Kind.
Wenn nicht jetzt, wann will man denn sonst der Tante ihre Grenzen aufzeigen?

Dzombo

@bluter...

Den Richter in meinem Fall läßt das bereits seit drei Jahren kalt. Mein Sohn ist jetzt fünf. Zwei Umgangsregelungen bei Gericht und der größte Inhalt davon Wünsche der KM. Nach Beschlussfassung nichts davon umgesetzt auf Betreiben der KM. Also wieder zum Gericht. Jetzt war ich auch noch dran schuld. Begründung. Ich arbeite und hätte wissen müssen, das ich so den Umgang nicht wahrnehmen kann. Also so wahrnehmen, wie ihn allein die KM will, jedoch völlig anders der Festlegung. Monatelang im Vorfeld bekanntgegebene Ferien zwischen meinem Kind und mir, nunmehr im dritten Jahr wenige Tage zuvor verhindert durch einfach selbst zu diesen Zeiten mit unserem Kind in den Urlaub fahren.

- totale Informationssperre
- Post wird zur Annahme verweigert
- per Email Beleidigung (ich erwidere nicht)
- gerichtlich festgelegte Elterngespräche allesamt abgelehnt
- Mediationsverweigerung pur

Fazit. Die Kinder interessieren die Entscheidungsträger nicht wirklich.
Wie wär´s denn mal mit einer Strafanzeige bei gemeinsamem Sorgerecht ?
Die KM verhindert den grundgesetzlich geschützen Umgang des Kindes mit seinem Vater!
Alle Versuche wert.
Verletzung der Umgangsregeln und Sorgerecht.

In der Regel wird unsere Tochter bzgl. Umgang von mir an der Haustüre der KM abgeholt.
Ich klingle unten an der Haustüre und warte bis unsere Tochter von der 3 Etage heruntergekommen ist.

Ausnahme am Freitag den 22.04.
Unsere Tochter habe ich am Freitag am 22.04. um 16:30 an der Haustüre der KM abgeholt.
Dieses Mal kam KM mit unserer Tochter an die Haustüre und erklärte mir, unser Kind habe Fieber.
KM gab mir die Krankenversicherungskarte mit.

Bei mir zu Hause habe ich bei bei unserem Kind 4 tgl. rektal Fieber und den Puls gemessen.
Im Verlauf des WE versorgte ich unsere Tochter bei Bedarf mit fiebersenkenden Zäpfchen (Paracetamol) mit Wadenwickel, reichlich Flüssigkeit Tee ohne Zucker und viel Wasser, vorsorglich wg. Dehydrierung (Austrocknung).
Am Sonntag den 24.04. um 18:00 Übergabe unserer Tochter an der Haustüre der KM.
Ich klingelte unten an der Haustüre, KM öffnete mit dem elektrischen Türöffner.
Ich sagte unserer Tochter noch, sie solle der Mama sagen, dass sie Montag zum Kinderarzt gehen sollen.
Krankenversicherungskarte wurde dem Kind mitgegeben.
Keine direkte Übergabe unserer Tochter an die KM., weil KM oben in der Wohnung verblieb.
Am Freitag den 06.05 rief mich die KM um 11:50 an., einen Tag vor Umgangstermin mit unserer Tochter.
Ich könne unsere Tochter am Samstag den 07.05. nicht abholen, sie sei noch krank.

KM erzählte mir, dass sie mit unserem Kind am Montag den 02.05 zum Kinderarzt gehen wollte.
Der Kinderarzt war im Urlaub.
KM konnte keinen Kinderarzt - Vertretung ausfindig machen.
Normalerweise zeigen (Kinder-) Ärzte immer ihre Vertretungen an, auch telefonisch werden die Telefonnummern und Adressen der Vertretungen durchgesagt.

KM erzählte mir, sie sei am Dienstag den 03.05. zu ihrem Hausarzt gegangen, der habe für unsere Tochter ein Medikament verschrieben.
Da der Gesundheitszustand unserer Tochter nicht besser wurde, ist die KM zu einem anderen Kinderarzt gegangen.
Dieser Kinderarzt empfahl der KM, dass von ihrem Hausarzt verschriebene Medikament abzusetzen.
KM konnte mir definitiv nicht erklären, welche Erkrankung bei unserer Tochter vorliegt.
KM hat den behandelnden Kinderarzt nicht nachgefragt, welche Erkrankung bei unserer Tochter vorliegt oder vorliegen könnte.
Ein Grund ist nach wie vor, dass Defizit der deutschen Sprache.

KM machte mir bei diesem Gespräch Vorhaltungen, warum ich nicht unsere Tochter angerufen habe und nach ihrem Gesundheitszustand erkundigt habe.
Ich bemerkte, dass ich in den vergangenen Monaten ab der Weihnachtszeit häufig bei der KM angerufen habe, um mit unserer Tochter Kontakt zu haben.
KM hat meine Anrufe verweigert.
Unsere Tochter erzählte mir, dass ihre Mama ihr verboten hat ans Telefon zu gehen.
KM möge nicht, dass ich mit unserer Tochter telefonischen Kontakt pflege.

Es ist doch die Aufgabe der KM mich über den Gesundheitszustand unserer Tochter umfassend aufzuklären. Da wir ein gemeinsames Sorgerecht haben und unsere gemeinsame Tochter das ABR bei der KM hat.

Weiter erwähnte ich gegenüber der KM, ob es möglich wäre, dass ich unsere Tochter am Samstag den 07.05. in der Wohnung der KM besuchen möchte, es wäre gut für unsere Tochter und für ihren Genesungsprozess.
KM lehnte meinen Vorschlag ab.
Ich solle nächsten Freitag den 13.05 kommen und dann könne ich unsere Tochter abholen und zu mir nach Hause mitnehmen.
Ich habe einen weiteren Vorschlag der KM unterbreitet, ich kann auch am Sonntag den 08.05. unsere Tochter besuchen kommen bzw. abholen, wenn es unserer Tochter gesundheitlich besser geht.
Wenn dieser Umgangstermin wieder ausfällt, möchte ich einen Ersatztermin haben.
Den Ersatztermin konnte oder (wollte) mir die KM nicht mitteilen.

Mir bleibt keine andere Wahl, ich bestehe darauf, dass die Umgangsregeln so exakt wie möglich schriftlich fixiert zu bekommen.
Da sich sonst immer wieder Verhaltensweisen einschleichen, die gesetzlich geschützten Umgangsregeln zu umgehen oder auszusetzen.





blue

(06-05-2011, 19:49)marecello schrieb: [ -> ]Mir bleibt keine andere Wahl, ich bestehe darauf, dass die Umgangsregeln so exakt wie möglich schriftlich fixiert zu bekommen.
Da sich sonst immer wieder Verhaltensweisen einschleichen, die gesetzlich geschützten Umgangsregeln zu umgehen oder auszusetzen.
Übertreibe es bitte nicht. Spätestens wenn die Kinder ihren eigenen Willen/Weg einschreiten, bringen haargenaue Regeln nix mehr!

[/quote]
Übertreibe es bitte nicht. Spätestens wenn die Kinder ihren eigenen Willen/Weg einschreiten, bringen haargenaue Regeln nix mehr!
[/quote]

Wenn es keine festen Regeln gibt, kommt das Chaos!

Kleinkinder beginnen ihren eigenen Willen zu entwickeln, dass weiß ich auch zu schätzen und respektiere das.
Das gehört zur Entwicklung unserer Kinder dazu, es ist was ganz Natürliches.

Das Abnabeln der Kinder von ihren Eltern ist stetig und beständig.

Die strikte Regeleinhaltung ist eine Anweisung für die KM, weil sie ständig macht was sie will.


blue

(06-05-2011, 21:03)marecello schrieb: [ -> ]Die strikte Regeleinhaltung ist eine Anweisung für die KM, weil sie ständig macht was sie will.
Der Zugang zum Kind geht nur über die Mutter.....oder/und mit sehr viel Kohle. Wink
Wenn Muddi nicht will, dann ist sehr schnell das Kindes/Mutter-Wohl gefährdet. Normaal!
Da die Kindesmutter mir nicht erklären kann (Probleme mit der deutschen Sprache) und/oder nicht will, welche Erkrankung unsere Tochter hat, möchte ich gerne die Adresse des behandelden Kinderarztes haben.
Damit ich mich mit dem Kinderarzt in Verbindung setzen kann und er mir erklärt unter welcher Erkrankung unsere Tochter leidet und welche Therapie angezeigt ist.
Muss mir die Kindesmutter die Adresse des Kinderarztes geben und bin ich als Sorgerechtsinhaber befugt (wie sich das schon anhört) das mir der Kinderarzt über den Gesundheitszustand unserer Tochter Auskunft zu geben hat?

Das Ganze entwickelt sich so langsam zu einem Kasperltheater!
Die Kindesmutter kann sich offenbar nicht in der Sprache dieses Landes artikulieren, mauert auf der anderen Seite zu ihren AuskunftsPFLICHTEN hinsichtlich des Gesundheitszustands des gemeinsamen Kindes, torpediert mit fadenscheinigen Gründen die vereinbarten Umgangsregeln.
Und da wird lamentiert, darauf verwiesen, dass spätestens mit zunehmendem Alter das/die Kindf(er) sich abnabeln und auch evtl. an den vereinbarten Umgangsterminen andere Vorstellungen haben, als der jeweilige Elternteil.
Das allerdings ist das Normalste der Welt, hat aber nichts mit der derzeitigen Situation zu tun, die in der kindlichen Entwicklung eine nicht zu verkennende Bindung oder Entfernung vom "benachteiligten" Elternteil mit sich bringt.
Was später durch das Handeln des dann heranwachsenden Kindes auf @marecello zukommt, kann er nur jetzt positiv begleiten und dadurch dem Kind deutlich machen, indem er als Vater seine und damit auch die grundgesetzlich festgelegten Interessen des Kindes nicht nur vertritt, sondern auch durchsetzt.
Diskussionen mit einer nicht verstehenden Kindesmutter bringen nichts, sondern heizen die gegenseitigen Aversionen nur noch mehr auf.
Allerdings kann ich auch nicht nachvollziehen, warum der Kindesvater an dem Wochenende, an dem das Kind fiebrig bei ihm war, mit Eigenmedikation glaubte, Doktor spielen zu können?
Gibt es in seinem Wohnort keinen Notdienst durch Kinderärzte oder, wenn nicht im Wohnort, dann im Nachbarort.
Kalte Umschläge und Parazetamol mag ja für normale Symptome hilfreich sein, aber wenn sich damit das Bemühen des KV erschöpft, liegt doch wohl einiges im Argen.
Das ständige Geheule, keine Information über den Kinderarzt der KM, keine Information über die Diagnosen zu erhalten, liegt m.E. darin begründet, dass der KV der KM gegenüber entweder zu viele Schwächen zeigt oder tatsächlich zu schwach ist.
@ Terbeck: „Das ständige Geheule, keine Information über den Kinderarzt der KM, keine Information über die Diagnosen zu erhalten, liegt m.E. darin begründet, dass der KV der KM gegenüber entweder zu viele Schwächen zeigt oder tatsächlich zu schwach ist.“

Soll ich der KM die Pistole an die Schläfe halten?
Wenn KM nicht will, macht sie keine Aussagen.
Sie wird von den Femi- und Scheidungsindustrie unterstützt und dadurch bestärkt in ihrem Handeln.


@ Terbeck:“ Allerdings kann ich auch nicht nachvollziehen, warum der Kindesvater an dem Wochenende, an dem das Kind fiebrig bei ihm war, mit Eigenmedikation glaubte, Doktor spielen zu können?“

Nein, ich spiele nicht Doktor, ich habe 10 Jahre im Krankenhaus auf Station gearbeitet, ein Freund von mir ist Kinderarzt und ich betreue und pflege hauptberuflich Kinder.
Fieber über 38,5 Grad Celsius, das mehr als 3 Tage anhält, muss abgeklärt werden.
Also ne gewisse Ahnung kannst du mir nicht absprechen.
Aber das sich die Symptome unserer Tochter verschlechtern, nachdem die Umgangszeit beendet war, ist für mich nicht nachvollziehbar, kann ich auch nicht.
Frauen können ganz skurill sein, um den Umgang zu unterlaufen.

mare,

ich weiß jetzt nicht recht, welches Problem Du hinsichtlich Auskünften hast.

Du kannst, neben den Auskunftsansprüchen gegen die KM, als Sorgerechtsinhaber jederzeit Auskünfte von den Ärzten verlangen.
Betreibe das doch zweigleisig. So kannst Du gut erkennen, ob die KM die Wahrheit sagt. Aber Vorsicht: Gerichte sehen es nicht gern, wenn Väter meinen, die Mütter kontrolieren zu wollen, ganz gleich, ob das berechtigt ist.

Erst sehr viel später, noch vor Volljährigkeit, soll auch das Sozialgeheimnis für das Kind greifen und Auskünfte gegenüber den Sorgeberechtigten einschränken.

Wer keine eS hat, der ist sowieso völlig draußen. Den können alle bescheixxen, der hat keine Möglichkeit, irgendetwas zu überprüfen, was Mami, Ämter oder andere behaupten.

Da müssen dann feinere Methoden der Intervention bemüht werden.Wink




Dzombo

@marcello...

Ich verstehe nicht, wo dein Problem liegt. Du holst dein Kind zum Umgang ab und es hat bereits Fieber. Während des Umgangs geht das Fieber nicht runter, trotz deiner persönlichen Maßnahmen (wichtig!). Dann gibst Du dein Kind wieder an die KM zurück, aber Fieber ist nicht runter und erwartest, dass die deinen Ratschlägen folgt. So hilfst Du deinem Kind null. Suche Dir eine Kinderärztin in deiner Nähe und wenn es wieder mal so sein sollte, was keiner will, dann gehe hin und lasse den Fachmann ran. Kann Euch (deinem Kind und Dir) ohnehin helfen, wenn es mal wieder zum Gericht geht. So beweißt Du dann zumindest, dass Du in der Lage bist, das Richtige für dein Kind zu tun bzw. zu entscheiden. Basta! Alles andere ist Mumpitz.

blue

Nun lassen wir uns mal an den Punkt zurück "beamen", der für mich persönlich ausschlaggebend ist.

(06-05-2011, 19:49)marecello schrieb: [ -> ]Unsere Tochter habe ich am Freitag am 22.04. um 16:30 an der Haustüre der KM abgeholt.
Dieses Mal kam KM mit unserer Tochter an die Haustüre und erklärte mir, unser Kind habe Fieber.
KM gab mir die Krankenversicherungskarte mit.

Bei mir zu Hause habe ich bei bei unserem Kind 4 tgl. rektal Fieber und den Puls gemessen.

Zu allererst freue ich mich, dass die Mutter ein sehr großes Vertrauen an den Tag legt, das Kind dem Vater zu übergeben. Auch so mit Versicherungskarte und so... Macht nicht jede! Wink

Genau zu diesem Zeitpunkt hat @marecello einen für mich persönlich eklatanten Fehler begangen! Er hätte zusammen mit der Mutter einen Kinderarzt (oder Ärztin;-) aufsuchen sollen, um gemeinsam mit der Mutter auf einen Nenner zu kommen, was das "Wohl" des Kindes betrifft.

Es zeigt sich für mich, dass @marecello in dieser Situation die Beziehungsebene als Problem nicht ausblenden konnte.

My2C

Dzombo

Guten Morgen. Aber gleich Spass beiseite. Das Kind von @marcello war sichtlich erkrankt. Fieber nicht runter bekommen bedeutet irgendeinen Infekt in sich zu tragen. Nach 8 Stunden, so die Faustregel, muss das Fieber sinken und wenn nicht, ab zum Arzt. Nix da mehr mit Omas Wadenwickel etc. Und wenn die KM helle wäre, dann "hätte" sie ihr krankes Kind dabehalten oder "hätte" von sich aus gesagt, lass uns zum Arzt gehen, unser Kind ist krank. Was soll also die Pädagogenschiene mit auf Muddi zu gehen u.Elternprobleme nicht ausgeblendet? Die Olle ist schlicht nicht ganz acker, nicht ganz dicht, hat nicht alle Tassen im Schrank, Latten am Zaun. Suche dir was aus. Das Kind ist offenbar immer öfter krank und die KM ist offensichtlich auch nicht Lage gegenzusteuern.

Wir reden hier ja wohl von einem Kind, deren Eltern sich zoffen, irgendwie nicht miteinander reden können. Dass sollte nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.
Mit einer halbwegs intelligenten Mutter hätte @marecello inzwischen bereits erhebliche Probleme bekommen. Die hätte die fiebrige Erkrankung des Kindes als Testballon genommen um festzustellen, wie ernsthaft sich der Kindsvater um die Gesundheit des Kindes sorgt.
Und das krank zurückgebrachte Kind ohne ärztl. Empfehlung hätte sie am Folgemorgen zu einem Arzt gebracht, um von diesem die hochprofessionelle Behandlung mit Wadenwickel etc. feststellen zu lassen.
Und auf der Basis Umgangsrecht erweitern ???
@marecello
Ich kann mich nicht erinnern, jemandem ein schlechtes Gewissen eingeredet zu haben oder einreden zu wollen.
Dennoch ist und bleibt das KV : KM vermutlich eine unendliche Geschichte, in der jede Partei nur noch das Haar in der Suppe des/der Anderen sucht.
Ob die KM während ihrer Umgangszeit mit dem gemeinsamen Kind für wie lange zu einer Tante fährt, bleibt doch ihr überlassen. Auch von wo sie telefoniert. Da sind doch die berüchtigten Kleinigkeiten, auf denen sich derartige Kriege entwickeln.
Und wenn die Tochter erst einmal herausgefunden hat, wie einfach es doch ist, jeden Elternteil gegen den Anderen auszuspielen durch angebliche Schläge, oder Drohungen zum Nicht-Teller-Leer-Essen, um eigene Wünsche zu realisieren, wird wahrlich der gegenseitige Rachefeldzug umso heftiger.
Gelassenheit ist hier die beste Strategie und vielleicht zur eigenen Beruhigung das Konsultieren eines Kinderpsychologen, der sich mit den Hintergründen befasst und auch die psychische Situation des Kindes einmal durchleuchtet.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9