08-11-2010, 20:45
Auskunft eines Rechtsanwaltes:
Verzichtet die (Noch-) Ehefrau auf eigene Unterhaltsansprüche wird der Unterhaltsverpflichtete in der DT um 1 Stufe nach oben gestuft.
Beispiel:
Unterhaltspflichtiger verdient 2000 netto, wäre demnach in Stufe 3
und muss z.B. zahlen 309EUR für sein Kind.
Die Berechtigte Frau verzichtet auf jeglichen eigenen Unterhalt, würde der Pflichtige für seine Kinder in Stufe 4 gehoben und müsste nun zahlen 327EUR
Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Grundlage für solch eine Höherstufung wäre - so es sie denn gibt? Ich lese sowas nicht aus der DT raus...
Verzichtet die (Noch-) Ehefrau auf eigene Unterhaltsansprüche wird der Unterhaltsverpflichtete in der DT um 1 Stufe nach oben gestuft.
Beispiel:
Unterhaltspflichtiger verdient 2000 netto, wäre demnach in Stufe 3
und muss z.B. zahlen 309EUR für sein Kind.
Die Berechtigte Frau verzichtet auf jeglichen eigenen Unterhalt, würde der Pflichtige für seine Kinder in Stufe 4 gehoben und müsste nun zahlen 327EUR
Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Grundlage für solch eine Höherstufung wäre - so es sie denn gibt? Ich lese sowas nicht aus der DT raus...