Zitat:Bei der durch den Senat vorzunehmenden Einzelfallprüfung kann nicht festgestellt werden, dass die Zerstrittenheit der Kindeseltern sich negativ auf die Kindesentwicklung auswirkt. So wird nicht einmal von der Kindesmutter vorgetragen, dass sie sich vor den Kindern streiten und ihre Streitigkeiten in die Eltern-Kind-Beziehung einfließen lassen. Alles spricht dafür, dass die Eltern die Kinder glücklicherweise in ihre Streitigkeiten nicht involviert haben.
Na das kann man sicherlich sofort anders machen.
(28-10-2010, 13:39)borni schrieb: [ -> ]Na das kann man sicherlich sofort anders machen.
Das hast Du völlig richtig kommentiert, @borni! Der gleiche Senat in 4 UF 93/07
Andererseits kann den Kindern nicht zugemutet werden, ständig emotionsgeladene Streitigkeiten zwischen den Elternteilen miterleben zu müssen. Können die Eltern ihre Auseinandersetzungen nicht zivilisiert und die Kinder nicht belastend austragen, muss dies zu einem Alleinsorgerecht führen (vgl. Oelkers, Die Entwicklung des Sorgerechts bis 2001, Teil 2, FuR 2002, Seite 168, 170 II, 2.a (bb) m. w. N.; OLG-Report Köln 2007, 115).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...71213.html
Es lohnt sich also für Mutter, ordentlich zu streiten?