Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Ehevertrag ist gültig
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Vereinbarungen für den Trennungsfall sind auch in England gültig - zumindest wenn es eine Frau ist, die zahlen müsste: http://www.fr-online.de/panorama/erfolgr...index.html

"Katrin Radmacher, deutsche Millionenerbin, hat in London ein wegweisendes Urteil erstritten. Aufgrund einer vorehelichen Vereinbarung hat ihr französischer Ex-Mann keine Ansprüche auf ihr Vermögen."

Ahnungslosigkeit und mangelnde Beurteilungsfähigkeit wird nur Frauen zugestanden, nicht jedoch Männern:

"Nach der Scheidung im Jahr 2007 verlangte der Franzose jedoch 6,8 Millionen Euro und argumentierte, er habe weder den Inhalt des deutschen Dokuments verstanden, noch den wahren Reichtum seiner Frau gekannt."
Was solls - er kann ja arbeiten gehen. Was hat die Aussage, dass er ihr Vermögen nicht kannte, mit der Tatsache zu tun, dass er vor der Heirat einen Wisch unterschrieben hatte, in dem er einen Verzicht darauf erklärte.
Mangelnde Sprachkenntnisse haben wohl das grössere Gewicht. Aber auch über die Tragweite des Schriftstücks im unklaren gelassen worden zu sein, ist ein Argument, es anzugreifen, zumal es offenbar nur eine Vereinbarung war, aber nichts notariell Beglaubigtes.

Bei Frauen wird so etwas regelmässig aus diesen Gründen erfolgreich angegriffen. Vor allem, wenn ein Mann eine ausländische Ehefrau heiraten und sich per Ehevertrag schützen will.
Das ist so. Meine Afrikanerin wollte sogar den ohnehin wertlosen Ehevertrag noch anfechten. Big Grin

Persönlich meine ich, dass man alle Vereinbarungen, die gegenseitigen Vermögendsausgleich oder Unterhalt beinhalten für sittenwidrig erklären sollte. Wer die Kraft zum Klagen hat, hat auch die Kraft zum arbeiten.