01-10-2010, 13:46
Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 30.09.2010
EuGH C-104/09
Die spanische Regelung, wonach ein abhängig beschäftigter Vater den sog. "Stillurlaub" nur dann anstelle der Mutter seines Kindes in Anspruch nehmen kann, wenn diese abhängig beschäftigt ist, stellt eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts dar.
Der Gerichtshof stellt fest, dass diese Diskriminierung weder mit den Zielen des Schutzes der Frau noch mit der Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen gerechtfertigt werden kann.
http://euzine.eu/2010/09/urteil-in-der-r...na-ett-sa/
Die Väterdiskriminierung scheint ein EU-weites Problem zu sein.
EuGH C-104/09
Die spanische Regelung, wonach ein abhängig beschäftigter Vater den sog. "Stillurlaub" nur dann anstelle der Mutter seines Kindes in Anspruch nehmen kann, wenn diese abhängig beschäftigt ist, stellt eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts dar.
Der Gerichtshof stellt fest, dass diese Diskriminierung weder mit den Zielen des Schutzes der Frau noch mit der Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen gerechtfertigt werden kann.
http://euzine.eu/2010/09/urteil-in-der-r...na-ett-sa/
Die Väterdiskriminierung scheint ein EU-weites Problem zu sein.