23-09-2010, 14:02
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht.
http://www.tagesschau.de/ausland/katholi...ht102.html
Damit hebelt der EGMR m.E. das deutsche Grundgesetz aus, dass den Kirchen völlige Autonomie in solchen Angelegenheiten lässt.
http://www.tagesschau.de/ausland/katholi...ht102.html
Damit hebelt der EGMR m.E. das deutsche Grundgesetz aus, dass den Kirchen völlige Autonomie in solchen Angelegenheiten lässt.