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Normale Version: PolizistIN betrunken und Fahrerflucht
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Erst ne AnwältIN die Amok läuft, jetzt ne PolizistIN die betunken Fahrerflucht beget. Schuld, Eiversuchtsdrama - AAAABER, diesmal ist die Lespische Freundin Schuld Big Grin - naja indirekt.

Und hier mal aus dem Artikel wie es abgeht wenn Frau streitet:
Zitat:Mirja K.: „Sie hat mit Kissen und der TV-Fernbedienung geworfen. Ich verließ die Wohnung.“ Wie viel sie da schon getrunken hatte, weiß die Angeklagte nicht mehr. Ein Test ergab: Mirja K. hatte 1,12 Promille.

Nun, auf der Liste der Gewalttaten, Kissenschlacht steht da nicht, aber die gleiche Schlacht mit ner Fernbedienung??? Nunja, Frauen kommen langsam aber gewaltätig in die Medien Tongue

Gruss
PP

karlma

(22-09-2010, 14:03)PapaParis schrieb: [ -> ]Nun, auf der Liste der Gewalttaten, Kissenschlacht steht da nicht,

Wenn man bedenkt, wofür Kissen eigentlich da sind, hat das immerhin einen erheblichen Charakter von Mißbrauch und das ist doch schon extrem gefühlte Gewalt.

Ein Link wäre schön, würde gern mehr darüber lesen.
hier der link

http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/22/...lucht.html

sie hat übrigens einen fussgänger totgefahren, das wurde bisher noch nicht erwähnt.

karmla,

sorry, total vergessen.

@expat,
Danke, genau der, zwar Bild aber immerhin Smile

(22-09-2010, 14:13)expat schrieb: [ -> ]sie hat übrigens einen fussgänger totgefahren, das wurde bisher noch nicht erwähnt.

und beging Fahrerflucht.

Zitat:die Nacht, die ihre Karriere zerstörte – und ein Leben beendete.

Man beachte die Wertigkeit, 1. ihre Karriere und 2. der Getötete.
(22-09-2010, 14:13)expat schrieb: [ -> ]sie hat übrigens einen fussgänger totgefahren, das wurde bisher noch nicht erwähnt.

Ist prinzipiell auch reine Nebensache, denn
Zitat:Familienvater Gunnar H. (53) starb auf dem Asphalt
es war ein Mann und Vater.

Kolleteralschaden also.
Das Urteil für sie: 2 Jahre und 3 Monate, keine Bewährung. Mal sehen ob sie in Berufung geht und dann auf Bewährung davonkommt.

Exilierter

(25-09-2010, 08:14)Nathan schrieb: [ -> ]Das Urteil für sie: 2 Jahre und 3 Monate, keine Bewährung. Mal sehen ob sie in Berufung geht und dann auf Bewährung davonkommt.

Ein sehr hartes Urteil. Der Richter hat die milderndes Umstände nicht berücksichtigt.