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Normale Version: OLG Köln 14 UF 230/07: Fiktives Einkommen bei Exenunterhalt, Mann ist alt und krank
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OLG Köln, Urteil vom 26.06.2008, Az. 14 UF 230/07

Das OLG "48 Wochenstunden arbeiten" Köln schafft es, einem ruinierten Unterhaltspflichtigen 3200 EUR Unterhaltsschulden an den Kopf zu werfen und sich dabei noch zu gebärden als wäre das eine Grosszügigkeit.

Der Mann ist 59, arbeitslos, pflegt seine im Endstatium an Parkinson erkrankte Freundin und ist selbst arbeitsunfähig krank. Was die Ex nicht daran hindert, Unterhalt für sich einzufordern, 400 EUR pro Monat hat sie ab Mai 2006 zu kriegen.

Die kann er nicht zahlen, er ist arbeitslos. Das Amtsgericht Gladbach interessiert das nicht, fiktives Einkommen wegen mangelnder Erwerbsbemühungen, er hat offenbar die üblichen Schwierigkeiten die geforderten Nachweise so beizubringen dass das Gericht damit zufrieden ist. Aber nicht die ARGE. Ende 2006 muss schliesslich sogar die Agentur für Arbeit schriftlich bescheinigen, das er "nicht mehr vermittelbar ist". Später bricht er zusammen, muss ins Krankenhaus, bekommt ein Attest der Hausärztin, dass er arbeits- und erwerbsunfähig ist.

Daran kommt sogar das OLG Köln nicht mehr vorbei. Klaro, es ist ja nichts mehr zu holen, aus und Schluss. Aber kleinlich werden ihm die Monate bis Ende 2006 unter die Nase gerieben, dafür habe er trotzdem zu zahlen - aus fiktivem Einkommen. Erst danach muss das Gericht zugeben, dass fikives Einkommen nicht mehr herbeiphantasiert werden kann.

Na, denn. Das OLG liebt offenbar Altpapier für seine Urteile. Dieser Mann wird nie mehr etwas zahlen können und schon gar nicht aus fiktivem Einkommen der Vergangenheit. Man sollt derartig fähigen Richtern eine fette Gehaltserhöhung geben. Natürlich fiktiv. Versteuern müssen sie es natürlich real.

Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...80626.html