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Normale Version: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
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Zitat daraus:

"Insbesondere für Frauen, die mit ihren Kindern zum Schutz in ein Frauenhaus geflohen sind, ist die Praktizierung eines gemeinsamen Sorge- und Umgangsrechts nicht möglich."

Und das ist nur einer der vielen Brechanreize im Gesetzentwurf...

(27-01-2011, 20:42)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]"Insbesondere für Frauen, die mit ihren Kindern zum Schutz in ein Frauenhaus geflohen sind, ist die Praktizierung eines gemeinsamen Sorge- und Umgangsrechts nicht möglich."
Dann sollten sie eben solange auf das Sorgerecht verzichten.
Die Beiträge sind, für erwerbstätige Zahldeppen wie Meinereiner, in der Mediathek des DB hinterlegt.
Als Suchbegriff einfach "Sorgerecht" eingeben und alle 6+1 Beiträge der 88. Sitzung genießen.

Eigentlich zum Haare raufen, wenn man bedenkt was sich im Falle von Uneinigkeiten bei bereits bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge anschließt und wie hier die Hürden zum Erreichen dieses vermehrt auftretenden Zustandes auf dem Parcours platziert werden.

Da wird juristisch geschwurbelt und darauf hingewiesen, dass juristisches Geschwurbel beim Volk nicht unbedingt ankommt, um umgehend weiter juristisch zu schwurbeln.
Am Schönsten waren noch die knappen Kommentare zum JA.
Nein, nicht wirklich!
Wirklich angekommen war bei mir der Beitrag von Jörn Wunderlich (LINKE) - und ich meine den Beitrag.

blue

(28-01-2011, 20:21)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]
(28-01-2011, 20:14)beppo schrieb: [ -> ]CDU und Grüne überboten sich geradezu darin, die Interessen der Väter besser zu vertreten!

Lese ich da ein kleines bißchen Sarkasmus? ;-)
Ich habe @beppos Beitrag mehrmals lesen müssen, um evtl. zu verstehen, was er meint. Ich vermute, es geht in Richtung Selbstverantwortung der Frau, die sich scheiden lassen will und auf ewig Unterhalt für sich selbst fordert.

Das würde mich zu meiner ewigen und wirklich voll bewußten Meinung bringen, dass die meisten Väter mit dem KU irgendwie klar kommen, jedoch nicht bereit sind, nach einer Scheidung die Ex für viele Jahre weiter zu subventionieren, nur weil sie mal verheiratet war.

Die Geburtenrate in Deutschland würde sprunghaft in die Höhe schnellen, wenn die "Alimente" für die GebärerIn abgeschafft würde!

My2C
(28-01-2011, 21:15)blue schrieb: [ -> ]Ich habe @beppos Beitrag mehrmals lesen müssen, um evtl. zu verstehen, was er meint.

Na das kleine Schwarz und das kleine Grün warfen sich gegenseitig vor, die Hürden für die Väter zu hoch zu schrauben.
Sie scheinen sich also doch im Rechtfertigungsdruck zu sehen. Smile

Ansonsten waren sich aber alle einig, dass Väter keinesfalls gleichgestellt werden dürfen.
Die, mit dreizig-jähriger Erfahrung (siehe: Sch.wab) als "Scheidungsanwältin" gesegnete (G)Ute Granold lieferte eine derart mütterlastige und grottenschlechte Darstellung, das mir mehrfach die Galle hoch kam.
... Kindeswohl ... Mütter gleichgestellt ... materielles Recht, murmel, brabbel, viel wichtiger, räusper! .... Verfahren nachrangig ... Antrag auf Antrag auf, äh Antrag auf ...
Aus ihr sprach das gesamte üble fraktionsübergreifende und geldgeile Juristenpack - ekelhaft!
Eine letzte kleine Frage, von Dörner war aber nicht nett ...
Die Antwort von Granold entlarvend.

@beppo, erinnere dich bitte an deine Erfahrungen zu Aussagen von Zypries und die Folgen.

Übrigens habe ich vor der schmalen Kulisse im Plenarsaal den Ursprung des Begriffes "Gedöns" für mich entdeckt. Wink
Liegt alles ziemlich genau auf der Linie, die zu erwarten war und bestätigt die Ansicht, dass Reformen aufgrund der tief eingegrabenen ewiggestrigen Dogmen unserer Junta so gut wie unmöglich sind. Zerschlagen, nicht reformieren.
(28-01-2011, 23:41)p schrieb: [ -> ]Liegt alles ziemlich genau auf der Linie, die zu erwarten war und bestätigt die Ansicht, dass Reformen aufgrund der tief eingegrabenen ewiggestrigen Dogmen unserer Junta so gut wie unmöglich sind. Zerschlagen, nicht reformieren.

Und wie stellst Du Dir das praktisch vor?

Ich denke, wir haben es hier mit einem Organismus zu tun mit weit verzweigtem und verflochtenem Wurzelwerk, mit einer Art Pilz, nur dessen Fruchtkörper wir sehen, dessen Mycelium wir nicht einmal ahnen, das die gesamte Struktur befallen hat. Reißt man hier etwas raus, führt das zur Stärkung des Filzes woanders. Drückt man woanders zuviel, dann spritzt ätzender Zellsaft entgegen...

Ich habe daher beschlossen, mich dieses Organismus zu bedienen, seine Reproduktions- und Immun-Mechanik zu nutzen, Gen-Sequenzen leicht zu verändern ...und nur noch zusehen, wie sich der Schädling mit seiner eigenen Kraft zerstört.

Dzombo

Falls schon bekannt, erledigt. Ansonsten interessante Stellungnahme.

http://www.isuv.de/tiki-index.php

Autor: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
[Bild: vafk-ka-logo-motto-10jahre-infos.png]

Viel Besorgnis um die Sorge

Pressemitteilung des VAfK Karlsruhe vom 01.02.2011

Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg festgestellt, dass nicht eheliche Väter in Deutschland diskriminiert werden. Das war keine neue Erkenntnis. Wir hatten schon seit Gründung unserer Kreisgruppe vor über neun Jahren immer wieder darauf hingewiesen und hatten diese Einschätzung durch eine Unzahl von Fallschilderungen bewiesen.

Aber niemand wollte das hören. Das gesellschaftspolitische System BRD entlarvte, dass zumindest in Sachen Familienrecht seine Selbstreinigungskräfte nicht funktionieren.

Das Bundesverfassungsgericht, das sich am 29.01.2003 als nicht unabhängig von veralteten Rollenklischees und Vorurteilen gegen Väter erwies, meinte damals, dass es immer noch verfassungsgemäß sei, wenn nicht eheliche Kinder nur einen sorgeberechtigten Elternteil – eben nur die Mutter – hätten. Im Juli 2010 musste eben dieses höchste Gericht seine damalige Einschätzung als Fehlbewertung zurück ziehen. Und es tat dies so überstürzt gründlich, dass es die Gerichte anwies, diese müssten jetzt nicht auf eine gesetzliche Regelung warten, sondern könnten ab sofort Anträge von nicht ehelichen Vätern auf die Erteilung der Gemeinsamen Sorge entgegen nehmen und urteilen.

Und jede einzelne Richterin, jeder einzelne Familienrichter hatte damit ein Problem, was dazu führte, dass die meisten einen Beschluss hinaus zögerten und die Eltern in eine langwierige Beratung schickten oder ein Gutachten in Auftrag gaben und damit auf Zeit spielten, bis die Politik endlich eine Lösung gefunden haben würde.

Was uns inzwischen politisch vorgespielt wird, ist ein typisch bundesdeutsches Spektakel. Gegen die klare internationale Einschätzung, dass Deutschland in Sachen Familienrecht eine Bananenrepublik ist, wehren sich alle Vertreter von Mütterverbänden und alle Begünstigerinnen von reinen Fraueninteressen. Es geht schließlich um die Verteidigung von Einflusspfründen, Erhalt von regelmäßigen Zuweisungen aus Steuertöpfen und um die Möglichkeit für Mütter, ohne jede Kontrolle und Furcht um negative Konsequenzen die Möglichkeiten unseres Rechtssystems weiter überstrapazieren und bis zur Unkenntlichkeit für egoistische Interessen benutzen zu dürfen.

Nachdem Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon im Spätsommer des letzten Jahres einen Vorschlag machte, der nahe an das heran kam, was der Europäische Gerichtshof wollte und eine politische Lösung für Ende 2010 ankündigte, tobte ein heftiger Interessenstreit unter der Decke dessen, was uns über die Medien erreicht. In größeren Abständen melden sich verschiedene Parteien mit ihren Lösungen, die sich nur darin unterscheiden, wie sehr, bzw. wie wenig sich diese von der vorherigen menschenrechtswidrigen Situation unterscheiden sollen.

Es kümmert die Vertreterinnen der weiteren Diskriminierung von Vätern nicht, dass Deutschland familienpolitisch zu den Schlusslichtern in Europa zählt. Zuletzt konnte man am 28.01.2011 Ute Granold von der CDU mit ihrem Reformvorschlag extra light als Lösung der CDU in der Direktübertragung aus dem Bundestag (siehe Links) hören.

Politisch bewusste Männer und Frauen sollten alle Kandidatinnen und Kandidaten für die kommende Landtagswahl zu ihrer Haltung in dieser Frage hören und entsprechend bewerten.

Links:
Textprotokoll
Video Debatte

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner für weitere Informationen und Erläuterungen:

Franzjörg Krieg, Gründer und Vorsitzender
Tel.: 01578 1900 339
krieg@vafk-karlsruhe.de
www.vafk-karlsruhe.de
....nach dem Werbeblock nun wieder....





zum realen politischem Vorankommen:

Der Verband Anwalt des Kindes hat sich nun ebenfalls dem Appell für ein www.gleichstellungsmodell.de angeschlossen.
Zitat:Aufhebung der §§ 1626a bis 1626e, 1671 und 1672 BGB

Die sorgerechtliche Verantwortung von Eltern mit und ohne Trauschein darf nicht länger zur freien Disposition der Eltern oder des Staates stehen.

http://www.v-a-k.de/index.php?id=14375&V...865cd5bdcf

Ibykus

(01-02-2011, 16:48)henning schrieb: [ -> ]Und es tat dies so überstürzt gründlich, dass es die Gerichte anwies, diese müssten jetzt nicht auf eine gesetzliche Regelung warten, sondern könnten ab sofort Anträge von nicht ehelichen Vätern auf die Erteilung der Gemeinsamen Sorge entgegen nehmen und urteilen.

Und jede einzelne Richterin, jeder einzelne Familienrichter hatte damit ein Problem, ....
lassen wir einmal die Bewertung des Beschlusses des BVerfG als "Anweisung" beiseite ....

Warum eigentlich sollte ein Richter oder eine Richterin bei der relativ klaren Gesetzeskorrektur durch das BVerfG Probleme bei seiner Rechtsanwendung oder Rechtsprechung haben?

Ich hatte in meinem Antrag das FamGericht gebeten, bei Zweifeln (das BVerfG hatte noch nicht entschieden!) über den vom EuGHMR gerügten 1626a ein konkretes Normenkontrollverfahren einzuleiten.
Man hatte stattdessen abgewartet und nach der Entscheidung des BVerfG das Verfahren weiter "verschleppt"! Nach über einem Jahr liegt nun endlich der (abgelehnte) Antrag über die VKH im Beschwerdeverfahren beim OLG.

Ich verstehe nicht, woraus sich die Probleme ergeben sollten, die eine derartige Missachtung von Rechtstaatsprinzipien rechtfertigen könnten.

In deutschen Familiengerichten sitzen Rechtsbrecher statt Rechtsprecher!
Das ist unser Problem!

Wir müssen uns umstellen und unsere Ausdrucksweise und die Formulierungen, mit denen wir auf die festgestellten Menschenrechtsverletzungen und Verfassungsbrüche reagieren, der neuen Situation anpassen.

Wie "henning" richtig hervorhebt: mit gutmütiger und sachbezogener Argumentation hat man in 10 Jahren erreicht, dass der EuGHMR den 1626a regelrecht kassiert hat.

Wenn wir nun die Gunst der Stunde wieder damit vergeuden, Schleimspuren zu legen, anstatt "auf die Pauke zu hauen", wird's möglicherweise noch einmal 10 Jahre dauern, bis die sich anbahnende legislative Neuregelung wieder auf dem Prüfstand kommt.

'P' hat Recht: Zerschlagen! Nicht reformieren!
Dazu müssen wir dann aber auch mutiger auftreten - am Besten alle zusammen!

Ibykus





Jetzt ist Österreich beim EGMR am dransten: http://www.europeonline-magazine.eu/ster...08020.html

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt an diesem Donnerstag über das eingeschränkte Sorgerecht lediger Väter in Österreich. Der Richterspruch könnte für Österreich ebenso weitreichende Folgen haben wie ähnliche wegweisende Urteile gegen Deutschland: Hierzulande hat das Bundesverfassungsgericht bereits auf die höchstrichterliche Straßburger Rechtsprechung reagiert und das Sorgerecht unverheirateter Väter gestärkt."

Auch in .at glaubte die Polit-Junta wohl, mit aussitzen alles überstehen zu können. Danach ist die Schweiz wohl dran.

blue

Sporer vs. Austria

FOR THESE REASONS, THE COURT UNANIMOUSLY
1. Holds that there has been no violation of Article 6 of the Convention;

2. Holds that there has been a violation of Article 14 taken in conjunction with Article 8 of the Convention;

3. Holds that there is no need to examine separately the complaint under Article 8 of the Convention;

4. Holds that the finding of a violation constitutes in itself sufficient just satisfaction for any non-pecuniary damage sustained by the applicant;

5. Holds
(a) that the respondent State is to pay the applicant, within three months from the date on which the judgment becomes final in accordance with Article 44 § 2 of the Convention, EUR 3,500 (three thousand five hundred euros), plus any tax that may be chargeable to the applicant, in respect of costs and expenses;
(b) that from the expiry of the above-mentioned three months until settlement simple interest shall be payable on the above amount at a rate equal to the marginal lending rate of the European Central Bank during the default period plus three percentage points;

6. Dismisses the remainder of the applicant’s claim for just satisfaction.

http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.a...n=hudoc-en
Das scheint in die gleiche Richtung zu gehen, wie das Zuanegger-Urteil. Was auch nicht weiter verwundert.

An die Standards eines Schutzes des Familienlebens hinsichtlich des Sorgerechts trauen die sich nicht so recht heran.
Es wird nur Verletzung des Gleichheitsgebotes gerügt in Bezug auf Schutz des Familienlebens, nicht an sich die Verletzung der Schutzes hinsichtlich Gewährleistung und Eingriff. Die schauen nur, ab innerstattlich die dort definierten Schutzbereiche und Stärken für alle gelten.

Ansonsten wird den Staaten des Europarates ein weiter eigener Interpretationsspielraum zugestanden, solange denen das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Eingriffen halbwegs gewahrt erscheint.

Ich fürchte, aus Straßburg haben wir in D ersteinmal nicht mehr viel Hilfe zu erwarten. Die Nach-Justierung von Gewährleistung und Schutz unserer väterlichen Elternrechte müssen wir innerstaatlich weiterentwickeln.




EGMR und Achse der Rückständigkeit - Auch Österreich wegen Diskriminierung beim Sorgerecht verurteilt http://tinyurl.com/5spfxkb
Deckungsgleiches Urteil gegen Österreich wie das gegen Deutschland. Wenn die Schweiz Schande und Peinlichkeit vermeiden will, nun als allerletztes Land aus exakt dem selben Grund verurteilt zu werden, sollen sie sich mal ein bisschen beeilen.

Die Begründung sollte man sich bei diesem Anlass auch ins Gedächtnis rufen: Der klagende Vater sei somit nicht nur gegenüber der Mutter, sondern auch gegenüber geschiedenen Vätern benachteiligt worden. Außerdem sei das Recht des Österreichers auf Schutz seines Familienlebens verletzt worden.

Diese "Benachteiligung gegen die Mutter" sollten sich mal die hinter die Ohren schreiben, die weiter an hoch asymmetrischen Regelungen festhalten, wenn zum Beispiel die Schwelle für den Eintritt ins Sorgerecht unterschiedlich hoch liegt. Jede Regelung, die weiterhin eine Benachteiligung des Vaters darstellt steht auf tönernen Füssen. Auch dafür stellt allein Strassburg das Korrektiv hat, in dieser Hinsicht haben wir vom BVerfG keine Hilfe zu erwarten. Die oberpeinliche Ewiggestrigkeit der Richterinnen und Richter dort ist keine Hilfe, sondern ein reines Hindernis.

http://www.google.com/hostednews/afp/art...ca5ba2.621
Der österreichische Justizsprecher der GRÜNEN dazu:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...l-des-egmr

Gute Berichterstattung über das österreichische Urteil von der dortigen Männerpartei: http://maennerpartei.at/content/europäis...kriminiert

Das Urteil fiel einstimmig, also hat sogar der österreichische Richter dafür gestimmt - beim Urteil gegen Deutschland hat der deutsche Richter die einige Gegenmeinung vertreten. Hier war der Ö-Richter schlauer und hat sich die Blamage erspart. Auch der schweizer Richter stimmte dafür.

"Die österreichische Regierung hatte keine hinreichenden Gründe angegeben, warum die Situation Herrn Sporers, der seine Rolle als K.’s Vater von Anfang an angenommen hatte, weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte als diejenige von Vätern, die zunächst das Sorgerecht hatten und sich später von der Kindesmutter trennten oder scheiden ließen."

Das ist schon viel konkreter als im Fall Zaunegger und dürfte auch die deutschen Planungen beeinflussen. Das Gericht stellt konkrete Mindestbedingungen für eine Neuregelung auf und die bedeuten eine juristische Gleichstellung mit Verheirateten, wenn die Sorge strittig ist.

Die GRÜNEN-Pressemeldung braucht nicht kommentiert zu werden, schon nach dem zweiten Satz haben ich die weggeklickt. Sich mit primitiven Hetzern zu beschäftigen, mit Menschenrechtsmissachtern, das bringt überhaupt nichts. Ignorieren, abwählen, vergessen.
(03-02-2011, 19:09)p schrieb: [ -> ]Das ist schon viel konkreter als im Fall Zaunegger und dürfte auch die deutschen Planungen beeinflussen.

Bist Du Dir da sicher? Ich vermute eher die deutsche Regierung wird nicht über den Tellerrand schauen, sondern einen faulen Kompromiß um des lieben Koalitionsfriedens willen schmieden, selbst wenn dadurch die Gefahr besteht erneut vom Menschengerichtshof verurteilt zu werden.
Die deutsche Justizministerin hatte angekündigt bereits zum Sommer letzten Jahres eine Regelung zu finden, passiert ist bisher nichts.
(03-02-2011, 19:41)lordsofmidnight schrieb: [ -> ].... passiert ist bisher nichts.
Das ist zwar nicht gut - aber allemal besser, als wenn die sog. Antragslösung im feministischen Blitzkrieg durchgewinkt worden wäre. Auch jetzt unken bereits die einschlägigen "Damen", dass ein "Automatismus vom Tisch sei". Doch es ist vielen Verantwortlichen klar geworden, dass es so einfach nicht ist. Die Gleichstellung der Väter ist alternativlos.
Was die deutsche Regierung sieht und denkt, ist angesichts dieses schon viel konkreteren Urteils nur ein Furz, der nach seiner Stinkzeit verschwinden wird, weggeblasen vom nächsten EGMR-Verfahren.

Ich habe bei diesem Urteil zu Österreich den Eindruck, dass die Richter die deutsche Diskussion nach dem 3.12.2009 beobachtet haben. Es wurde ja behauptet, das EGMR hätte nur die Regelung gekippt, wäre aber sonst sehr unkonkret geblieben und hätte weite Spielräume frei gelassen. Diesmal haben sie aber durchaus Konkretes nachgeschoben, die eigene Rechtssprechung sozusagen verfeinert. Sie sind mutiger geworden und haben diesmal auch einstimmig beschlossen.
Hier das Plenarprotokoll der 88.Sitzung mit Sorgerechtsdebatte im Bundestag (ab S. 59)
http://www.bundestag.de/dokumente/protok.../17088.pdf
Diese Nonchalance, mit der die Polit-Täterinnen und Täter in jedem Satz das Kindeswohl heraushängen lassen wie ein Baby den Rotz aus der Nase, verknotet einem den Magen. Sechsundsechzig Mal werden die Kinder genannt, siebzehn mal das Kindeswohl! Denen sollte man ein aus dem BGB herausgerissenes Blatt mit §1626a BGB drauf zusammengeknüllt in den Schlund stopfen.

Vor allem Granold von CDU scheint völlig durchgeknallt zu sein. Die merkt nichts mehr. Erst faselt sie davon, die Stellung des Jugendamts wäre ihr viel zu stark, dann kommt sie mit dem Zwang für den Vater, einen Antrag beim Jugendamt zu stellen. Sie zwingt Väter vor Gericht, betont aber gleichzeitig "Es geht hier aber um den familiären Bereich; deswegen ist es uns wichtig, dass man das Gericht nur dann einschaltet, wenn kein anderer Weg bleibt." Und sie will ein kompliziertes Verfahrenswerk aufstellen, direkt zum Gericht ("wenn er davon ausgeht, dass er eine Zustimmung der Mutter nie erhalten wird" - hä? wie soll sowas festgestellt werden?) oder erst zum Jugendamt, normale Verfahren, Eilverfahren, verschiedene Fristen. Was für ein Riesenaufwand und Budenzauber, damit bloss die Väter menschenrechtswidrig ferngehalten werden können!

Granold ist Scheidungsanwältin, wie sie selber sagt. Solchen Figuren wird erlaubt, ihre schmierigen Finger in derartig wichtige Gesetze zu legen, allein das ist schon eine Unmöglichkeit. Absurd: Der Deutsche Bundestag schafft es, Frösche zu fragen, ob der Teich trockengelegt werden soll.

Die SPD hat offenbar Bauchschmerzen bei allem. Wer Bauchschmerzen hat, sondert Dünnpfiff ab. Mehr ist zu Lambrechts Vortrag nicht zu sagen. Wirr, keinerlei Aussagen zur Sache, nur Gemeinplätze, wie alle anderen prallvoll mit dem Kindeswohl. Soll sie sich lieber mal darum kümmern, in Zukunft noch über die 5% Hürde zu kommen.

Allein Thomae von der FDP, auch mit dem 5%-Problem, hat lichte Momente und scheint zumindest im entfernten Bekanntenkreis jemand mit der tatsächlichen Praxis der nichtehelichen Vaterschaft erlebt zu haben. Er denkt wenigstens mal darüber nach, welche Folgen die Entwürfe in der Praxis haben: "Das zweite Problem ist, dass der Vater taktisch eigentlich gut beraten ist, möglichst schnell den Antrag bei Gericht zu stellen; denn je früher er den Antrag stellt, desto weniger wird sich zugetragen haben, woraus der Richter dann ableiten kann, dass es besser wäre, der Mutter das Sorgerecht allein zu belassen."

Wunderlich von der Linken ist wie sein Namen: Wunderlich. Er blubbert vom BGB im Jahre 1900 und kommt dann zu dem Schluss: "Die Positionierung meiner Fraktion in dieser Frage ist ähnlich wie die der SPD noch nicht abgeschlossen." Aha, Danke Jörn, alles klar, das Thema wurde schon 1969, 1977, 1982, 1998 und 2003 diskutiert. Das extreme Mütterprimat wurde niemals auch nur angekratzt, wenn es keinen heiligen Trauschein gab. Aber beim Unterhalt, da war man sich superschnell einig und rasend schnell mit der "Gleichstellung"!

Verlogenes Gesockse.
(04-02-2011, 16:38)p schrieb: [ -> ]Verlogenes Gesockse.

so ähnlich wie dein text sahen wohl auch die ersten zeilen von franzjörg aus. er hat es weiter zu einer version ausgearbeitet, und mit einigen von uns haben wir letztendlich eine PM daraus gemacht.
diese darf mal natürlich unterschiedlich auffassen...aber besser es gibt eine - als keine Tongue

nur zu P ... du kannst es ... und andere auch Big Grin
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