Wie sie ihn gehasst und angegriffen haben, nur weil er die Wahrheit sagte.
Klar, die alte ... könnte die Kinder einfach freiwillig rausrücken...
Interessant. Der Unterhalt soll erst 2027 erneut angepasst werden. Kann das sein?
"Rückkehr zum Zwei-Jahres-Rhythmus
Die Anpassung der Mindestunterhaltsbeträge erfolgt seit 2016 regulär im Zwei-Jahres-Rhythmus. Aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Entwicklungen in den Jahren 2022 bis 2024 wurde dieser Rhythmus mehrfach unterbrochen. Mit der Siebten Mindestunterhaltsverordnung kehrt der Gesetzgeber ab 2025 wieder zu diesem Rhythmus zurück. Die Verordnung regelt die Beträge nun für die Jahre 2025 und 2026. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände in den beiden kommenden Jahren dafür sorgen, dass sich das schliche Existenzminimum entgegen den bisherigen Erwartungen entwickelt, verbleibt es auch bei den Werten, bis sie für 2027 und 2028 geändert werden."
"Wenn keine außergewöhnlichen Umstände..." Außergewöhnliche Umstände haben wir genug in diesem failed State. Wenn Herr Schmerz erst mal Kanzler ist und das Gedöns-Ministerium wieder mit einer Grünen besetzt, findet die schnell einen außergewöhnlichen Umstand
dann warten wir mal alle auf die Weihnachtspost vom JA :-)
dann kann am 24.12. noch rechtzeitig der Kamin angeheizt werden ;-)
Kriege ja ständig "förmliche Zustellungen", auch dieses Jahr. Gilbgelb, endlos viel Test schon aussen, "Wichtiger Hinweis", "Zugestellt am", Stempel und so weiter. Aber hat ein Sichtfenster, ist das nicht Plastik, verbrennt das auch ohne Qualm :-) ?
Gibts irgendwo eine Synopse der Unterhaltsleitlinien? Früher waren geänderte Passagen rot.
Ich glaube nicht, dass die Unterschiede in den Buchstaben liegen, eher im Widerstand durch Wissen und Euros. Der Teil mit dem abzugsfähigen Schuldendienst steht fast unverändert die letzten 10 Jahre so drin. Nun haben es eben die Richtigen bis vor den BGH gebracht, dass auch in Zukunft die Tilgung mit zum Abzug kommt. Speziell beim Wohnvorteil. Das war ein dicker Klops die letzten 10 Jahre.
Nun steht die nächste Schlacht bei der Aufteilung des Einkommens des Kindes zwischen KM und Vater an.... Es wird durch einen Paragraphen definiert, das Barunterhalt und Betreuung gleichwertig ist (ohne Einkommen der KM zu betrachten), wenn dann Einkommen beim Berechtigten da ist, wird dann plötzlich geteilt.....Obwohl die Betreuung von einem 5 Jahren altem Kind bis zu einem Alter von 15 Jahren sich um ein vielfaches reduziert. Sprich, die KM hatte eh schon eine Erleichterung durch weniger Betreuung, dann bekommt sie auch noch die Hälfte vom Einkommen des Kindes.
(08-12-2024, 14:17)NurErzeuger schrieb: [ -> ]Interessant. Der Unterhalt soll erst 2027 erneut angepasst werden. Kann das sein?
Man darf nicht vergessen,
dass es in 3 Jahren insgesamt
Fast 25% waren .
Also die Last die man trägt
bleibt weiterhin. Es kommen nur nicht mehr ganz so viele Kilos
Neu auf den Rücken
die man die Jahre vorher aufgebrummt bekommen hat.
Die Vollw... ich darf sogar ab 2025 mehr zahlen. Kann das sein? Ich dachte, man bekommt bisschen mehr raus.
Interessant. Krankenversicherung steigt, Rentenversicherung steigt, und natürlich steigt auch die Pflegeversicherung.
https://www.focus.de/politik/deutschland...62343.html
Wer hat Lust in diesem Land noch Steuern zu zahlen?
Bevor ich es vergesse, Tanken und Heizen beides wird natürlich auch teurer, da der CO2-Preis steigt.
Wie kann es da überhaupt zu einem höheren Unterhalt kommen...
Wenn das Nettoeinkommen sinkt, könnte die nächste Einsortierung in die DD eine Stufe tiefer passieren.
(14-12-2024, 13:29)NurErzeuger schrieb: [ -> ]Die Vollw... ich darf sogar ab 2025 mehr zahlen. Kann das sein? Ich dachte, man bekommt bisschen mehr raus.
Linke Tasche rechte Tasche
16€ weniger Steuern dafür 20€ mehr
Krankenkasse und Pflegeversicherung
Das Geld ist ja nicht weg.
Es ist nur wo anders.
