Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Bedarf
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Hallo..
Welcher Bedarfssatz steht Schüler zu..mit jetzt schon 
Eigener Wohnung..
2023 Abitur und dann Herbst Student.
Kein Nebenjob..Bafög beantragt..
930 EUR. Bafög ist vorrangig.
Das heisst..wenn Bafög abgelehnt wird wegen zu hohen Einkommen...das sind beide Elternteile für die 930
Euro Unterhalt zuständig..kind wird 21..
Ja, genau. Die Einsatzbeträge der Eltern errechnen sich nach ihren Einkommenshöhen.