Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Zeugnisse
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Hallo zusammen,

heute habe ich einen Anruf der Schule meiner Tochter erhalten. 

Ich hatte zuvor um Zusendung der Halbjahreszeugnis gebeten.

Die Dame meinte die Mutter möchte nicht das ich eine Kopie erhalte. 

Es besteht gemeinsames Sorgerecht. 

Vielen Dank!


Lost
Ich wuerde schriftlich per Email mit kurzer Fristsetzung die Zeugnisse unter Hinweis auf das gemeinsame Sorgerecht einfordern. Die Schulaufsichtsbehoerde wuerde ich mit einkopieren. Sollte das ignoriert werden, wuerde ich mich an die Schulaufsichtsbehoerde wenden.
Ich meine in einem anderen Strang gelesen zu haben das man erst die Mutter anschreiben soll.

Danach dann ans Gericht wenden. Die Schule möchte ich eigentlich nicht nerven bzw. gegen mich aufbringen.
Sorgeberechtigt: Auskunftsanspruch gegen Dritte
Nicht-Sorgeberechtigt: Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter

Je nachdem, wie die Ex drauf ist, ist die Vorgehensweise von kay zu empfehlen.

Natürlich möchte man sich nicht zwingend mit der Schule "anlegen". Das sollte aber nicht bedeuten, dass man sich jeden Schmarrn gefallen lassen muss. Diese Art und Weise der Schulen, die man immer wieder hört, ist unsäglich und Dir gegenüber Herabwürdigend. Ein Hinweis auf geltendes "Recht", gehört da beileibe nicht zu Querulantentum.
Vielen Dank für die Antworten. Ist verdammt tricky das Ganze.
Als Vater ist es gefühlt wie ein Mienenfeld auf dem man versucht Tango zu tanzen.
Eines der vielen, alten, nervenden Probleme. Zunächst mal: Eine Verpflichtung dahingehend, einem sorgeberechtigten, an einem anderen Ort wohnhaften Elternteil Kopien des Zeugnisses zukommen zu lassen, ist aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht ableitbar. Nicht meine Worte, sondern die des VG München, Urteil vom 16.05.2011 - M 3 K 09.4361. Dasselbe Gericht, das dem sorgeberechtigten Vater die Schulanmeldung aus der Hand genommen hat. Achtung: Das war eine Klage gegen die Schule, also gegen Dritte.

Zu klagen ist aber gegen die Mutter, nicht gegen die Schule. Sogar das kann schiefgehen und in der Praxis läuft es auch oft so, dass der Vater letztlich das Zeugnis doch nicht bekommt oder teilweise oder verfälscht oder unleserlich oder dass behauptet wird, er hätte es bekommen oder oder oder. Das Ganze ist eine lächerliche Dreckskomödie, ein Musterbeispiel für ein Familienrecht, dessen Urheber eigentlich (*zensiert*).

Mein Rat: Vergiss es. Irgendwann hat das Kind ein Handy. Sprich mit ihm. Es soll das Zeugnis knipsen und dir schicken. Ich habe bei diesem Punkt jahrelang gestritten und nie ein Zeugnis gesehen. Als das Kind ein Handy hatte, hab ich es gefragt, drei Sekunden später hatte ich das Zeugnis. Ohne Ex, ohne Richter, ohne Jugendamt, ohne alles.
Du hast schon recht. Man hat das Gefühl das die Mutter alles versucht um ihre Macht zu demonstrieren.
Man fragt sich tatsächlich wann das alles mal ein Ende nimmt.
Ich habe den Eindruck, in der Praxis nützt das gemeinsame Sorgerecht wenig.
Dein Eindruck ist korrekt.
Schule nochmal anschreiben oder nicht?
Sagen wirs mal so: Da der Versuch kostenlos ist und sonst nicht schadet, gibt es keinen Grund, es nicht zu probieren. Viel Hoffnung würde ich auch nicht drauf verwenden.
Einer hier hat mal geschrieben das er Zeugnisse auch nicht zugeschickt bekommen hat, er konnte diese dann aber direkt in der Schule einsehen.
Ja, das gibts. Das müssen sie aber auch nicht. Manche Schulen sehens locker, manche nicht. Wie gesagt, einfach probieren, Väter haben nichts zu verlieren.
Zwei Jahre lang habe ich das Zeugnis unaufgefordert von der Klassenlehrerin bekommen. Dann erfolgte ein personeller Wechsel und es hieß: "Das Zeugnis verbleibt beim Kind" (8 Jahre) "Ich darf keine Urkunde verschicken", "Wenden Sie sich an die Mutter"

Danach hatte ich mit folgender Aufforderung an die KM Erfolg. Ich gehe davon aus, dass sie beim Anwalt war und hoffentlich für eine Erstberatung zahlen muss.

Das Zeugnis kam beim vierten Versuch leserlich an. Das Bild zeigt ein Kind mit Maske bzw. von Hinten. Der Bericht: "Kind spielt und ist gesund". 


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Betreff:  Auskunftspflicht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes  § 1686 BGB

Hallo *Kindesbesitzerin*, 

nach § 1686 BGB besteht eine Auskunftsplicht (Dir gegenüber mir) über *KIND* persönliche Verhältnisse.


Ich möchte Dir hiermit vorschlagen dies außergerichtlich zu regeln.


Ich stelle mir folgende Auskunft vor:
2x im Jahr Zeugniskopien (Rückwirkend ab *** )
2x im Jahr ein aktuelles Foto und ein Bericht mit 200 Wörtern über *KIND* aktuellen Interessen und Gesundheitszustand insb. ****


Mit der Bitte um Antwort bis zum *****.


Gruß
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Hier mal eine interessante Erläuterung zur Auskunftspflicht:

http://docplayer.org/4733785-Efkir-infor...teils.html
Die Schule hat geantwortet. Ich solle mich an die Mutter wenden. Die wollen nichts damit zu tun haben.
Da wuerde ich mal hoeflich ans Schulamt schreiben ob die das auch so fuer richtig halten.
Schulamt macht erst recht auf Paragrafenreiter. Wenn, dann klagen, gegen die Mutter, wie gesagt. Und ebenfalls wie gesagt: Ich rate ab.
Heute kam ein Schreiben von der Schule Kind 2. Selbstverständliche habe ich ein Recht auf Auskunft, steht drin. Da wirst du verrückt sag ich euch. Schwanke bei der Vorgehensweise zw Kay und P.
lohnt sich das wirklich wegen diesen Handgeschriebenen Zeugnissen? Ich würde drauf verzichten vermutlich.
Vermutlich nicht. Mache es wie p sagt, Mutter anschreiben.
Ich denke es kann auch nicht schaden sich mal beim Schulamt zu melden.....