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Normale Version: Düsseldorfer Tabelle 2022
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Die Düsseldorfer Tabelle 2022: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...e-2022.pdf

Unterhalt gestiegen, neue Einkommensgruppen erfunden, Selbstbehalte unverändert. Der Unterhalt geht jetzt rauf bis über 1000 EUR. Die rettungslos unterhaltsbesoffene Robenriege aus Düsseldorf feiert Endzeit.
Das ganze Land feiert die Endzeit. Die nennen sich ja schon selbst "the last Generation." Da passt die neue DD doch richtig rein ,-)
War ja logisch, das es jetzt noch mehr Einkommensgruppen gibt. Deutschland ist ja auch das Land der Einkommensmillionäre.
Ich musste Ende 2020 das letzte mal Auskunft erteilen. Ich habe mich dann als "unbegrenzt Leistungsfähig" erklärt. Da war dann "damals" noch Stufe 10. Was passiert denn jetzt? muss ich noch mal Auskunft erteilen? Oder habe ich noch bis Ende 2022 Ruhe? Keine erneute Auskunftspflicht vor Ablauf von zwei Jahren? Oder hängt man mir jetzt direkt die neue Höchststufe um den Hals?
Da nun die Tabellenstufen erweitert wurden, könnte das durchaus Anlass genug sein, dich erneut anzugehen, zumal sich dein Unterhalt damit sehr kräftig erhöhen wird.

Mit den neuen Stufen schreitet die Amerikanisierung des Systems fort, das irren Unterhalt urteilt, wenn der Vater was hat. Da geht es nach dem Motto eines Lottogewinns und einer Art grenzenlosem Schadenersatz, losgelöst von den Bedürfnissen des Kindes. Ich habe sowieso oft den Eindruck, die Juristen bilden sich hauptsächlich über US-amerikanische Schrottserien fort, passt auch zu denen Niveau. Der letzte Müll, der dort zu sehen ist wird dann zu "das können wir ja auch machen".

Damit dürfte auch der letzte Rest der Erosion des §1610 BGB abgeschlossen sein, den die Juristen in jahrzehntelanger mühevoller Kleinarbeit zerhackt und ins Gegenteil haben. Dort steht über das Mass des Kindesunterhalts: "Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen". Und dass der Unterhalt "den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung" umfasst.

Was wurde draus? "Lebensstellung des Bedürftigen" = "ausschliesslich Einkommen des abwesenden Vaters". Diesen Lügenhaken muss man erst mal schlagen. Und wieso ist Vorbildung, Erziehung teurer, wenn der 500km entfernt wohnende Trennungsvater mehr Geld verdient? Wieso geht das rauf bis über 1000 EUR, was hat das noch mit dem ganz klar im BGB formulierten "Lebensbedarf" zu tun? Schon die alte Tabelle hatte mehrere krasse Logikfehler, die Neue ist nur noch lächerlich.

Das spüren sogar die Familienrechtler selber. Hatten wir hier: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13063 . Die gehen in offene Opposition zum BGB, weil sie in den Gerichtssälen merken, wie die Akzeptanz ihrer "Rechts"sprechung zum Teufel geht.
Noch was zur Begründung, warum die Tabellenstufen nach oben so extrem erweitert wurden.

Das hat mit dem immer verbreiteteren Wechselmodell zu tun. Dort werden die Elterneinkommen zusammengezählt. Auf diese Weise lässt sich der angebliche "Bedarf" des Kindes künstlich in lichte Höhen hochpumpen und doch noch fette "Ausgleiche" verhängen, an denen das Juristengesockse noch fetter verdient. Es gibt Kinder im Wechselmodell, deren Bedarf nun von einem Tag auf den Andere und hunderte Euro ansteigt. Irre? Nein, Düsseldorfer Tabelle.

Die Selbstbehalte liegen jetzt deutlich unter Hartz IV. Und dass die noch weiter runtergehen können, wissen wir alle hier. Daraus ist Unterhalt zu bezahlen, der mit dem Kindergeld deutlich über Hartz IV liegt.
(14-12-2021, 10:43)p__ schrieb: [ -> ]Das spüren sogar die Familienrechtler selber. [...] Die gehen in offene Opposition zum BGB, weil sie in den Gerichtssälen merken, wie die Akzeptanz ihrer "Rechts"sprechung zum Teufel geht.

Inwiefern?

Von einer Opposition der Familienrechtler zum BGB habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen. Wie äußert sich die?
Folge dem Link, lies das Papier der Unterhaltskommission des DFGT.
(21-12-2021, 18:46)p__ schrieb: [ -> ]Folge dem Link, lies das Papier der Unterhaltskommission des DFGT.

Ok, danke, habe ich gemacht.
(14-12-2021, 09:52)i-wahn schrieb: [ -> ]Ich musste Ende 2020 das letzte mal Auskunft erteilen. Ich habe mich dann als "unbegrenzt Leistungsfähig" erklärt. Da war dann "damals" noch Stufe 10. Was passiert denn jetzt? muss ich noch mal Auskunft erteilen? Oder habe ich noch bis Ende 2022 Ruhe? Keine erneute Auskunftspflicht vor Ablauf von zwei Jahren? Oder hängt man mir jetzt direkt die neue Höchststufe um den Hals?

Wenn du das letztes mal nicht titulieren lassen hast, können sie erneut Auskunft verlangen. Aber jetzt mal ehrlich, wenn du über 10k netto im Monat hast, was sind schon die 200€ mehr die du zahlen müsstest? Mit 10k Netto im Monat hast du ganz andere Probleme, Steuern z.B. Smile

Gruß
An der neuen Katastrophenreform der Verantwortungsgemeinschaft lässt sich auch ableiten, dass der biologische Vater zukünftig gar nichts mehr zu sagen hat, gegenüber vorher, wo er nichts mehr zu sagen hatte, jedoch die kunterbunten swinger-gender-privat-clubs ja zukünftig auch finanziert werden müssen. Dazu eignet sich der alte weiße Mann, den man noch besser herbei zitieren kann, wenn die DDT erhöht und erweitert wird. Das Ganze muss ja einher gehen.Der gelebte Sozialismus lebt davon, die Hände in anderer Leute Taschen zu haben
(06-02-2022, 14:23)Nappo schrieb: [ -> ]Dazu eignet sich der alte weiße Mann, ...

Na und?

Solange der "alte, weiße Mann" brav die Parteien wählt, die ihm diesen Müll einbrocken, hat er es nicht besser verdient.

Abgesehen davon ist es m. E. n. wohl eher ein Problem des "jungen, weißen Mannes", denn die "Alten" haben den Kram meist schon hinter sich.

Selbst schuld!
(21-12-2021, 18:08)p__ schrieb: [ -> ]Die Selbstbehalte liegen jetzt deutlich unter Hartz IV. Und dass die noch weiter runtergehen können, wissen wir alle hier. Daraus ist Unterhalt zu bezahlen, der mit dem Kindergeld deutlich über Hartz IV liegt.


Hatte das mal mit 1530 Brutto /1160 Netto durchgerechnet

Macht bei Wohnungskosten von 430€ noch 49€ Aufstockung...
Ich bekomme hier wegen meiner Tätigkeit und des Berufes meiner Frau ja einiges (anderes) auch mit. Ich finde es interessant zu beobachten, dass je bunter, diverser, toleranter und woker diese "Gesellschaft" wird, je härter, durchgreifender und diskriminierender wird sie, wenn man das Leben da draußen - und mittlerweile auch den Umgang miteinander - beobachtet. Das korreliert miteinander sozusagen.

Der Laden ist so fertig, wie der Fisch auf´m Fischbrötchen. Die DD ist nur ein Puzzlestückchen in einem im Grunde völlig menschenverachtendem Spiel.
(06-02-2022, 12:11)WalterWhite schrieb: [ -> ]
(14-12-2021, 09:52)i-wahn schrieb: [ -> ]Ich musste Ende 2020 das letzte mal Auskunft erteilen. Ich habe mich dann als "unbegrenzt Leistungsfähig" erklärt. Da war dann "damals" noch Stufe 10. Was passiert denn jetzt? muss ich noch mal Auskunft erteilen? Oder habe ich noch bis Ende 2022 Ruhe? Keine erneute Auskunftspflicht vor Ablauf von zwei Jahren? Oder hängt man mir jetzt direkt die neue Höchststufe um den Hals?

Wenn du das letztes mal nicht titulieren lassen hast, können sie erneut Auskunft verlangen. Aber jetzt mal ehrlich, wenn du über 10k netto im Monat hast, was sind schon die 200€ mehr die du zahlen müsstest? Mit 10k Netto im Monat hast du ganz andere Probleme, Steuern z.B. Smile

Gruß

Leider keine 10k netto im Monat. Dafür eine 60 h Woche und mehr Abgaben als Nettoeinkommen. Teurer Zweitwohnsitz, um der Beschäftigung überhaupt nachgehen zu können.  Entsprechende Fahrwege mit entsprechenden Kosten, etc. etc. Nicht zu vergessen das endlose Studium im Mintbereich und die Frage wie lange man sich auf dem Niveau überhaupt halten kann.

Die Dame arbeitet entspannte 20 Stunden und steckt sich für "ihr" Kind schon jetzt zusätzliche 800 Ocken pro Monat ein.

Kurz und gut: Das Thema Umverteilung stinkt mir bis zur Halskrause. Jeder der mir noch tiefer in die Tasche greifen will, sollte damit rechnen, daß ihm hinterher die Hand fehlt.

5 € für jedes mal, daß ich höre "das ist doch bei deinem Gehalt kein Problem" und ich müsste nicht mehr arbeiten.
(09-02-2022, 12:35)i-wahn schrieb: [ -> ]Kurz und gut: Das Thema Umverteilung stinkt mir bis zur Halskrause. Jeder der mir noch tiefer in die Tasche greifen will, sollte damit rechnen, daß ihm hinterher die Hand fehlt.

Diese Aussagen sind oft zu hören, das Problem ist dass sie selten bis nie umgesetzt werden. Auch die Düsseldorfer Tabelle lebt von ihrer Akzeptanz, das hat der DFGT schon richtig begriffen. Die Erhöhungen funktionieren nur, weil die Pflichtigen sie schlucken. Der Weg in die gut eingerichtete Pleite ist für die Meisten völlig undenkbar und der Weg ins nicht findbare Ausland unpraktikabel. Man ist bequem, eingefahren und macht einfach weiter. Und so machen die Richter aus Düsseldorf auch einfach weiter. Das klappt seit 1962 problemlos.
(09-02-2022, 12:35)i-wahn schrieb: [ -> ]Teurer Zweitwohnsitz, um der Beschäftigung überhaupt nachgehen zu können.  Entsprechende Fahrwege mit entsprechenden Kosten, etc. etc.

Setzt Du den von der Steuer ab?

Bei Deinem (vermuteten) Einkommen dürfte sich das lohnen.

Und ansonsten hat p__ schon das passende geschrieben.

Von mir nur ergänzt dadurch, daß nach meiner Beobachtung auch entsorgte Väter weiterhin gerne ihre Schlächter wählen.
Nicht das ich hier falsch verstanden werde. Mein Weg besteht nicht darin meinen Job hinzuschmeissen und Auszuwandern. Dazu bin ich in der Region viel zu verwurzelt. Aber wenn jemand glaubt, daß es nach der Sufe 10 von mir noch die Stufe 11 gibt, dann hat er sich getäuscht. Soviel Spielraum bietet das Thema "Gehaltsgestaltung" dann schon noch. Das Leben ist selten schwarz oder weiß. Es ist fast immer grau ;-)
(09-02-2022, 12:52)p__ schrieb: [ -> ]
(09-02-2022, 12:35)i-wahn schrieb: [ -> ]Kurz und gut: Das Thema Umverteilung stinkt mir bis zur Halskrause. Jeder der mir noch tiefer in die Tasche greifen will, sollte damit rechnen, daß ihm hinterher die Hand fehlt.

Diese Aussagen sind oft zu hören, das Problem ist dass sie selten bis nie umgesetzt werden. Auch die Düsseldorfer Tabelle lebt von ihrer Akzeptanz, das hat der DFGT schon richtig begriffen. Die Erhöhungen funktionieren nur, weil die Pflichtigen sie schlucken.

Ok, aber was soll man denn deiner Meinung nach tun?
Das steht im Satz, der dem Zitat folgt. Und ich sage nicht, das soll man. Ich sage, dass das die Akzeptanz verweigert. Ein Faktum, nicht nur Meinung.
(09-02-2022, 14:34)i-wahn schrieb: [ -> ]Nicht das ich hier falsch verstanden werde. Mein Weg besteht nicht darin meinen Job hinzuschmeissen und Auszuwandern. Dazu bin ich in der Region viel zu verwurzelt. Aber wenn jemand glaubt, daß es nach der Sufe 10 von mir noch die Stufe 11 gibt, dann hat er sich getäuscht. Soviel Spielraum bietet das Thema "Gehaltsgestaltung" dann schon noch. Das Leben ist selten schwarz oder weiß. Es ist fast immer grau ;-)

Ein bekannter Mitforist hat das in etwa so gestaltet: er betreibt eine Ein-Mann-Firma, bei der er angestellter Geschäftsführer ist - zu einem Hungerlohn. Er bezahlt für seine beiden Kinder den gleichen Unterhaltssatz, den auch die Unterhaltsvorschusskasse zahlen würde. Damit macht er sich vor Strafverfolgung (nach §170 StGB) sicher; denn wenn das bezahlen dieser niedrigen Unterhaltssätze strafbar wäre, dann würde sich die Unterhaltsvorschusskasse ja auch strafbar machen.
Ansonsten hat er sich pfändungsfest eingerichtet. Möblierte Wohnung gemietet, ihm gehört kein einziger Stuhl in dieser Wohnung. Auto gehört der Firma usw. usf. Den Gewinn der Firma investiert er ins Firmenvermögen zurück (Thesauierung).
Muss man nur durchhalten bis die Unterhaltspflicht endet, weil die Kinder volljährig geworden sind. Und dieses Modell funktioniert auch nur beim Kindesunterhalt. Sobald die Kindsmutter ebenfalls unterhaltsberechtigt ist, muß man noch kreativer werden.
Mein Plan hat durchaus Ähnlichkeiten. Stichwort Thesaurierung. Mein Modell schafft zugegebenermaßen keine Zielgröße in Höhe des Unterhalsvorschusses. Aber wenn jemand statt Tabellenstufe 10 in Richtung 11 oder 12 möchte, dann landen wir in Summe am Ende wahrscheinlich bei einer 9. Damit wäre ich zufrieden ;-)
(09-02-2022, 17:04)Austriake schrieb: [ -> ]
(09-02-2022, 14:34)i-wahn schrieb: [ -> ]Nicht das ich hier falsch verstanden werde. Mein Weg besteht nicht darin meinen Job hinzuschmeissen und Auszuwandern. Dazu bin ich in der Region viel zu verwurzelt. Aber wenn jemand glaubt, daß es nach der Sufe 10 von mir noch die Stufe 11 gibt, dann hat er sich getäuscht. Soviel Spielraum bietet das Thema "Gehaltsgestaltung" dann schon noch. Das Leben ist selten schwarz oder weiß. Es ist fast immer grau ;-)

Ein bekannter Mitforist hat das in etwa so gestaltet: er betreibt eine Ein-Mann-Firma, bei der er angestellter Geschäftsführer ist - zu einem Hungerlohn. Er bezahlt für seine beiden Kinder den gleichen Unterhaltssatz, den auch die Unterhaltsvorschusskasse zahlen würde. Damit macht er sich vor Strafverfolgung (nach §170 StGB) sicher; denn wenn das bezahlen dieser niedrigen Unterhaltssätze strafbar wäre, dann würde sich die Unterhaltsvorschusskasse ja auch strafbar machen.
Ansonsten hat er sich pfändungsfest eingerichtet. Möblierte Wohnung gemietet, ihm gehört kein einziger Stuhl in dieser Wohnung. Auto gehört der Firma usw. usf. Den Gewinn der Firma investiert er ins Firmenvermögen zurück (Thesauierung).
Muss man nur durchhalten bis die Unterhaltspflicht endet, weil die Kinder volljährig geworden sind. Und dieses Modell funktioniert auch nur beim Kindesunterhalt. Sobald die Kindsmutter ebenfalls unterhaltsberechtigt ist, muß man noch kreativer werden.

Wem gehört in einem solchen Kostrukt das Unternehmen? Falls es dem unterhaltspflichtigen Geschäftsführer gehört, würde doch sein Geschäftsanteil (= Eigenkapital) in sein pfändbares Vermögen fallen oder?

Grüße Lullaby
(10-02-2022, 10:34)i-wahn schrieb: [ -> ]Mein Plan hat durchaus Ähnlichkeiten. Stichwort Thesaurierung. Mein Modell schafft zugegebenermaßen keine Zielgröße in Höhe des Unterhalsvorschusses. Aber wenn jemand statt Tabellenstufe 10 in Richtung 11 oder 12 möchte, dann landen wir in Summe am Ende wahrscheinlich bei einer 9. Damit wäre ich zufrieden ;-)

Das wiederum muss man in Relation setzen zum Aufwand. Nur um 100.- € monatlich zu sparen kann man es lassen.

(10-02-2022, 10:35)Lullaby schrieb: [ -> ]Wem gehört in einem solchen Kostrukt das Unternehmen? Falls es dem unterhaltspflichtigen Geschäftsführer gehört, würde doch sein Geschäftsanteil (= Eigenkapital) in sein pfändbares Vermögen fallen oder?



Grüße Lullaby


Aus nachvollziehbaren Gründen können wir hier keine detaillierten schriftlichen Anleitungen zur Unterhaltsprellerei veröffentlichen.

Hast du keine Geschwister oder andere Vertrauenspersonen?
(11-02-2022, 09:58)Austriake schrieb: [ -> ]
(10-02-2022, 10:34)i-wahn schrieb: [ -> ]Mein Plan hat durchaus Ähnlichkeiten. Stichwort Thesaurierung. Mein Modell schafft zugegebenermaßen keine Zielgröße in Höhe des Unterhalsvorschusses. Aber wenn jemand statt Tabellenstufe 10 in Richtung 11 oder 12 möchte, dann landen wir in Summe am Ende wahrscheinlich bei einer 9. Damit wäre ich zufrieden ;-)

Das wiederum muss man in Relation setzen zum Aufwand. Nur um 100.- € monatlich zu sparen kann man es lassen.

Jo. Ich würde es auch für 50 € machen. Aber das muss natürlich jeder für sich entscheiden. Mir geht es ohnehin primär ums Prinzip. Im übrigen is auch eine Frage der Nachhaltigkeit. ache zunächst immer ein großzügiges Angebot. Das kann man annehmen oder man kann hoffen, daß da noch mehr geht. Ggf. versuche ich den Schaden der Gegenseite dann zu maximieren. Wichtig ist, daß für die Gegenseite zum Schluß weniger rauskommt als bei Annahme des ersten Angebots. Damit habe ich gute Erfahrungen gesammelt. Da gibt es im Laufe der Zeit dann schon eine Lernkurve und die Forderungen nehmen ab ;-)
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