Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Ich hab die Drecksbande wieder mal an den Hacken
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Wir sind uns glaube ich darüber einig, dass es nur krank sein kann, den Ex noch zehn Jahre nach der Trennung regelmäßig zu googlen. Es hat nur 6 Monate gedauert, bis die liebste Exin auf meine neue Firma gestoßen ist. Zur Erinnerung, ich wurde im Nov 2019 nach achtjährigen gerichtlichen und medizinisch-gutachterlichen Quälereien meine Unterhaltstitel erfolgreich los. Die medizinischen Gutachten gingen am Ende von einer nur in Teilzeit möglichen Teilnahme am Erwerbsleben aus. 

Nun gut, ich bekam für kurze Zeit wieder Luft zum Atmen, also verabredete ich zusammen mit meinem Therapeuten, dass ich diese Luft nutzen solle, um wenigstens dieser mutmaßlichen Teilzeitfähigkeit nachzukommen. Wir läuteten die selbst auferlegte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ein, um mir zumindest nicht irgendwann vorhalten lassen zu müssen, ich würde mich hier nicht im Rahmen dessen, was der Gutachter an Erwerbsfähigkeit sah, bemühen.

Da das JA leider nur schwarz und weiß kennt, unterstellt mir dieses nun, ich wäre plötzlich wieder voll leistungsfähig zum Unterhalt. Klar, man gründet eine Firma = Buckeln bis zum Umfallen = Geld ohne Ende.

Das JA fordert nun die GuVs der ersten zwei verstrichenen Geschäftsquartale. Es behauptet, ich wäre gar meldepflichtig gewesen, dass ich eine Firma gründete, wohl in Erwartung, nun auch rückwirkend Kohle fordern zu können. Zu letzterem wird mein Anwalt dies nunmehr bestreiten, denn da ich noch kein Gehalt beziehe, gab es keine Veranlassung, irgendeine Veränderung meines Einkommens anzuzeigen, denn nichts hat sich bis dato geändert. Was mich jedoch brennend interessiert, wie die auf meinen Vortrag reagieren werden, dass ich keineswegs volltags unterwegs bin. Natürlich ist mein Therapeut bereit, diese Wiedereingliederungsphase zu bestätigen, ich bin gespannt, was die sich folgend zurecht reimen werden, um mich nach jahrelangem Burnout wieder in den nächsten zu katapultieren versuchen. 

Wisst ihr, ob ich überhaupt GuVs angebrochener Geschäftsjahre übersenden muss? Nach erst einem halben Jahr der Geschäftstätigkeit wohl kaum aussagekräftig, oder?

Ich werde berichten, wie es weitergeht. Denn ich werde natürlich dafür kämpfen, meine gesundheitlichen Einschränkungen, welche ich übrigens allein meinen Exen zu verdanken habe, auch leistungsmindernd anerkennen zu lassen. Schließlich besagte das letzte medizinische Gutachten, beschränkt Erwerbsfähig. Rechnerisch ergab das vor Gericht dann die Leistungsunfähigkeit zum Unterhalt. Nun ist die Aufnahme einer beschränkten Erwerbstätigkeit auch wieder verkehrt… versteh da einer noch diese Welt.
Und ja, natürlich hab ich damit gerechnet, gegoogelt zu werden. Und nein, es war nicht dumm, diese Firma zu gründen. Denn inzwischen geht es nur noch um Unterhalt zu einem Kind (vorher drei) und absehbar wird dieses in zwei Jahren in die Berufsausbildung gehen, heißt die Ausbildungsvergütung wird meine etwaige Zahllast deutlich bis ganz auf null reduzieren. Bei dem derzeitigen Mindestunterhalt „riskiere“ ich jetzt auf rund 10.000 Euro fiktiv hängen zu bleiben, alles wieder abbaubar, nur nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Aber das vorherige Verfahren hat ja bereits gezeigt, dass ich kein zahnloser Tiger bin, schließlich haben die sich an mir acht Jahre lang vergeblich aufgerieben, bis am Ende die mit fast 100 TEuro belasteten Titel allesamt in den Schredder wanderten. Ich finde, ich hab mich bisher ganz gut geschlagen, da werde ich jetzt natürlich weiter auf meine Rechte pochen, bis ich steinalt sein werde, wenn es sein muss.
Korrektur: Das Urteil war im Nov 2020, dies nur zum Verständnis, wie schnell man in den Augen der Hexen wieder gesunden kann nach so nem Burnout mit nachträglichen Fußtritten über acht Jahre hinweg (erster Abänderungsversuch war 2012, da noch erfolglos)
Sieh es doch mal so: wenn du die GuV der letzten beiden Quartale vorlegst, und die nicht besonders rosig aussehen, hast du immerhin wieder für zwei Jahre Ruhe.
Die neuerliche Traumatisierung kann dich natürlich wieder komplett in den Krankenstand zurückwerfen.....
Das ist weder überraschend noch tragisch. Die Meldepflicht ist natürlich eine Erfindung der Jugendamtslügner. Ausser, du hast in einem früheren Verfahren mal zugestimmt, von dir aus Veränderungen zu melden.

Auskunft könen sie natürlich verlangen.
(18-10-2021, 08:27)Austriake schrieb: [ -> ]Sieh es doch mal so: wenn du die GuV der letzten beiden Quartale vorlegst, und die nicht besonders rosig aussehen, hast du immerhin wieder für zwei Jahre Ruhe.
Die neuerliche Traumatisierung kann dich natürlich wieder komplett in den Krankenstand zurückwerfen.....

Wovon träumst du nachts? Wäre ja schön, wenn die diese Kröte so schlucken würden, aber ehrlich, das ist reine Phantasie, leider.
leider musst du alles offen legen. Das gute ist, dass man bei der Berechnung sehr kreativ werden kann.
So, kleiner Zwischenstand:

Mit therapeutischem Attest unterfüttert wird meine Ex in ein paar Tagen verdammt schlechte Laune bekommen.
Noch besser wärs, wenn sie kein Geld bekommt :-)
Nachtrag:
Attest (was erläutert, dass ich nur tageweise mich selbst wieder eingliedere, jedoch am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bin) ging mit entsprechendem Schriftsatz meines Anwaltes am 03.11. raus, dass eben aktuell kein Auskunftsanspruch besteht, schließlich bin ich zwar tätig, nur nicht erwerbstätig, da ich kein Gehalt oder Gewinn erziele.

Seither habe ich nichts mehr gehört. Tongue