Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Unterhaltsvorschuss Fragen
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Hallo liebe Community,
ich habe vor ein paar Tagen dieses interesannte Forum auf der Suche nach einigen Fragen zum Thema Unterhaltsvorschuss gefunden. Ich habe gestern Abend gute 2 Stunden damit verbracht die Beiträge zu lesen.
Dennoch habe ich einige Fragen zum Thema Unterhaltsvorschuss. Seit 6 Jahren lebe ich getrennt von meiner Ex (nicht verheiratet und 3 Kinder unter 18 Jahren von mir, die in dieser Beziehung entstanden sind). Nach der Trennung hat sie für die 3 Kids Unterhalsvorschuss beantragt. Bis auf meine Selbstauskünfte (Lohnabrechnungen, Miete, Auskunftsbogen alle 2 Jahre etc.) lässt mich das Mütteramt in Ruhe. Jedes Jahr pünktlich zu Weihnachten kommen lediglich 3 Briefe in denen steht, was meine Ex für die Kids abkassiert. Mein Monatseinkommen liegt unterhalb der 1160 Euro. Seit vielen Jahren bin ich in einer neuen Partnerschaft und in dieser ist ein weiteres Kind entstanden, was ich auch dem Mütteramt mit der Vaterschaftsanerkennung belegt habe. Umgang zu meinen 3 Kindern habe ich alle 2 Wochen an den Wochenende und habe ein super Verhältniss zu Ihnen! Nun meine Fragen:

1. Wonach richtet es sich, wann und ob ich einen Titel bekomme? Oder kann es sein das ich aufgrund der 3 Kinder von der Ex + das weitere der neuen Beziehung, sowieso nicht zahlungsfähig wäre mit meinem Job? Immerhin muss ich das letzte Kind auch versorgen (Kita Beiträge, Kleidung, Fahrkosten , Miete, Nahrung etc.)...Bin verwundert das es bei einem Bekannten schon nach 2 Jahren vor Gericht ging, wegen einem Titel...

2. Wenn ich Monatlich unter den 1160 Euro liege, jedoch Urlaubs und Weihnachtsgeld bekomme, werden diese Sonderzahlungen dann auf das ganze Jahr verteilt gerechnet und müsste ich diese Zahlungen eventuell abdrücken? Leider ist es bei mir nicht mehr möglich, das man einen Umschlag mit Bargeld oder Gutscheinen zugesteckt bekommt...

3. Sollte man eine Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle abschließen, falls es irgendwann doch vor Gericht geht? Das würde mich so ca. 40 Euro Monatlich kosten...

4. Ich habe hier im Forum gelesen, das eine Akteneinsicht nicht möglich ist, man es jedoch über das Datenschutzgesetz (DSGVO) versuchen könnte Auskunft zu verlangen. Hat jemand positive Erfahrungen damit gemacht, oder kann man sich den Aufwand ersparen? Da mich die Sachbearbeiterin in Ruhe lässt, will ich diese jetzt noch nicht mit Bürokratie überfluten, werde mir dies für später aufheben, es seit denn man würde doch an all seine Daten herankommen...Wenn ich zu einen Rechtsanwalt gehe, könnte er Akteneinsicht verlangen und mir dies dann aushändigen, ohne das ein Verfahren läuft?

Dann noch ein weiterer Gedanke von mir. Mein Arbeitgeber würde mir auch einen Gehaltsscheck ausstellen, den ich bei jeder beliebigen Bank gegen Gebühren einlösen könnte und kann so meinen Lohn komplett auszahlen lassen, meine Versicherungsbeträge kann ich hier im Ort auch Bar bei der Versicherung zahlen, Handyvertrag habe ich nicht und auch nichts anderes was von meinem Konto abgebucht werden muss (Miete wird vom Konto der Partnerin eingezogen). Ich bräuchte eigentlich kein Bankkonto und eine Plicht eins zu haben gibt es auch nicht. Wäre es vorteilhaft wenn ich mein Konto kündigen würde? Ich bin und bleibe Barzahler, solange es dieses System noch erlaubt. Einkommen wird jeden Monat komplett abgehoben. Was übrig davon bleibt kann ich an einem anderen Ort sicher aufbewahren. Die Anonymität dürfte dem Mütteramt/Behörden ein Dorn im Auge sein. Was haltet Ihr davon?
Ich danke Euch schon mal im voraus!!

Maik
1. Wenn der Beistand bei einer Beistandschaft oder die Unterhaltsvorschussstelle der Ansicht ist, einen Titel von dir zu fordern und du den unterschreibst oder wenn sie dich erfolgreich auf Unterhalt verklagen. Danach richtet es sich es.

2. Es zählt das Jahresnettoeinkommen inclusive aller Sonderzahlungen, Steuerrückerstattungen etc. - siehe Düsseldorfer Tabelle.

3. Nein. Sinnlos. Die schliessen Familien- und Unterhaltsrecht aus. Was du bestenfalls kriegst, ist eine allgemein Erstberatung.

4. In deiner Situation würde ich ganz still bleiben. Du bist äusserst privilegiert, bisher noch nicht verwurstet geworden zu sein. Da würde ich keinerlei Anfragen oder sonstwas stellen, sondern mich leise freuen dass noch nicht mehr gefordert wurde. Tu bloss nichts, das an dieser Situation das Gleichgewicht verschiebt. Lass auch alles mit dem Einkommen so laufen, keine Nebenhergeldflüsse. Es muss alles gleichbleibend und weiterhin plausibel aussehen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort  Smile
Noch was zu 4.

Ich habe mal das Sozialamt gepiesackt mit der Datenschutz-Auskunft wie hier im Forum beschrieben, bis hin zum Landesbeauftragten für den Datenschutz (incl. aller zulässigen und möglichen Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten). Ergebnis: eigentlich null.
Die antworten Dir stereotyp, dass alles in Ordnung sei und deine Daten nicht mißbräuchlich an nadere Behörden weitergeleitet würden.
Wenn dann unerwartet Post von irgendwo her kommt, dann war es keiner und niemand wird dir erklären, wie das Amt XY an die Daten von WRZ gekommen ist....

Das Datenschutzgesetz schützt die (undemokratische) Bürokratie vor dem Demokratieverständnis der Bürger. Nicht umgekehrt, wie die meisten glauebn.
zu 3) Es gibt 1-2 Versicherungen, die das machen. Meines Wissens nach bis 30T€ oder 3T€ versichert, aber lange Wartefrist 12 Monate. Und vermutlich keine "Altfälle" was immer das auch wären.
Des Weiteren kündigen solche Vericherungen einen recht schnell, wenn man sich beansprucht.
Somit in den meisten Fällen ein Minusgeschäft.

zu 4) WEGEN Datenschutz würde solche Akteneinsicht jede Menge Schwärzungen enthalten, denn auch Mutter und Kinder haben das Recht.
Wenn man das per Anwalt machen will (um überhaupt die Chance auf Einsicht in eine geschwärzte Akte zu erhalten), muss einem klar sein, dass die Akte ja nicht verschickt wird und auch nicht kopiert wird.
Das bedeutet, der Anwalt fährt persönlich zum Amt und liest sich die Akte über mehrere Stunden durch.... Kosten ca. 800,-€ bis 1000,-€.
(31-07-2021, 14:24)Ruckzuckmaschine schrieb: [ -> ]zu 3) Es gibt 1-2 Versicherungen, die das machen. Meines Wissens nach bis 30T€ oder 3T€ versichert, aber lange Wartefrist 12 Monate. Und vermutlich keine "Altfälle" was immer das auch wären.
Des Weiteren kündigen solche Vericherungen einen recht schnell, wenn man sich beansprucht.
Somit in den meisten Fällen ein Minusgeschäft.

Das dachte ich mir auch. In den AGBs ist es schwer durchzublicken, was genau und ab welchen Zeitraum die Versicherung abdecken wird. Ich habe daher mal bei einer Versicherung angerufen. Mir wurde gesagt das wegen der Kostenübernahme zuvor eine Prüfung in einem eintretenden Versicherungsfall stattfinden würde und mir dann mitgeteilt würde ob die Versicherung diesbezüglich den Fall mit den Kosten abdeckt. Also alles undurchschaubar und ohne Garantie auf Kostenübernahme durch die Versicherung...
Zu 3:
ich meine die ARAG und die ERGO bieten Rechtschutz in Sorgerecht- und
Unterhaltangelegenheiten an.
Es sind jedenfalls nur wenige Versicherungen. Angelegenheiten des Umgangs
kann man hingegen (bisher) nicht rechtschutzversichern.
Es gibt eine vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers,
ob in Sorgerecht- und Unterhaltangelegenheiten bereits
ein Rechtstreit ausgetragen wird.
Wenn man die Zeit hat 12 Monate ins Land ziehen zu lassen,
bevor man einen Antrag an das Gericht verfasst - oder umgekehrt,
wenn man es schafft die Ex 12 Monate lang zu beschwichtigen
und dann erst den Rechtschutz in Anspruch nimmt,
dann kann sich dieser möglicherweise auszahlen.
Mit 30€/40€ im Monat ist man dabei, 
wobei da im Paket noch einige andere Dinge - je nach Wahl -
mit abgedeckt sind.

Wenn bereits ein Unterhaltstitel gegen den Vater besteht,
dann ist eine Rechtschutzversicherung in Unterhaltsfragen nutzlos,
denn Abänderungsklagen sind im Versicherungspaket nicht abgedeckt.

Der Nutzer IPAD3000 hat bei der ARAG besagte Versicherung abgeschlossen,
vielleicht kann er dir mehr dazu schildern.


Der Eintritt des Rechtsschutzfalls stand schon vor der Tür steht.
Der letzte Satz hat sich da versehentlich eingeschlichen und gehört in meinen Beitrag nicht hinein.
Ich weiß allerdings nicht, wie man bereits verfasste Beiträge editiert, daher der Disclaimer.

"̵D̵e̵r̵ ̵E̵i̵n̵t̵r̵i̵t̵t̵ ̵d̵e̵s̵ ̵R̵e̵c̵h̵t̵s̵s̵c̵h̵u̵t̵z̵f̵a̵l̵l̵s̵ ̵s̵t̵a̵n̵d̵ ̵s̵c̵h̵o̵n̵ ̵v̵o̵r̵ ̵d̵e̵r̵ ̵T̵ü̵r̵ ̵s̵t̵e̵h̵t̵"̵ ̵