27-07-2021, 01:02
Eigentlich sagt die im Betreff genannte Frage alles aus.
Meines wissens nach fordert das Jugendamt alle 2 Jahre meine Lohnabrechnungen sowie den letzten Steuerbescheid.
Dazu bin ich verpflichtet (?) Ich bin nun bald 2 Jahre Vater also dürfte es bald wieder soweit sein.
Nun stellt sich natürlich die Frage ob es sinnvoll ist den Betreuungsunterhalt in der Steuererklärung anzugeben (ohne Angabe knapp 100 Euro raus > mit Angabe ca. 600).
Denn dadurch das der Steuerbescheid also der darauß gewonnene Betrag der weiteren Unterhaltszahlung sprich dem Einkommen angerechnet,
wird könnte der Schuss ja auch nach hinten losgehen oder irre ich mich da?
Google sagt zwar das es möglich ist, aber nicht ob es sinnvoll ist, daher die Frage.
Meines wissens nach fordert das Jugendamt alle 2 Jahre meine Lohnabrechnungen sowie den letzten Steuerbescheid.
Dazu bin ich verpflichtet (?) Ich bin nun bald 2 Jahre Vater also dürfte es bald wieder soweit sein.
Nun stellt sich natürlich die Frage ob es sinnvoll ist den Betreuungsunterhalt in der Steuererklärung anzugeben (ohne Angabe knapp 100 Euro raus > mit Angabe ca. 600).
Denn dadurch das der Steuerbescheid also der darauß gewonnene Betrag der weiteren Unterhaltszahlung sprich dem Einkommen angerechnet,
wird könnte der Schuss ja auch nach hinten losgehen oder irre ich mich da?
Google sagt zwar das es möglich ist, aber nicht ob es sinnvoll ist, daher die Frage.