Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Schriftliches Verfahren
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Hallo zusammen,

ist im Familienrecht ein ausschließlich schriftliches Verfahren zulässig? Oder kann ich dem Gericht mitteilen, dass ich mit einer ausschließlich schriftlichen Entscheidung nicht einverstanden bin und auf alle Fälle eine münldiche Verhandlung möchte?

Grüße

Lullaby
Es gibt § 128 ZPO. Ich weiss aber nicht, ob es davon abweichend noch Möglichkeiten gibt oder ob es wegen Corona anders läuft.