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Normale Version: BB-OLG vom 15.4.2020: Kindesentführung wird mit Alleinsorge belohnt
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Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.04.2020 - 13 UF 162/17
Volltext: https://openjur.de/u/2253632.html

Mutter entführt noch vor der Scheidung fünf- und sechsjährige Kinder nach Japan, hält ihren Aufenthaltsort geheim. Und dann:

"Der Vater hat ein Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) in Japan durch zwei Instanzen erfolgreich geführt. Der Tokyo High Court hat die Rückführung der Kinder im Jahr 2018 angeordnet. Der Vater hat erfolglos versucht, diese Entscheidung zu vollstrecken. Ein Vollstreckungsversuch scheiterte Anfang 2019 daran, dass die Entscheidung des High Court der Mutter nicht zugestellt werden konnte. Seit dem Verbringen der Kinder nach Japan hatte der Vater keinen Umgang mehr mit seinen Söhnen. Die Mutter hat ihm und den gemeinsamen Söhnen auch keinen sonstigen Kontakt, etwa via Skype, ermöglicht."

Ergebnis: Mutter beantragt Alleinsorge in Deutschland und begleitet das mit wüsten Anschuldigungen (die das Gericht als unbegründet sieht), sie sei sowieso der bessere Elternteil. Der Vater lehnt ihren Antrag ab und beantragt seinerseits Alleinsorge, die Mutter sei extrem bindungsintolerant.

Nach >10 Seiten Begründungen, der Einsatz des Internationalen Sozialen Dienstes und Beauftragung von Gutachtern das vorhersehbare Ergebnis: Es würde dem Kindeswohl am besten entsprechen, die gemeinsame Sorge aufzuheben. Und sie der Mutter zu verehren. Die Eltern könnten nun mal nicht mehr miteinander reden und die Kinder seien nun mal in Japan.


Das HKÜ ist eigentlich sehr klar und bindend. Trotzdem sieht man hier wieder sehr gut, was für eine trügerische Sicherheit diese internationalen Vereinbarungen vor deutschen Richtern bieten. Letztlich gewinnt, wer zuerst Fakten schafft, am schnellsten Betrug und offenen Rechtsbruch begeht. Das pinseln dann die deutschen Richter als "das Beste fürs Kindeswohl" an und hacken dem Vater auch noch die letzten Rechte bezüglich der Kinder ab. Und HKÜ? Perdü.
Bei mir war es umgekehrt, Sohn von der Mutter nach Deutschland entführt, Antrag auf Rückführung fristgerecht gestellt, aber durch das Jugendamt verhindert worden.
Dabei sorgte das Jugendamt dafür, dass ich 8 Monate meinen Sohn nicht sehen durfte und somit eine Rückführung ausgeschlossen wäre, da bei meinem damaligem 2 Jahre alten Sohn eine Entfremdung stattgefunden habe und erst eine Wiederbekannschaftung erfolgen solle.
Nach 2 Jahren der Annäherung usw. Heißt es nun wohne er ja bei der Mutter und so solle es bleiben.
Das kann Deutschland genau so gut.
Ja, das ist kein Einzelfall. Und auch auf OLG-Ebene bestätigt. das HKÜ ist im Prinzip ausser Kraft gesetzt. Ausser natürlich, ein Vater ist der Entführer.
Schön, das wie bei mir das OLG es bestätigt, aber auch nichts unternimmt und selber die bewiesene Entführung mit unterstützt.
Und selbst im Ausland lebend unterliege ich den deutschen Gesetzen des Unterhaltes usw.
Beim Unterhalt geht alles wie geschmiert und die internationale Zusammenarbeit flutscht auch plötzlich gut geölt.
Das stimmt, ist ja zum Wohle des Kindes.