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Normale Version: Inkassohilfe Schweiz Reform
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https://www.admin.ch/gov/de/start/dokume...77404.html
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/a...2-062.html

Da werden noch einige Väter ausgiebigen Kontakt mit der Justiz erhalten, prophezeie ich mal für 2022. 

Grundtenor:

Aus gesellschaftlicher Sicht soll mit der Inkassohilfe sichergestellt werden, dass die verpflich- tete Person – und nicht das Gemeinwesen (mittels Alimentenbevorschussung oder Sozialhil- fe) – ihrer Unterhaltspflicht gegenüber der berechtigten Person nachkommt. Eine nicht aus- reichende Inkassohilfe ermuntert zahlungsunwillige Unterhaltspflichtige geradezu, sich zu Lasten der berechtigten Person und schlussendlich auch der Allgemeinheit, die dann die Unterhaltskosten der Betroffenen zu tragen hat, ihrer Verpflichtungen zu entziehen. Daher ist die Einführung einer für die ganze Schweiz einheitlichen und wirksamen Inkassohilfe wich- tig.Es muss unbedingt verhindert werden, dass die verpflichtete Person sich angespornt fühlt, sich ihrer Unterhaltspflicht oder dem Inkasso zu entziehen.
Die Fachstelle fasst den Beschluss über die Antragsstellung unter Wahrung der Interessen der Familie (Art. 217 Abs. 2 zweiter Satz StGB).185 Die gesetzlich angeordnete Rücksicht- nahme auf die Familiensituation soll aber nicht zu einer zu grossen Zurückhaltung der Fach- stelle führen und in einer unangebrachten Schonung der säumigen verpflichteten Person resultieren. Nach Verurteilung der verpflichteten Person hat die Fachstelle die Möglichkeit, eine Ausschreibung (via die Polizei) zur Aufenthaltsnachforschung vorzunehmen.

Das ist aber toll. Da freut sich die Justiz. Ganz viele neue Kunden zum Verurteilen.